Heirat, Geburt, Steuerklasse?

Hallo, eine Frage…
Im Dezember werden A und B heiraten und im Februar bekommen sie Ihr Baby. Lt Steuerberater sollen sie solange in 4/4 bleiben, bis die Kleine da ist, wegen dem Elterngeld später…

Aber wie ist das dann mit der Rückerstattung? Sie dachten immer, man bekommt nur so viel zurück, wenn man sofort nach der Heirat noch in 3/5 geht…??(Das wird dann ja aufs Jahr berechnet…)

Kompliziertes Deutschland!
Lieben Gruß

(Das wird dann ja aufs Jahr

berechnet…)

ja, jeglicher steuerklassenwechsel ist immer nur ein vorgriff auf die ermittlung der jahressteuer durch die einkommensteuererklärung und somit eigentlich nur in sachen liquidität und evtl. zinsgewinn relevant.

Kompliziertes Deutschland!

da gibt es wahrlich kompliziertere vorschriften…

gruß inder

hmmm, die beiden würden nach der Geburt in 3/5 gehen, davor,ab Dezember, in 4/4 , wegen dem Elterngeld( wird ja vom Einkommen berechnet)
Wie ist es denn nun? Vom Einkommen her, wurde ihenen gesagt, würden sie eine gute Erstattung bekommen…Gilt das denn auch, wenn sie beide in 4/4 gehen oder müssen sie dann gleich in 3/5 gehen, im Dezember?

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es bleibt jedem selbst überlassen mit welchen kombinationen aus steuerklassen er seinen unterjährigen lohnsteuereinbehalt gestaltet.

am ende des jahres macht die veranlagung die sache wieder glatt.

die einen bekommen unterjährig gerne mehr aufs konto und zahlen am jahresende nach, die anderen warten bis zum ende des jahres ab und bekommen dann lieber ne dicke erstattung und haben dafür unterjährig weniger in der lohntüte…

es ist also egal !

gruß inder

im Grunde genommen ist es so, wie Inder gesagt hat;

hier in diesem fiktiven Fall ist der Grund, dass die Steuerklassen lt. Steuerberater deswegen 4/4 sein sollen, damit mehr beim Elterngeld rausspringt;

wenn A und B schon einen Steuerberater haben, dann sollen sie ihn auch mal um Beispielrechnungen bitten, damit A und B verstehen, worauf er hinaus will. Dafür bekommt der schließlich Geld…

DAnke,
ja dafür will er ja wieder extra Geld…Das war in dem Fall alles eine telefonische Beratung, die dann nichts kostete!

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Einmal noch…:smile:
Vielleicht kann ich es nun konkreter fragen:
Ich wollt eigentlich nur wissen, ob es nun was aus macht, ob A und B nun in 4/4 gehen oder in 3/5 gehen im Dezember! ( In Betracht auf die Lohnsteuererklärung für 2008)
B verdiente im Jahr 2008 ca 1000 bis 1700 Euro mehr als A (netto)

Re: Einmal noch…:smile:
=> siehe Antwort von Inder um 16:23 Uhr…
Die Steuerklassen sind NUR interessant für diemonatliche Lohnabrechnung, weil man da u.U. mehr monatlich zur Verfügung hat. Bei der Steuererklärung spielen die KEINE Rolle. Man nennt diese auch Einkommensteuererklärung und nicht Lohnsteuererklärung. Die Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer - quasi eine Einkommensteuervorauszahlung beim Erhalt von Lohn und Gehalt. Aber das geht jetzt ins Detail.

=> ansonsten kann man ja gerne mal selbst ausrechnen, welche Steuerklassen in Frage kommen:

https://www.abgabenrechner.de/bl2008/index.jsp

=> und nochmal, der Steuerberater hat bestimmt im Sinn mit den Klassen 4/4, dass beim Elterngeld mehr rauskommt:

http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/

Und nein, nicht kompliziertes Deutschland… Wenns um Steuern geht, ist jedes Land kompliziert (außer Malta :wink:

Schöne Grüße
e

Servus,

Wenns um Steuern
geht, ist jedes Land kompliziert (außer Malta :wink:

Dubai ist auch lustich.

Schöne Grüße

MM

Ok,ok, habs verstanden…Zur Erklärung…Blond und Frau :wink:

DANKE für die Antworten und Links!

off topic
Zur Erklärung…Blond und Frau :wink:

=> Nee, nee, was das Steuerrecht angeht, sind Geschlecht und Haarfarbe nicht ausschlaggebend :wink:

Nach der Eheschließung sollte derjenige, der später das Elterngeld beziehen soll die Steuerklasse III nehmen und der andere die V. Wie schon erklärt bekommt man im Jahr der Heirat den Splittingtarif für das gesamte Jahr auch wenn man erst am 31.12. heiratet. Die Steuerklasse III sorgt zumindest bis zur Geburt des Kindes für ein höheres Netto bei dem künftigen Elterngeldbezieher und somit für mehr Elterngeld und kürzlich haben zwei Sozialgerichte entschieden, dass dies nicht missbräuchlich anzusehen sei, die Elterngeld-Richtlinien seien dahingehend nicht anzuwenden und das Gesetz verbietet solche Steuerklassengestaltungen nicht.

Und, ob sich die Eheschließung überhaupt steuerlich besonders günstig auswirkt, das ist die Frage, denn nur wenn die Einkünfte der Höhe nach abweichen, wirkt sich der Splittingtarif bei Zusammenveranlagung von Eheleuten aus. Ich lese hier nur was von 1000-1700 € mehr und das im Monat oder im Jahr?

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Ich lese hier nur was von 1000-1700 € mehr und das im Monat oder im Jahr?

Im Monat natürlich! Die Frau verdient etwa 1500 netto und der Mann zwischen 2000 und 4500 netto je nach Monat(ist auf Montage)…
Da das Baby Anfang Februa geboren werden soll, wird sich das eh nicht lohnen für die Frau noch in 3 zu gehen…

Da das Baby Anfang Februa geboren werden soll, wird sich das
eh nicht lohnen für die Frau noch in 3 zu gehen…

Jedem steht seine Entscheidung frei.