Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Mann A befindet sich in der Privatinsolvenz, diese läuft bis
2013. Da Mann A und Frau B dieses Jahr Eltern geworden sind, möchten diese nun auch heiraten. Wie wirkt sich das auf die Insolvenz aus?
Frau B möchte mind. 3 Jahre nicht arbeiten gehen, da sie voll und ganz
für das gemeinsame Kind da sein möchte. Momentan bekommt sie daher das
Elterngeld. Vor der Geburt des Kindes wurden knapp 260 € Pfändung
abgeführt, da Mann A ja nun Unterhaltsverpflichtet ist - fällt bei seinem Gehalt keine Pfändung mehr an.
Wäre er bei einer Heirat auch gegenüber Frau B Unterhaltsverpflichtet?
Sprich hätte er dann zwei Unterhaltspflichtige Personen? Was ist mit
dem Geld das Frau B auf ihrem Konten hat - können die Gläubiger hier
an sie treten und ihre Konten pfänden?
Vorab vielen Dank für eure Antworten!!
Eigentlich hast du dir doch alles (korrekt) selbst beantwortet.
In dem Moment, in dem der Insolvenzschuldner Vater wird, ist er gegenüber einer Person ( dem Kind ) unterhaltspflichtig,
heiratet der Schuldner dann auch noch, wird er einer
weiteren Person ( der Ehefrau ) unterhaltspflichtig.
Insgesamt dann zwei Personen. Der im Insolvenzverfahren pfändungsfreie Betrag erhöht sich entsprechend.
Die Änderungen im Status sind entsprechend dem Insolvenzverwalter mitzuteilen.
Die Pfändungsfreigrenzen der ZPO richten sich nach dem Nettoeinkommen des Schuldners und sind grundsätzlich unabhängig der Tatsache, ob die Ehefrau oder das Kind über eigenes Vermögen verfügen oder sich selbst unterhalten könnten. Nur auf Antrag eines Gläubigers kann z.B. festgestellt werden, dass sich die Ehefrau aus laufenden Einkommen selbst unterhält. Dann ist der Schuldner wieder nur einer Person zum Unterhalt verpflichtet.