Möchte gerne nächstes Jahr heiraten. Meine Frau ist in der Insolvenz und hat einen Sohn! Einkommen ca. 600€ und Ergänzung durch Hartz IV! Ich beziehe Erwerbsminderungsrente, sowie private BU-Rente! Meine Zinseinkünfte liegen über 800€! Kann man eine Zusammenveranlagung vorm Finanzamt machen um steuerliche Zinsbeträge in Höhe von 1600€ zu erhalten oder ist eine Gütertrennung sinnvoller! Habe ich nachteile durch die Heirat?
Jeder hat zunächst einmal sein eigenes Einkommen, das heißt man ist unabhängig. Bei Herat gilt die Insotabelle, bei dem niedrigen Einkommen wird aber nichts abgezogen werden. Steuerersattungen werden aufgeteilt, der Teil, der dem Insolventen zustehen würde, geht auf das Treuhandkonto. Insofern ist wohl nichts zu befürchten…
Ein freundliches Hallo,
ehrlich gesagt, bin ich ein bißchen überfragt, wie es steuerlich bei Euch dann aussehen wird.
Deine Frau hat beim Finanzamt gewiß auch einen „Berater“.
Wir - z. B. - haben unsere Steuererklärung immer in der Vollstreckungsstelle abgeben müssen. Die Sachbearbeiterin ist mir eine wahre Freundin geworden. Du hast als Schuldner (deine Frau quasi) keinen Ansprechpartner in der Insolvenzverwaltung. Der Treuhänder ist nur für die Gläubiger da. Das Amtsgericht hält sich - soweit es geht - immer raus aus der ganzen Sache. Ich würde Euch raten, mal beim Finanzamt einen Besuch zu machen. Laßt Euch dort beraten. Die helfen Euch. Nur keine Scheu !
Lieben Gruß
sagt
die Frau des Busfahrers
Hallo Da habe ich leider keine Ahnung Gruß
Naja mein Einkommen liegt bei ca. 2000€! Ändert das was?
Jeder hat zunächst einmal sein eigenes Einkommen, das heißt man ist unabhängig. Bei Herat gilt die Insotabelle, bei dem niedrigen Einkommen wird aber nichts abgezogen werden. Steuerersattungen werden aufgeteilt, der Teil, der dem Insolventen zustehen würde, geht auf das Treuhandkonto. Insofern ist wohl nichts zu befürchten…
ich würde es auf jedem Fall noch nicht machen. Harz 4 wird nicht mehr gezahlt, Sie müssen für Ihre Frau sorgen.
Dieses kann und wird allerdings auch passieren, wenn Sie nur zusammen ziehen.
Bei der Inso ist es ähnlich. Sie müssen Ihrer Frau ein Taschengeld zahlen, dieses wird wieder zur Inso Masse gerechnet. Ich würde in jedem Fall warten bis zur Restschuldbefreiung.
Gruss
Hallo,
Nachteile gibt es grundsätzliche bei der Eheschließung nicht.
Sie müssen allerdings beachten, dass Ihre Zukünftige keine Willenserklärungen abgeben darf und kann, die mit dem Schließen von Verträgen und Verfügung über ihr eigenes Vermögen (auch wenn sie keines hat) in Zusammenhang stehen.
Viel Glück.
Hallo santiago1970,
ob Ihre zukünftige in Insolvenz ist oder nicht spielt bei einer Heirat keine Rolle. Jedoch wird vermutlich ihr Hartz 4 Bezug gekürzt oder sogar gestrichen, da sie als Ehefrau Unterhaltsansprüche Ihnen gegenüber hat. Das ist abhängig von Ihrem „Einkommen“. Übrigens kann die Hartz IV Höhe ebenso gekürzt werden aufgrund des veränderten Haushalts, falls sie zusammenziehen wollen oder das bereits geschehen ist. Sie muß das dann umgehend melden!
Ich denke die gemeinsame Veranlagung ist das kleinere Problem.
Alles Gute
Gruß Lore