Heirat ohne Vertrag,

Hallo Experten,

angenommen Person x und y heiraten.
Dabei schließen sie keinen Ehevertrag ab.

x verdient recht gut, y nicht und ist noch in ausbildung.
Nun will sich y scheiden lassen.

Welche Rechte hat y? Kann y Anforderungen an x stellen? Welche Ansprüche hat Y?

Ist eine Heirat ohne Vertrag nachteilig?

Danke euch im vorraus,

spotvolta

Hallo Experten,

Hi
ich bin zwar kein Experte, habe mich aber mal vor einiger Zeit
ein wenig damit befasst

angenommen Person x und y heiraten.
Dabei schließen sie keinen Ehevertrag ab.

Selbst schuld
Dann gilt Gütertrennung wenn ich mich recht erinnere

x verdient recht gut, y nicht und ist noch in ausbildung.
Nun will sich y scheiden lassen.

Hat y clever gemacht

Welche Rechte hat y? Kann y Anforderungen an x stellen? Welche
Ansprüche hat Y?

Alle.
X muss Unterhalt zahlen, es besteht, wie der Name sagt, Gütertrennung oder zumindest eine Zugewinngemeinschaft.
Letzteres heisst, alles was nach der Hochzeit angeschafft wurde gehört beiden zu 50%.
Ich meine mich erinnern zu können, dass Y das Recht auf den gleichen Lebenstandard nach der Ehe wie in der Ehe hat.

Ist eine Heirat ohne Vertrag nachteilig?

Für X ja, für Y nein

Danke euch im vorraus,

spotvolta

Wenn aber abzusehen ist, das Y mal irgendwann verdienen wird, haben beide ein Interesse an einem Vertrag.
Hinzu kommt noch der Versorgungsausgleich. D.h y hat auch ein Recht auf die Rente von x später, anteilig.
Ohne Vertrag.
Kay

Moin,

angenommen Person x und y heiraten.
Dabei schließen sie keinen Ehevertrag ab.

Dann gilt die Zugewinngemeinschaft.

x verdient recht gut, y nicht und ist noch in ausbildung.
Nun will sich y scheiden lassen.
Welche Rechte hat y? Kann y Anforderungen an x stellen? Welche
Ansprüche hat Y?

Die Ansprüche hängen von vielen Faktoren ab, z.B. Ehedauer, Zugewinn (gibt es überhaupt was zu verteilen), Einkommenshöhe, Kinder, …

Generell gilt: nach der Scheidung ist jeder Partner für sich selbst verantwortlich, während der Ehe und dazu zählt auch die Trennungszeit gilt das Solidaritätsprinzip. d.h. Unterhalt wird während der Ehe mit hoher Wahrscheinlichkeit gezahlt, nach der Ehe muss sich y auf einen der 7 Unterhaltstatbestände berufen. Der Unterhalt könnte aber aufgrund der Dauer der Ehe befristet werden oder ganz entfallen.

x wird mit y einen Versorgungsausgleich durchführen (müssen), da es nur wenige Ausnahmen gibt, wann der Versorgungsausgleich (Renten) nicht durchgeführt wird.

Das ganze läßt sich beliebig fortsetzen, ich brauche Infos zum konkreten Sachverhalt, um konkreter zu werden.

Ist eine Heirat ohne Vertrag nachteilig?

Nein, nicht unbedingt. Entgegen landläufiger Meinung behält jeder sein Eigentum, geteilt wird nur der Zugewinn. Zu den Unterhaltszahlungen: s.o. Zudem kann man auch bei der Trennung noch eine Menge privatrechtlich regeln. So kann bspw. vereinbart werden, dass nach der Scheidung kein Unterhalt gezahlt wird, aber dafür eine Einmalzahlung geleistet wird. Nur auf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden.

Eine weitere wichtige Einschränkung: Verträge zu Lasten Dritter gehen nicht: wenn y Sozialhilfe beziehen müsste, obwohl x leistungsfähig ist, dann wird x zahlen müssen.

Idealerweise einigt man sich außergerichtlich, das macht die Scheidung billiger.

Sonnige Grüsse, Gabi

angenommen Person x und y heiraten.
Dabei schließen sie keinen Ehevertrag ab.

Selbst schuld
Dann gilt Gütertrennung wenn ich mich recht erinnere

NEIN! die Zugewinngemeinschaft! Gütertrennung muss in D notariell erklärt werden und ist sehr selten.

x verdient recht gut, y nicht und ist noch in ausbildung.
Nun will sich y scheiden lassen.

Hat y clever gemacht

Welche Rechte hat y? Kann y Anforderungen an x stellen? Welche
Ansprüche hat Y?

Alle.
X muss Unterhalt zahlen, es besteht, wie der Name sagt,
Gütertrennung oder zumindest eine Zugewinngemeinschaft.
Letzteres heisst, alles was nach der Hochzeit angeschafft
wurde gehört beiden zu 50%.
Ich meine mich erinnern zu können, dass Y das Recht auf den
gleichen Lebenstandard nach der Ehe wie in der Ehe hat.

Nein, so stimmt das nicht. Den Lebensstandart können die wenigsten halten! Und es muss auch nicht alles 50/50 geteilt werden.

Hinzu kommt noch der Versorgungsausgleich. D.h y hat auch ein
Recht auf die Rente von x später, anteilig.
Ohne Vertrag.

Um den Versorgungsausgleich auszuschließen gibt es klare Regeln. Da hat der Gesetzgeber recht hohe Hürden eingebaut, um einseitig zu Lasten des Staates oder einer Person gehende Verträge zu verhindern. Zudem sind gerade in letzter Zeit einige Eheverträge vom BGH gekippt worden.

Sonnige Grüsse, Gabi

dass nach der Scheidung kein Unterhalt gezahlt wird, aber dafür eine Einmalzahlung

Solche Verträge sind a) vor dem Notar zu schliessen, werden
b) aber von den Gerichten später gern „in der Luft zerrissen“.
Argument : Der Vertrag wurde in wirtschaftlich guten Zeiten
gemacht, „jetzt“ sind es schlechte Zeiten, der verzichtende
Teil ist jetzt drauf angewiesen (und soll den öffentlichen
Kassen nicht zur Last fallen). Regelmäßig (!) so, wenn z.B.
Kinder zu umsorgen sind…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

noch Fragen…
Hallo Gabi,

Habe da noch Fragen…

Die Ansprüche hängen von vielen Faktoren ab, z.B. Ehedauer,
Zugewinn (gibt es überhaupt was zu verteilen), Einkommenshöhe,
Kinder, …

Angenommen x und y wären nicht lange verheiratet und der erwirtschaftete Teil nur wegen x zustande gekommen.
Hätte y ein Recht auf etwas?

nach der Ehe muss sich y auf einen der 7 Unterhaltstatbestände berufen

Welche 7…??

Der Unterhalt könnte aber aufgrund der Dauer der Ehe
befristet werden oder ganz entfallen.

Das müsste man doch vorher festlegen, doch wenn kein Vertrag zwischen x und y festgelegt wurde?

Kann sich y vom Unterhalt zahlen frei machen wenn man davon ausgeht, dass Person x z.B. keine abgeschlossene Berufsausbildung hat?

Nur auf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt kann nicht
verzichtet werden.

Also müsste doch y etwas an x zahlen?
Bin etwas verwirrt…

Danke Dir- und all den anderen auch- für die Antwort(en),

Grüße
Spotvolta

Moin,

dass nach der Scheidung kein Unterhalt gezahlt wird, aber
dafür eine Einmalzahlung

Solche Verträge sind a) vor dem Notar zu schliessen, werden

nein. Irrtum. Du kannst sehr viel privatrechtlich regeln. Eine solche Vereinbarung darf nur nicht zu Lasten Dritter gehen. IdR wird sie später ins Scheidungsurteil mit aufgenommen.

Formbedarf (Notar und/oder Schriftform) bedürfen nur Immobilien und der Ausschluß des Versorgungsausgleichs und die Vereinbarung eines anderen Güterstands.

b) aber von den Gerichten später gern „in der Luft zerrissen“.
Argument : Der Vertrag wurde in wirtschaftlich guten Zeiten
gemacht, „jetzt“ sind es schlechte Zeiten, der verzichtende
Teil ist jetzt drauf angewiesen

Mir ging es um Verträge, die von den Parteien in Kenntnis der Situation NACH der Trennung geschlossen werden. Warum sollte ein Paar, dass sich zB im Rahmen einer Mediation mühsam auf bestimmte Dinge geeinigt hat, dies vor Gericht anfechten? Sie werden rechtlich beraten, sie wissen, was VIELLEICHT vor Gericht für sie rausspringen könnte.

(und soll den öffentlichen
Kassen nicht zur Last fallen).

Zu Lasten Dritter (s.o)

Regelmäßig (!) so, wenn z.B.
Kinder zu umsorgen sind…

Kinder haben einen eigenen Unterhaltsanspruch, auf den NICHT verzichtet werden kann. Kinderversorgung allein rechtfertigt keinen Nachehe-Unterhalt! Vor allem keinen lebenslangen.

Nochmal: es geht mir nicht um Verträge, die vor oder während der Ehe geschlossen werden, sondern nach der Trennung zur Vorbereitung der Scheidung. Und die von dem Paar selber ausgehandelt werden.

Sonnige Grüsse,
Gabi

Moin,

Angenommen x und y wären nicht lange verheiratet und der
erwirtschaftete Teil nur wegen x zustande gekommen.
Hätte y ein Recht auf etwas?

Die Dauer der Ehe, sprich wann eine Ehe eine kurze Ehe ist, wird von den Familiengerichten SEHR unterschiedlich beurteilt. Letztlich alles zwischen 1 und 5 Jahren KÖNNTE kurz sein.
„Vor Gericht und auf See ist Mann&Frau in Gottes Hand …“

Man geht davon aus, dass der nicht arbeitende Partner seinen Teil zum gemeinsamen Leben durch Haushaltsführung etc. beigetragen hat. Das gilt wie Erwerbstätigkeit.

7 Unterhaltstatbestände

Unterhalt wg. Kindesbetreuung
Unterhalt wg. Alters
Unterhalt wg. Krankheit
Unterhalt wg. Fehlens einer angemessenen Erwerbstätigkeit
Aufstockunsunterhalt
Unterhalt wg. Weiterbildung
Unterhalt aus schwerwiegenden Billigkeitsgründen

Der Unterhalt könnte aber aufgrund der Dauer der Ehe
befristet werden oder ganz entfallen.

Das müsste man doch vorher festlegen, doch wenn kein Vertrag
zwischen x und y festgelegt wurde?

Nein, s.u. Du kannst sehr viel privatrechtlich regeln nach der Trennung, solange die noch Ehepartner das miteinander verhandeln und sich irgendwann einig werden.

Kann sich y vom Unterhalt zahlen frei machen wenn man davon
ausgeht, dass Person x z.B. keine abgeschlossene
Berufsausbildung hat?

Nein.

Nur auf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt kann nicht
verzichtet werden.

Also müsste doch y etwas an x zahlen?
Bin etwas verwirrt…

Unterscheide Ehegatten-Unterhalt und Nachehegatten-Unterhalt.
Ersterer wird während der Trennungszeit gezahlt und unterliegt anderen Bedingungen. Hier geht der Gesetzgeber von einer Prüfungszeit aus. Die Ehe gilt und damit das eheliche Solidaritätsprinzip.
Das Nachehe-Unterhalt wird NACH der Scheidung gezahlt. Nach der Scheidung der Ehe gilt jeder Ehepartner zunächst wieder für sich selber verantwortlich.

Also Trennung und Scheidung werden unterschiedlich gehandhabt.

Wenn das bei Dir akut ist, musst Du einen Anwalt aufsuchen. Nimm in jedem Fall einen Fachanwalt für Familienrecht. Je nachdem, wo Du regional beheimatet bist, kann ich Dir ggf. jemanden nennen.

Aber vielleicht siehst Du Dich auch in der Lage, Dich mit Deiner Frau zu einigen, vielleicht mittels einer neutralen Person. Das macht die Scheidung uU deutlich billiger und verhindert üble Streitigkeiten vor Gericht. Das ganze nennt sich dann Mediation.

Sonnige Grüsse,
Gabi

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Danke
Danke für die detaillierte Antwort, Gabi!!

Es geht nicht um mich bei den Anfragen!
Ein Glück! :smile:
Alles reine Theorie; was wäre wenn!

Viele Grüße
Spotvolta