Hallo,
Angestellter A beabsichtigt, die Angestellte B zu heiraten (beide in derselben Firma). Beide planen eine heimliche Hochzeit mit anschl. Flitterwochen. Erst nach der Rückkehr aus den Flitterwochen wollen beide den Arbeitgeber über die Heirat informieren. Sind beide verpflichtet, den Arbeitgeber vorher über die Hochzeit zu informieren und falls ja, wo ist das gesetzlich verankert?
Vielen Dank, lichtblick
Hallo Lichtblick,
ganz laienhaft und aus dem Bauch heraus würde ich meinen, dass es nur für die Nutzung von bezahltem Sonderurlaub zwecks Eheschließung notwendig ist den AG vorab zu informieren. Die Anspruchnahme von bezahltem Sonderurlaub im Nachhinein dürft nicht mehr möglich sein. Wenn aber auf den Sonderurlaub verzichtet wird wüsste ich auf die Schnelle nichts was eine Voraubinfo des AG erzwingen sollte.
Aber Achtung! IANAL!!!
Grüße von
Tinchen
Hallo
ganz laienhaft und aus dem Bauch heraus würde ich meinen, dass
es nur für die Nutzung von bezahltem Sonderurlaub zwecks
Eheschließung notwendig ist den AG vorab zu informieren. Die
Anspruchnahme von bezahltem Sonderurlaub im Nachhinein dürft
nicht mehr möglich sein. Wenn aber auf den Sonderurlaub
verzichtet wird wüsste ich auf die Schnelle nichts was eine
Vorausinfo des AG erzwingen sollte.
Das ist korrekt.
Gruß,
LeoLo