Heirat bei Privatinsolvenz

ich habe seit 2007 eine privatinsolvenz.kann ich meine freundin heiraten, ohne dass ihr einkommen zur tilgung meiner schulden heran gezogen wird?
Dank an den, der mir antwortet. schlappi

ich habe seit 2007 eine privatinsolvenz.kann ich meine
freundin heiraten, ohne dass ihr einkommen zur tilgung meiner
schulden heran gezogen wird?
Dank an den, der mir antwortet. schlappi

Hallo,
ja kannst sie heiraten. Freundin hat nichts mit der Inso
zu schaffen.
mfg
lucy

Hallo,

ja - Du keinst Deine Freundin heiraten, ihr Einkommen wird nicht zur Tilgung Deiner Schulden herangezogen! (dies bleibt auch in der Ehe so! Jeder haftet nur für das, was er auch unterzeichnet hat!). Sie wird nur nicht als unterhaltsberechtigte Person anerkannt, da sie sich wohl mit ihrem Einkommen selbst unterhalten kann. Wenn nicht würde ich den IV/TH informieren; dann rutscht Du bei den Pfändugnsfreigrenzen eine Stufe weiter.

LG
Lunajane

Hallo!
Ja, natürlich, denn sie hat mit Deiner Inso nichts zu tun und ihr Einkommen interessiert nicht. Wichtig sind allerdings getrennte Konten. Außerdem erhöht sich dadurch Dein Freibetrag, da jetzt eine unterhaltsberechtigte Person hinzukommt!
LG Dirk

ich habe seit 2007 eine privatinsolvenz.kann ich meine
freundin heiraten, ohne dass ihr einkommen zur tilgung meiner
schulden heran gezogen wird?
Dank an den, der mir antwortet. schlappi

Natürlich wird das Einkommen deiner Frau nicht gepfändet!

Gruß

Das Vermögen oder das Einkommen ihrer dann Ehefrau kann nicht herangezogen werden. Sie ist dafür nicht haftbar zu machen

ich habe seit 2007 eine privatinsolvenz.kann ich meine
freundin heiraten, ohne dass ihr einkommen zur tilgung meiner
schulden heran gezogen wird?
Dank an den, der mir antwortet. schlappi

Hallo schlappi,

leider kenne ich die gesetzlichen Bestimmungen dazu nicht.

ich würde raten, beim amtsgericht oder/und insolvenzverwalter nachzufragen. schriftlich und um schriftliche auskunft bitten.

es gibt aber auch die möglichkeit der „gütertrennung“, bei der,durch die heirat, keine gemeinsamen verpflichtungen entstehen.

ob es in einem ehevertrag auf andere weise zu regeln ist/wäre könnte auch ein notar beantworten. aber: bitte den notar vorher nach den kosten/gebühren fragen.

mfg

johann schwenk