Heirat - Namen behalten?

Hallo an alle,
ich hoffe das passt hier rein.
Mein Freund und ich werden wohl bald Heiraten und nun stellt sich die Frage mit den Namen. Er möchte unbedingt, dass ich seinen Namen annehme, meinen kann er nicht annehmen, da er ein großes, erfolgreiches Geschäft unter diesem Namen führt.
Er hat echt ein Problem damit, das ich nicht so heißen will wie er.
Aber in der heutigen Zeit ist das doch gang und gebe, oder?
Er trägt seit seiner Geburt einen Doppelnamen, ich nicht und ich möchte das eigentlich auch nicht.
Er ist der Meinung, wenn ich meinen Namen behalte, dann heißen unsere Kinder automatisch wie ich???
Das kann man doch ändern, oder?

grüße laluna

Namensrecht §1617 BGB
Hallo Laluna,

herzlichen Glückwunsch erstmal zu eurer Entscheidung wohl bald zu heiraten.

Ich habe mal das Schlagwort „Namensrecht“ in google eingegeben und stieß auf mehrere Links, vllt hilft dir das weiter:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1617.html

…(1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes. Eine nach der Beurkundung der Geburt abgegebene Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Die Bestimmung der Eltern gilt auch für ihre weiteren Kinder…

http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht#Kindesname

…Die Eltern können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Dieser wird nach § 1355 amtlich als „Ehename“ bezeichnet. Haben die Eltern keinen solchen Ehenamen definiert, muss unterschieden werden: Steht den Eltern ein gemeinsames Sorgerecht zu, haben die Eltern im gegenseitigen Benehmen den Familiennamen des Kindes gegenüber dem Standesbeamten zu bestimmen, wobei sie den Namen des Vaters oder der Mutter wählen können (§ 1617 Abs.1 BGB); ein Doppelname, gebildet aus Vater- und Muttername, ist hierbei nicht möglich…

http://www.scheidung-online.de/namensr.html

…Haben die Eltern verschiedene Familiennamen, können sie binnen eines Monats nach der Geburt den Namen des Vaters oder den Namen der Mutter zum Familiennamen des Kindes bestimmen, § 1617 Absatz 1 Satz 1 BGB. Doppelnamen aus dem Nachnamen der Mutter und dem Nachnamen des Vaters sind nicht möglich. Treffen die Eltern binnen dieses Monats keine Wahl, so überträgt das Familiengericht einem Elternteil das Recht, den Familiennamen zu bestimmen. Beispiel: Die Mutter heißt Meier, der Vater heißt Baum. Die Eltern können binnen eines Monats bestimmen, ob das Kind Meier oder Baum heißen soll. Sie können es aber nicht Meier-Baum nennen…

Das dürfte euch reichen um euch weiter über eure Nachnamen zu unterhalten :smile:

Liebe Grüße,

Dany

Hallo,
na das fängt ja gut an… Soll nicht missmutig machen, aber ein kleiner Gedanke daran sollte schon fallen.
Er will seinen Namen behalten, Du auch. Wenn das Gesetz es so vorsehen wollte, dass man sich unbedingt auf einen Namen einigen muss, hättet ihr den ersten Ehekrach bevor ihr überhaupt verheiratet seid.

Also gibt es auch noch die Doppelnamen. Das willst Du wieder nicht. Muss Mann auch respektieren.

Bleibt also nur, dass jeder bei seinem Namen bleibt. Und wenn Du schwanger wirst könnt ihr wieder die Diskussion damit beleben, welchen Namen die Kinder haben sollen - das kann dann eben auch der Name des Vaters sein.

Viele Grüße

Hallo,

Erst einmal Herzlichen Glückwunsch!

Ich muss ehrlich sagen, ich verstehe diesen Streit nicht wirklich.
Das Eheleute heutzutage verschiedene Namen haben ist nichts ungewöhnliches mehr. Das mit den Kindern ist doch eigentlich auch kein wirkliches Problem, oder? Wenn Sie sich damit anfreunden können könnten Sie Ihrem Verlobten doch einfach den Vorschlag machen, dass die Kinder seinen Namen annehmen. Wenn Ihnen sein Name nicht gefällt würde ich sagen, dass sie das wenn Sie beide Kinder wollen vor der Hochzeit klären sollten. Vllt suchen Sie schon Namen und dan Hören sie eben zu welchem Nachnamen das besser passt. Die Kinder sollen sich schließlich später nicht für den Nachnamen schämen.

Lg R.