Heirat und 2 Wohnungen

Hallo,

wenn 2 heiraten, ihre jeweiligen Wohnungen aber beibehalten (ungefähr 40km auseinander), ist es dann möglich, bei der Steuererklärung doppelte Haushaltsführung geltend zu machen oder stellt sich das Finanzamt in diesem Fall quer, da die beiden Wohnungen schon vorher bestanden haben?

Holger

hi,

die doppelte hhf beruht ja in diesem fall auf privaten erwägungen und nicht aufgrund des entfernten arbeitsortes zur wohnung. nix steuerliche anerkennung.

gruss vom

showbee

Hallo,

wenn Du eine nachvollziehbare Begründung dafür machen kannst, dass Du den anderen Wohnort aus beruflichen Gründen beibehalten musst, sollte es mit der Anerkennung klappen. Hat bei mir jedenfalls funktioniert (in der bisherigen Wohnung lag auch das von mir als Freiberufler genutzte Büro).

Denk auch daran, dass ohne Anerkennung der doppelten Haushaltsführung zumindestens die Kosten für Fahrten Wohnung/Arbeit dann von der gemeinsamen Wohnung zu berechnen wären. Liegt die Arbeitsstätte jenseits des bisherigen Wohnorts kann man dann wenigstens da noch etwas rausholen.

Gruß vom Wiz

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Servus Wiz,

der Wortlaut von § 9 I Satz 3 Nr. 5 EStG spricht dagegen: der beschränkt den Werbungskostenansatz auf eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte HHF. Im gegebenen Fall hätten wir bloß eine aus beruflichem Anlass trotz Eheschließung „nicht aufgegebene“ doppelte HHF; das darf bei der Veranlagung nicht anerkannt werden. Eine Situation „auf der Kippe“ würde allenfalls bei gleichzeitigem Arbeitgeberwechsel entstehen, wenn wenigstens die ernsthafte Absicht zum Zusammenziehen gezeigt werden kann, die dann durch den neuen Job am alten Ort umgestoßen worden ist. Aber auch diesen Fall möchte ich nicht durchklagen müssen.

Dass es keine böse Tat ist, wenn mans „halt probiert“, steht auf einem anderen Blatt. Aber einen Rechtsanspruch darauf gibts bei aller Beredsamkeit nicht.

Schöne Grüße

MM