(also, ich wurde gerade drauf hingewiesen, das der Artikel allgemeingehalten werden muss)
Also der Fall:
Ein Deutscher möchte im Frühjahr 2007 seine rumänische Freundin heiraten.
Sie beide sind Studenten in einer Ex-Regierungsstadt in NRW.
Das bedeutet, das sie bereits das Visum hat.(und perfekt Deutsch spricht)
Die Fragen:
Wird seine Freundin dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?
Wird Sie dann auch Bafög bekommen?
Bekommen die beiden als Studenten irgendwelche Vorteile nach der Heirat? (z.B. keine Studiengebühren oder so)
Welchen Einfluss darauf hätte die mögliche Angehörigkeit der EU von Rumänien im Jahr 2007?
willkommen! Das mit dem allgemein halten hast Du prima hingekriegt …
Ich bin zwar kein Rechtsexperte, habe aber zwei ähnliche Fälle in der Verwandschaft und Bekanntschaft. Deswegen will ich mal meinen Senf dazugeben.
Durch eine Heirat erhält die Freundin NICHT sofort die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie bekommt lediglich eine kulantere (d.h. längerfristige) Aufenthaltsgenehmigung. Hier ein paar Grundregeln zur Einbürgerung:
"Normalerweise müssen Sie zur Erlangung der Staatsbürgerschaft die folgenden Bedingungen erfüllen:
* eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zum Zeitpunkt der Antragstellung
* ein mindestens 8jähriger legaler Aufenthalt in Deutschland
* ein Einkommens- oder sonstiger Finanzierungsnachweis zur Deckung der Lebenskosten ohne Inanspruchnahme der Sozialversicherung (Ausnahmen für Anwohner unter 23 Jahren)
* ein Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse
* ein Schwur auf die freiheitliche und demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland
* die Aufgabe der bisherigen Staatbürgerschaft (mit wenigen Ausnahmen).
Ehepartner und Kinder können oftmals bereits vor dem Ablauf von 8 Jahren eingebürgert werden. Ehepartner deutscher Staatsbürger müssen vor dem Antrag auf Einbürgerung mindestens zwei Jahre verheiratet sein und seit mindestens 3 Jahren in Deutschland leben.
Eine Broschüre mit dem Titel Wie werde ich Deutscher gibt einen ausführlichen Einblick in die gesetzlichen Bestimmungen zur Einbürgerung. Sie kann vom Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration and unter www.einbuergerung.de bezogen werden."
Da Rumänien zwar der EU beitreten will / wird, aber nicht das Schengener Abkommen unterzeichnet hat, würde auch der Beitritt Rumäniens zur EU nicht die Visumspflicht der rumänischen Freundin ausser Kraft setzen. Sie braucht weiterhin ein Visum / eine Aufenthaltsgenehmigung.
BAFöG kann sie, soweit ich weiß, nicht bekommen. Da das aber ziemlich kompliziert ist, würde ich mich vom Studentenwerk oder so beraten lassen.
Ich hoffe, ich konnte Dir / euch ein bisschen weiterhelfen!
Also der Fall:
Ein Deutscher möchte im Frühjahr 2007 seine rumänische
Freundin heiraten.
Sie beide sind Studenten in einer Ex-Regierungsstadt in NRW.
Das bedeutet, das sie bereits das Visum hat.
Der Aufenthalt wird voraussichtlich 2007 eh kein Problem mehr sein, da Rumänien der EU beitritt.
Die Fragen:
Wird seine Freundin dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit
bekommen?
Nicht automatisch durch die Heirat.
Welchen Einfluss darauf hätte die mögliche Angehörigkeit der
EU von Rumänien im Jahr 2007?
Eine weitgehende Inländergleichbehandlung sowie eine großzügige aufenthaltsrechtliche Regelung.