Heirat in Marocko - Scheidung in Deutschland?

Angenommen eine deutsche Frau hätte in Marocko einen Marockaner geheiratet und lebten jetzt beide in Deutschland. Wenn die Frau sich jetzt scheiden lassen möchte;

  • muss sie das in Marocko tun
  • kann sie das in Deutschland? wie?
  • nach welchem Recht?

Vielen Dank
Gruss
Uta

P.S. nein ich bin überhaupt nicht verheiratet :wink:

Hallo!

Ich meine, sie können sich ganz normal in Deutschland nach deutschem Recht scheiden lassen. Ihr Lebensmittelpunkt ist ja offenbar Deutschland.

Gruß,

Schnägge

An der Sache stimmt was nicht !

Eine im Ausland geschlossene Ehe muss
erst mal in Deutschland „eingetragen“
sein. Das funktioniert aber nur regelmäßig
dann auf einfachem Wege, wenn diese Ehe im
Schengen-Gebiet geschlossen ist.
Marroko gehört dazu wohl nicht - oder
hab ich da was verpasst - lol - ??

Selbst wenn die Ehe in Deutschland „eingetragen“
sein sollte, also mit allen Hürden, so bedeutet
diese reine Eheschliessung rein gar nichts :
insbesondere schon gar KEIN Aufenthaltsrecht !
Dat muss nämlich nach dem Prozedere im
Standesamt bei der AUSLÄNDERBEHÖRDE
extra beschafft werden.

Foren für solche Fragen :

www.binational-in.de

gehe über google.de zu
ausländerrecht fons info4alien

Gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gut, aber dann klär mich auf, wo diese Ehen „eingetragen“ werden müssen.

Ich weiß nur, daß ich schon einige Scheidungsverfahren auf dem Tisch hatte, mit Paaren, die im Ausland (USA, Griechenland, Türkei, Rußland, Ägypten uvm) geheiratet haben. Heiratsurkunde kam aus dem Ausland, wurde dem Gericht, ggf. mit Apostille, vorgelegt und weitere besondere bürokratische Erfordernisse hab ich nicht bemerkt.

Gruß :smile:

sie muß in marokko geschieden werden. wo geschlossen, da auch aufgelöst. wenn es dort keine scheidung gibt, dann ist das wirklich zu dumm. ps. wenn du nach maroKKO suchen würdest, könnte google auch was dazu ausspucken. angaben ohne gewähr.

gruß
datafox

Hallo,

Angenommen eine deutsche Frau hätte in Marokko einen
Marokkaner geheiratet und leben jetzt beide in Deutschland.
Wenn die Frau sich jetzt scheiden lassen möchte;

  • muss sie das in Marokko tun

Kann sie auch bei einem Mufti hier in Deutschland machen lassen. In Düsseldorf gibt es so einen Großmufti, der hat auch meine moslemische Heirat mit meiner Frau „gestempelt“.

  • kann sie das in Deutschland? wie?

s.o.

  • nach welchem Recht?

nach Islamischem Recht.

Die Islamische Eheschließung von Marokko gilt hier in D nicht, weil sie Polygamie erlaubt. Sie muß auch gar nichts tun, wenn sie nicht will, je nachdem wie sehr sie sich das zu Herzen nimmt.

Früher reichte es aus, wenn der Mann sie „verstieß“, dann war eben die Ehe zu Ende. Heute geht das in Marokko seit Jahresanfang nicht mehr so leicht, es muß vor Gericht über einen Anwalt beauftragt werden.

gruß

dennis

dankke … sehr peinlich das
dabei war mein erster Impuls richtig, bzgl. der Schreibung… *seufz

Ansonsten gibt es wohl noch einiges zu klären

Hallo,

ich wußte noch nicht, dass z.B. die Türkei zum Schengen-Gebiet gehört *lol*! Heiratsurkunden aus dem Ausland werden mit einigen Ausnahmen anerkannt. Schengen-Gebiete haben damit rein gar nix zu tun.

Eine im Ausland geschlossene Ehe muss
erst mal in Deutschland „eingetragen“
sein. Das funktioniert aber nur regelmäßig
dann auf einfachem Wege, wenn diese Ehe im
Schengen-Gebiet geschlossen ist.
Marroko gehört dazu wohl nicht - oder
hab ich da was verpasst - lol - ??

Aber eigentlich gings hier um Scheidung oder?? Wenn beide Ehepartner ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in D haben, dann kann die Scheidung auch beim deutschen Gericht stattfinden.
Hattet ihr allerdings ne rein „moslemische Hochzeit“, dann wird die in D auch nicht anerkannt, ergo gibt es auch keine Scheidung beim deutschen Gericht. Es muss schon ne offizielle Heiratsurkunde von einem Standesamt in Marokko existieren.

Gruß
Sid

Nochwas: Das MArokkoforum…
Hallo Uta,

hier kann man nachfragen, da dort auch Deutschmarokkaner lesen und schreiben: http://www.marokko-online.net

Bemühe dort als erstes mal die Suche nach „Scheidung“ im Brett „Andere Themen“ und Du wirst dort ca. 45 Einträge finden.

gruß

dennis

Die einzig richtige Antwort
Hallo!

Das ist bitte die richtige Antwort - vergesst, was sonst hier geschrieben wird.

Gruß
Tom

Hallo!

Das ist ziemlich konzentrierter Unsinn.

  1. muss eine im Ausland formgültig geschlossene Ehe in Deutschland nicht anerkannt werden, sondern gilt grundsätzlich einmal automatisch (lies mal dazu das EGBGB)

  2. hat der Schengen acquis mit Eheschließungen überhaupt gar nichts zu tun

Gruß
Tom

Gut, aber dann klär mich auf, wo diese Ehen „eingetragen“
werden müssen.

Das weiß ich auch nicht, aber irgendwelche Wellen und Wallungen muss man meines
Wissens nach im Nachhinein schon unternehmen, wenn man als deutsches Paar im
Urlaub in Amerika, Australien, Gottweißwo, heiratet und das in Deutschland legal
sein soll.Ich denk, das muss vom einheimischen Standesamt abgenickt werden.

Für eine von Ausländern in ihrem Heimatland geschlossene Ehe gilt das bei einer
Übersiedlung nach D sicher nicht. Bei einer binationalen vermutlich auch nicht.

LG
Edith

Hallo!

Die Ehen gelten automatisch, wenn die Formvorschriften am Ort der Eheschließung eingehalten wurden. Lies mal Art. 11 EGBGB, der gilt auch für die Eheschließung (auch die Ehe ist ein Vertrag).

Das hat nichts mit einer Beglaubigung der Heiratsurkunde oder sonst was zu tun, was vielleicht für das Personenstandsregister notwendig ist.

Gruß
Tom