Moin,
angenommen Person x und y heiraten.
Dabei schließen sie keinen Ehevertrag ab.
Dann gilt die Zugewinngemeinschaft.
x verdient recht gut, y nicht und ist noch in ausbildung.
Nun will sich y scheiden lassen.
Welche Rechte hat y? Kann y Anforderungen an x stellen? Welche
Ansprüche hat Y?
Die Ansprüche hängen von vielen Faktoren ab, z.B. Ehedauer, Zugewinn (gibt es überhaupt was zu verteilen), Einkommenshöhe, Kinder, …
Generell gilt: nach der Scheidung ist jeder Partner für sich selbst verantwortlich, während der Ehe und dazu zählt auch die Trennungszeit gilt das Solidaritätsprinzip. d.h. Unterhalt wird während der Ehe mit hoher Wahrscheinlichkeit gezahlt, nach der Ehe muss sich y auf einen der 7 Unterhaltstatbestände berufen. Der Unterhalt könnte aber aufgrund der Dauer der Ehe befristet werden oder ganz entfallen.
x wird mit y einen Versorgungsausgleich durchführen (müssen), da es nur wenige Ausnahmen gibt, wann der Versorgungsausgleich (Renten) nicht durchgeführt wird.
Das ganze läßt sich beliebig fortsetzen, ich brauche Infos zum konkreten Sachverhalt, um konkreter zu werden.
Ist eine Heirat ohne Vertrag nachteilig?
Nein, nicht unbedingt. Entgegen landläufiger Meinung behält jeder sein Eigentum, geteilt wird nur der Zugewinn. Zu den Unterhaltszahlungen: s.o. Zudem kann man auch bei der Trennung noch eine Menge privatrechtlich regeln. So kann bspw. vereinbart werden, dass nach der Scheidung kein Unterhalt gezahlt wird, aber dafür eine Einmalzahlung geleistet wird. Nur auf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden.
Eine weitere wichtige Einschränkung: Verträge zu Lasten Dritter gehen nicht: wenn y Sozialhilfe beziehen müsste, obwohl x leistungsfähig ist, dann wird x zahlen müssen.
Idealerweise einigt man sich außergerichtlich, das macht die Scheidung billiger.
Sonnige Grüsse, Gabi