Hallo,
es würde mich interessieren, wenn man bereits im Vorruhestand ist und heiratet, hat dann die evtl. Witwe Anspruch auf Versorgung?
MfG
Hallo,
bei Eheschließung vor dem Jahr 2002 beträgt das Witwengeld 60 % des Ruhegehalts, für später geschlossene Ehen 55 %. Die Hinterbliebenenversorgung darf zusammen das zugrundeliegende Ruhegehalt nicht übersteigen, evtl. erfolgt anteilige Kürzung.
Außerdem wird das Witwengeld bei kurzer Ehedauer gekürzt, wenn die Witwe mehr als 20 Jahre jünger war und aus der Ehe kein Kind hervorgegangen ist. Die Höhe der Kürze richtet sich nach der Ehedauer.
Im Todesfall erhält der überlebende Ehegatte außerdem Sterbegeld in Höhe von insgesamt des 2fachen der letzten Bezüge.
Gruß, Hemba