Hallo,
jemand hat im Dezember 2004 im aussereuropäischen Ausland eine nicht EU-Ausländerin geheiratet. Einer der Ehepartner hat seinen Wohnsitz in Deutschland und zahlt bis dato Lohnsteuer nach der Steuerklasse I. Der andere Ehepartner (die Ausländerin) lebt noch in seinem Heimatland, ist aber noch nie hierzulande gewesen. Der ausländische Ehepartner soll aber nach Deutschland etwa Mitte 2005 endgültig zuziehen. Aus dieser Situation heraus ergeben sich folgende konkrete fragen:
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Bei Erstellung der ESt-Erklärung 2004 im laufenden Jahr durch den hierzulande ansässigen Ehepartner, kann er die Zusammenveranlagung wählen und mit einer Steuererstattung für das abgelaufene Jahr 2004 rechnen, obwohl der ausländische Ehepartner sich noch nie in der BRD aufhielt ?
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Wenn der Zuzug des ausländischen Ehepartners erfolgt ist, beabsichtigt das Ehepaar (wenigstens der Ehepartner mit deutschem Wohnsitz) sich die Steuerklasse ändern zu lassen, und zwar von aktuell I auf künftig III, da der ausländische Ehepartner keine Lohnsteuerkarte hatte und sie zunächst nicht brauchen wird.
2.1. An welche Behörde kann sich das Ehepaar für diesen Steuerklassenwechsel wenden ?
2.2. Welche Dokumente sollte das Ehepaar der Behörde vorlegen ? (es wird angenommen, maßgeblich hierzu wäre eine übersetzte und durch Apostille beglaubigte Heiratsurkunde)
2.3. Gibt die Behörde eine neue Lohnsteuerkarte dem Ehepartner mit BRD-Wohnsitz, welche er seinem Arbeitgeber weitergeben soll ?
2.4. Wird weniger Lohnsteuer für den Ehepartner mit BRD-Wohnsitz, entsprechend also der Steuerklasse III, ab dem Folgemonat des Steuerklassenwechsels einbehalten ?
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Bei gelungenem Steuerklassenwechsel, ist mit einer Steuererstattung erst im Jahr 2006 (also für das Steuerjahr 2005) zu rechnen ? der gesunde Menschenverstand sagt „ja“, jedoch wenigstens für die Monate, die der Ehepartner mit BRD-Wohnsitz auf Steuerklasse I eingestuft war. Ist diese Schlussfolgerung richtig ?
Herzlichen Dank vorab für Eure Kommentare !
Viele Grüße
Hallo,
jemand hat im Dezember 2004 im aussereuropäischen Ausland eine
nicht EU-Ausländerin geheiratet. Einer der Ehepartner hat
seinen Wohnsitz in Deutschland und zahlt bis dato Lohnsteuer
nach der Steuerklasse I. Der andere Ehepartner (die
Ausländerin) lebt noch in seinem Heimatland, ist aber noch nie
hierzulande gewesen. Der ausländische Ehepartner soll aber
nach Deutschland etwa Mitte 2005 endgültig zuziehen. Aus
dieser Situation heraus ergeben sich folgende konkrete fragen:
- Bei Erstellung der ESt-Erklärung 2004 im laufenden Jahr
durch den hierzulande ansässigen Ehepartner, kann er die
Zusammenveranlagung wählen und mit einer Steuererstattung für
das abgelaufene Jahr 2004 rechnen, obwohl der ausländische
Ehepartner sich noch nie in der BRD aufhielt ?
nein nur Einzelveranlagung, da der Ehepartner nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist § 26 EStG
- Wenn der Zuzug des ausländischen Ehepartners erfolgt ist,
beabsichtigt das Ehepaar (wenigstens der Ehepartner mit
deutschem Wohnsitz) sich die Steuerklasse ändern zu lassen,
und zwar von aktuell I auf künftig III, da der ausländische
Ehepartner keine Lohnsteuerkarte hatte und sie zunächst nicht
brauchen wird.
2.1. An welche Behörde kann sich das Ehepaar für diesen
Steuerklassenwechsel wenden ?
Gemeindeverwaltung, dort wo man Steuerkarten bekommt, kann bei der Anmeldung des Wohnsitzes miterledigt werden
2.2. Welche Dokumente sollte das Ehepaar der Behörde
vorlegen ? (es wird angenommen, maßgeblich hierzu wäre eine
übersetzte und durch Apostille beglaubigte Heiratsurkunde)
genau
2.3. Gibt die Behörde eine neue Lohnsteuerkarte dem
Ehepartner mit BRD-Wohnsitz, welche er seinem Arbeitgeber
weitergeben soll ?
auf der bisherigen Lohnsteuerkarte wird der Steuerklassenwechsel vermerkt, also vorher vom Arbeitgeber abholen
2.4. Wird weniger Lohnsteuer für den Ehepartner mit
BRD-Wohnsitz, entsprechend also der Steuerklasse III, ab dem
Folgemonat des Steuerklassenwechsels einbehalten ?
ja
- Bei gelungenem Steuerklassenwechsel, ist mit einer
Steuererstattung erst im Jahr 2006 (also für das Steuerjahr
- zu rechnen ? der gesunde Menschenverstand sagt „ja“,
jedoch wenigstens für die Monate, die der Ehepartner mit
BRD-Wohnsitz auf Steuerklasse I eingestuft war. Ist diese
Schlussfolgerung richtig ?
ja
Viele Grüße
C.
Herzlichen Dank Cirwalda für die präzise und sehr hilfreiche Kommentare !