Heirat und Hartz4? Bei getrennten Wohnungen

Hallo zusammen,

wir haben zureit folgenden Fall.

Ich lebe mit meinen zwei Kindern alleine in einer Wohnung. Ich war selbständig, die Krankenkasse und Mietzuschuss haben das Amt übernommen gehabt.
Ich bekomme Kindergeld und Unterhalt für die Kinder.

Jetzt ist es so, dass ich krank bin und im Krankenhaus liege. Das wird auch noch paar Monate so bleiben. Ich habe mich bei der Arge gemeldet und bekomme jetzt den kommletten Satz.

Ich habe einen Partner, wir wollten eigentlich im Sommer heiraten. Haben aber jetzt beschlossen durch meine Krankheit dieses Jahr noch zu heiraten.

Wir haben unsere Wohnungen schon gekündigt und ziehen am 1.4.11 zusammen. Ab da ist uns total klar, dass mein Mann für mich und meine Kinder sorgen wird, da er genug verdient.

Wie sieht es aber jetzt mit meiner Wohnung aus? Sie ist zwar gekündigt, aber ich habe drei Monate kündigungsfrist. Wir werden natürlich versuchen so schnell wie möglich einen Nachmieter für meine Wohnung zu finden, da ich sowieso im Krankenhaus bin und die kinder bis dahin bei den Grosseltern leben. Ich würde dann übergansweise bei meinem Mann gemeldet sein.

Aber für den Fall, dass wir keinen Nachmieter finden, wer kommt für die Kosten meiner Wohnung auf? Den solange ich keinen Nachmieter habe, werde ich auch dort gemeldet bleiben.

Ich hoffe jemand kennt diese Sitution und kann uns helfen.

Lg topo30

Hallo, erst einmal gute Besserung.
Eigentlich ist der Fall klar. Bis zur Kündigung/ Heirat zahlt das Amt.
Danach nicht mehr, da Dein Mann nun der Finanzkräftige ist, Ihr eine gemeinsame Wohnung mietet und das Amt mit dem jetzigen also damit alten Mietvertrag nichts zu tun hat.
Das ist ein Problem zwischen Dir und dem Vermieter. Das wäre gut, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und auf Grund der Krankheit und weiteren widere Umständen, einen für beide begehbaren Weg zu finden.
Viele Grüße

Hallo,

wenn ihr unbedingt dieses Jahr noch heiraten wollt könnte Probleme geben. Würde mich hier mal bei der Arge oder Mietverein genauer erkundigen ob eine außergewöhnliche Kündigung, wegen längerem Krankenhausaufenthalt, möglich wäre. Als Ehepaar wäre es eine doppelte Mietbelastung und der Vermieter muss mit dem Nachmieter nicht einverstanden sein.

Gruß

hallo
ab dem zeitpunkt eurer heirat ist dein mann dafür verantwortlich dass du versorgt bist
wenn du gekündigt hast bedenke dass du regulär nur 3 monate kündigungsfrist einhalten musst.
was danch mit der wohnung ist ist das risiko des vermieters nicht mehr deines.ansonsten frage einfach mal beim amt in der servicehotline nach. tipp schnell nachmieter findest du unter www.studentenwg.de
dein vermieter muss aber die nachmieter nicht akzeptieren…
er kann auf erfüllung des mietvertrages bis zum schluss bestehen

Wenn du zu diesem Zeitpunkt bereits verheiratet bist, du - sprich dein Man. Dann ist die Arge nicht mehr in der Pflicht. Seid ihr noch nicht verheiratet, dann tritt die Arge ein .
Euch allen alles Gute! zaubermaus

Eigentlich ist es doch das alleinige Problem des Vermieters nach Nachmietern zu suchen!

Hallo,

ist es absehbar nach deinem Krankenhausazfenthalt, das du wieder Arbeitsfähig bist??
Wenn ja steht dir ALG II zu, wenn aber nicht dann stünde dir Sozialhilfe zu.

Wenn du den kompletten ALGII Satz bekommst hast du auch einen Anspruch auf die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung. Oder werden diese beriets auch vom Amt bezahlt??

Wenn ihr Heiratet muss dein Mann ob ihr zusammenlebt oder nicht für dich aufkommen, demzufolge auch für deine jetzige Wohnung, dann bekommst du keine Unterstützung, was du noch beantragen könntest wäre Kinderwohngeld für die Zeit.

Was ich nicht verstehe ist: Du hast 3 Monate kündigungsfrist, brauchst aber dennoch einen Nachmieter??

Solange du dort gemeldet bleibst und ihr nicht Heiratet muss das Amt deinen Lebensunterhalt ggf auch für die Kinder und auch deine Wohnung bezahlen. Solltest du dich ummelden lebt ihr in Eheähnlicher Gemeinschaft und das Amt zahlt nichts mehr.

Lieben Gruß
Jenny 0507

Wenn du noch an deinem Wohnort gemeldet bist denn muss auch das Amt weiterhin die Wohnung zahlen, es sei denn du hast gesagt wann du ausziehst.Ihr wollt doch eh erst zum April zusammen ziehen.

Leider weis ich das auch nicht viel gück.