Heirat einer U25 als Eltern noch Unterhaltspflicht

Ist man nach der Heirat einer U25jährigen als Eltern noch Unterhaltspflichtig?

Hallo,

die Unterhaltspflicht hat nichts mit dem 25. zu tun. Unterhaltspflichtig ist man als Eltern(teil), wenn sich das Kind in Ausbildung befindet und deswegen nicht für sich selber sorgen kann.

Wenn ein Kind verheiratet ist, ist vorrangig der Ehepartner unterhaltspflichtig. Es gibt Ausnahmen, wo die Unterhaltspflicht der Eltern trotz trotz Ehe des Kindes fortbesteht.

Die „Schallgrenze“ 25 betrifft Kindergeld und Hartz IV, aber nicht das Unterhaltsrecht.

Gruß
Ingrid
(die sich heute beinahe schon von der unsinnigen 25 verfolgt fühlt)