Heirat trotz hartz4

es geht darum…ich habe einen mann kennengelernt der mich ev mit meinen 3 kindern heiraten möchte …er selber hat ein leibliches kind was bei der mutter lebt…er zahlt unterhalt regelmässig …meine frage hierzu …muss er für meine kids aufkommen wenn er mich heiratet ,obwohl es nicht seine kinder sind,sie bekommen keinen unterhalt vom vater

Hallo, da kann ich leider nicht weiterhelfen, am besten einen Spezialisten befragen oder im Internet bei, gegen Hartz4 nachlesen, da gibt es auch Spezialisten die da weiter helfen.

LG elfie759

kurz und knapp
ja er muss für deine kinder bezahlen, da ihr eine bedarfsgemeinschaft bildet.

viel spass beim heiraten

Ich verstehe die Frage nicht.
Für mich war es eine Selbstverständlichkeit für den Sohn meiner Frau aufzukommen,er hat auch meinen Namen angenommen.Kindergeld bekommst Du ja weiterhin und ob Du noch Unterhalt bekommst hängt glaube ich vom Verdienst Deines zukünftigen Mannes ab.

Hallo

mit der Heirat werdet Ihr gem. § 7 SGB II automatisch eine 5-Personen-Bedarfsgemeinschaft/ BG,sofern Ihr nicht dauerhaft getrennt lebt http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft muss er mit seinem anrechenbaren (!) Einkommen ggf. auch für deine Bedarfe und die Bedarfe der Kinder aufkommen. Bei der Berechnung seines anrechenbaren Einkommens muss aber z.B. der Unterhalt ans eigene Kind abgesetzt werden, den er aufgrund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen nach einem Unterhaltstitel oder einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung tatsächlich zahlt.
http://hartz.info/index.php?topic=17.0

Wohnt Ihr ohne gemeinsames Kind zusammen und teilt Euch nur die Wohnkosten sowie die Kosten für Grundnahrungsmittel und Sanitärartikel etc. (wie auch in einer Nicht-Paar- Wohngemeinschaft üblich), macht aber ansonsten getrennte Kasse, wirtschaftet nicht gemeinsam, steht finanziell nicht für die Bedarfe des Anderen ein,helft ihm/ihr auch in Notzeiten nicht finanziell aus, und er beteiligt sich auch nicht an der Erziehung deiner Kinder, dann bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft, sondern lebt als Paar wirtschaftlich im Sinne einer Wohngemeinschaft zusammen (unabhängig von geteiltem Tisch und Bett).

In dem Fall bliebest du innerhalb eurer gemeinsamen Wohnung mit deinen Kindern eine 4-Personen-BG, bekämst für dich weiterhin den vollen Regelsatz + Alleinerziehungszuschlag, und dein Freund müsste sich lediglich kopfanteilig (1/5) an den Wohnkosten beteiligen und ansonsten nur für sich selbst aufkommen.
http://hartz.info/index.php?topic=30.0

Unverheiratete Paare ohne gemeinsames Kind sind einander nicht zu gegenseitigem Unterhalt verpflichtet - das wäre eine rein freiwillige Unterstützung füreinander.

LG

Unterhaltspflicht besteht nur für leibliche Kinder,im falle einer eventuellen Scheidung ist der Mann Unterhaltspflichtig für die EX-Frau,soweit keine Leiblichen kinder aus der Ehe hervorgehen.Bin Aber kein experte auf dem Gebiet,bitte nochmal woander schlau machen.

Hallo,
nimmt man mit einer Hochzeit nicht alle an?

Der Unterhalt vom Jugendamt, sprich Unterhaltsvorschuß, müsste eigentlich weiter laufen. Hier dürfte er keine Pflichten haben.
Gruß

sorry,für die späte antwort ich war lange im kh! ich befürchte fast ja!mein freund damals hätte obwohl wir nur zusammen ziehen wollten auch für mein kind aufkommen müssen,sagte mir das jugendamt!gruss clarissa