Hallo
Ich hatte mit vielen Bekannten eine Diskussion, in welcher wir über einen hypothetischen Fall diskutierten und wir alle immer eine andere Meinung hatten, und bin mal gespannt, was Ihr davon haltet.
Nehmen wir mal einen fiktiven jungen Deutschen, sagen wir mit Namen Mustermann (ich weiß: ist sehr originell); dieser ist Alg-II-Empfänger.
Nun hat dieser fiktive Mustermann eine fiktive Verlobte – nennen wir sie mal Miranda – in Brasilien … [MOD: Artikelteil (inkl. Fragen), der nichts mit dem Themenbereich „Ämter & Behörden allgemein“ zu tun hatte, gelöscht.*]
Meine Frage:
Wenn er dann einmal dies alles hinter sich hätte, würde er dann überhaupt legal in Deutschland verheiratet sein und würde somit auch die Ehe anerkannt werden?
Natürlich hätte er dann schon die Hochzeitsurkunde vorher vorbeglaubigen und dann überbeglaubigen lassen in Brasilien.
Also wie bereits gesagt: Darüber habe ich mit vielen Bekannten diskutiert und wir sind unschlüssig geblieben … wir diskutieren halt gerne über hypothetische Fälle.
Jetzt bin ich mal über eine Meinung eines Profis gespannt.
MfG
Thomas
*) [MOD] Das hier Gelöschte lässt sich dafür jedoch /t/alg-ii-auslaender-heiraten/7009272