Heirat und Vermögenssicherung?

Wenn jemand heiratet und sein bisheriges Vermögen
absichern möchte, wie macht man so etwas bitte?
Es geht darum, dass eine Person ein höheres Guthaben hat
und die andere Person kein Guthaben hat.
Gibt es einen Möglichkeit im Falle einer Trennung dieses
Guthaben wieder dem vorherigen Eigentümer zu sichern?

Danke für Rat!

Gruß
Sebastian

Gibt es einen Möglichkeit im Falle einer Trennung dieses
Guthaben wieder dem vorherigen Eigentümer zu sichern?

Gütertrennung (notariell beurkunden lassen).

Ciao, Wotan

ich glaube, du verwechselst heiraten mit enteignung.
überleg dir das besser noch mal.

gruß
ann

Gütertrennung (notariell beurkunden lassen).

wozu bitte soll die gütertrennung in bezug auf vor der ehe erworbenes vermögen gut sein?

gruß
ann

Hallo erstmal,

vor der Ehe erworbenes Vermögen fällt nicht in den Rahmen eines später ggf. beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft notwendig werdenden Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung/beim Tod. Dieser Ausgleich findet nur über das während der Ehezeit auf beiden Seiten hinzugewonnene Vermögen statt.

Da es häufiger aber nunmal so ist, dass ein Partner nicht nur mehr in die Ehe einbringt, sondern auch während der Ehe mehr hinzugewinnen wird, kann man durch notariellen Ehevetrag entweder Gütertrennung oder aber auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren. Letztere ist momentan an sich bei den Juristen das Mittel der Wahl, wenn der Zugewinnausgleich nur für den Fall einer Scheidung ausgeschlossen werden soll, im Todesfall aber das Erbrecht nach Zugewinngemeinschaft gelten soll. Und da Güterstand und Erbrecht eng miteinander verzahnt sind, würde ich dem Betroffenen raten, dringend rechtzeitig vor Eheschließung sich mit einem auf Familien- bzw. Erbrecht spezialisierten Anwaltskollegen zusammen zusetzten und die passenden Regelungen im Rahmen eines Ehevertrages und eines Testaments/Erbvertrages zu regeln.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich möchte dich bitten auf meine Postings nicht mehr zu antworten.
Das ist nicht das erste mal, dass von dir nichts sinnvolles und konstruktives kommt.
Bitte spar dir doch deine Energie für andere auf…

Gruß
Sebastian

Danke Jörg,

es geht lediglich um den Betrag, den der eine Partner mit in die Ehe bringt!
Was anschließend hauptsächlich durch den Mann verdient wird,
da die Frau wenig arbeitet soll ganz normal -halb und halb-
behandelt werden.
Beim Tod soll der Partner natürlich alles erhalten.

Gibt es hierfür eine Bezeichnung wie Gütertrennung oder ist
das irgendeine Form eines Vertrages?

Danke nochmal!

Gruß
Sebastian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das ist nicht das erste mal, dass von dir nichts sinnvolles
und konstruktives kommt.

und es ist nicht das erste mal, daß du mit ernst gemeinten antworten nichts anfangen kannt.

Bitte spar dir doch deine Energie für andere auf…

wenn du deine fragen öffentlich stellst, wirst du auch mit ebensolchen antworten rechnen müssen.
aber in sofern hast du sicher recht: bei dir wäre jede weitere energie verschwendet.

gruß (auch an deine anderen „persönlichkeiten“)
ann

Meine Gute,
sei doch froh, dass du so schlau bist und alles verstehst.
Wenn jeder seine Mutmaßungen/Empfindungen und Eingebungen hier kundtun würde, so wie du…
Ich bitte dich nur höflich mir nicht mehr zu antworten,
mehr kann ich nicht tun.
Doch dich vielleicht noch ins Plauderbrett verweisen…

Gruß
Sebastian

Hallo Sebastian,

es geht lediglich um den Betrag, den der eine Partner mit in
die Ehe bringt!
Was anschließend hauptsächlich durch den Mann verdient wird,
da die Frau wenig arbeitet soll ganz normal -halb und halb-
behandelt werden.
Beim Tod soll der Partner natürlich alles erhalten.

Gibt es hierfür eine Bezeichnung wie Gütertrennung oder ist
das irgendeine Form eines Vertrages?

Dann sollte man einfach bei der Zugewinngemeinschaft bleiben, die automatisch immer dann gilt, wenn man nichts anderes ausdrücklich per notariellem Ehevertrag vereinbart. Aufpassen sollte man aber immer dann, wenn aus dem vor der Ehe bestehenden Vermögen Anschaffungen im Rahmen der Ehe getätigt werden sollen. Hier sollte man dann klar vereinbaren, was im Falle des Falles mit solchen Dingen passieren soll. Hierfür bietet sich dann ggf. ein Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft an, der z.B. ein aus dem Vermögen des einen Partners überwiegend finanziertes Haus aus dem Zugewinnausgleich ausklammern würde.

Mehr kann man ohne konkrete Fallkenntnis und Mandatierung hierzu nicht sagen, da alle weitergehenden Informationen ganz individuell vom konkreten Fall abhängen.

Gruß vom Wiz

ich glaube, du verwechselst heiraten mit enteignung.

Ach Ann, Du verstehst wieder mal nix. Die entscheidende Frage ist doch, ob im Fall der Zugewinngemeinschaft der für die Frau bezahlte Preis sowie alle mit der Bestellung/Beschaffung im Zusammenhang stehenden Kosten das in die Ehe eingebrachte Vermögen schmälern oder ob dabei so eine Art AfA für die geplante Nutzungsdauer in Ansatz zu bringen ist.

Gruß
Wolfgang

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Gütertrennung (notariell beurkunden lassen).

wozu bitte soll die gütertrennung in bezug auf vor der
ehe
erworbenes vermögen gut sein?

Ooops, sorry, hatte die Frage zu schnell gelesen…

Ciao, Wotan

Hallo Wiz,
darf ich dir eine Mail schicken?

Gruß
Sebastian

na, JETZT kapier auch ich das! :wink: (f.o.w.t.)
beste grüße in den wilden osten :smile:
ann

Hallo Sebastian,

selbstverständlich. Ich würde hier zwar nie um Mandate werben, aber hin und wieder ergibt es sich schon, und ich sähe keine Veranlassung dies als ehrenrührig ablehnen zu müssen :wink:

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,
darf ich dir eine Mail schicken?

Gruß
Sebastian