Hallo zusammen,
Angenommen, A (deutscher Staatsbürger, unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig) heiratet B (Ausländerin) in Deutschland. Beide leben für 3 Monate in einer gemeinsamen Wohnung, jedoch ist bereits bekannt, dass beide nach Ablauf dieser 3 Monate gemeinsam ins Ausland gehen.
Ist B unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig in Deutschland, d.h. zählt dieser „kurze“ gemeinsame Aufenthalt in Deutschland als Wohnsitz für B und begründet damit die unbeschränkte Einkommenssteuerpflichtigkeit und folglich die gemeinsame Veranlagung?
Vielen Dank für die unverbindliche Einschätzung