Heirat- ' gewinnt die Exfrau? '

Angenommen eine Frau möchte einen Mann heiraten, der geschieden und unterhaltspflichtig gegenüber seiner Ex und den Kindern ist…
die Heiratswillige verdient ganz gut…wird das Gehalt der Heiratswilligen dann dem sogenannten Familieneinkommen zugerechnet ?
=> bekommt die " alte Familie" dann mehr Unterhalt?

Wenn ja, welche Möglichkeit gäbe es, um dieses zu umgehen…weil das möchte die Heiratswillige natürlich nicht… Evtl. Gütertrennung oder andere Form ?
Die Ex würde übrigens auf nichts verzichten wollen…

Liebe Grüsse und vielen Dank!

Mond

Hallo,

gegenüber der Exfrau wird das Einkommen der „Zweitfrau“ meist nicht mit eingerechnet. Auch der Steuervorteil, der aus der erneuten Eheschließung resultiert, des Mannes, wird bei der Unterhaltspflicht gegenüber der Exfrau unberücksichtigt gelassen. Über letzteres gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

Beim Unterhalt gegenüber minderjährigen Kindern sieht das anders aus. Der Steuervorteil wird hier nicht herausgerechnet. Ist der Vater ein „Mangelfall“ und kann nicht mindestens 135 % der Düsseldorfer Tabelle bezahlen, kann es passieren, dass das Einkommen der neuen Ehefrau mit berücksichtigt wird.

Die Berechnungsmethoden der Richter habe ich schon mal http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… und http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… beschrieben.

Für die „Ehewillige“ gibt es im Internet ein ganz spezielles Forum. Zu finden unter www.zweitfrauen.de

Gütertrennung kann „frau“ vergessen. Es trennt die Güter bei einer Scheidung oder im Todesfall und hat nichts mit der Unterhaltspflicht zu tun.

Gruß
Ingrid

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