Heirat unter 18 ohne elterliche einwilligung?

Hallo liebe wer-weiss-wasler,
ich hab mal ne Frage.
Mein Freund und ich denken über eine Heirat nach bevor er 18 ist. Ich habe gelesen das sowas Möglich ist aber ich weiß a nicht ob das ohne Einwilligung der Eltern geht, denn die hassen mich extrem (ich hätte ihren Sohn schwul gemacht und solche Scherze zum anderen ist er 16 und ich 19) nun stellt sich unsere Frage können wir das vor dem Richter dennoch durch bekommen das wir heiraten dürfen oder können uns da die Eltern auch einen Strich durch die Rechnung machen wie im gemeinsamen wohnen?

Mit freundlichem Gruß und Dank
Tobias

Hallo, Tobi!

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich muss man für die Schliessung einer Partnerschaft erwachsen sein. Ausnahmen gibt es hier nicht.

Liebe Grüsse

Hans-Peter

" § 1303 BGB Ehemündigkeit

(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.

(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.

(3) Widerspricht der gesetzliche Vertreter des Antragstellers oder ein sonstiger Inhaber der Personensorge dem Antrag, so darf das Familiengericht die Befreiung nur erteilen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.

(4) Erteilt das Familiengericht die Befreiung nach Absatz 2, so bedarf der Antragsteller zur Eingehung der Ehe nicht mehr der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge."

Hallo Tobias,

leider ist meines Erachtens die Antwort recht eindeutig. Die Lebenspartnerschaft dürfen sich nur Paare eintragen lassen, die volljährig sind. Das kannst du hier nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/BJNR0266100… .

Ihr werdet noch zwei Jahre durchhalten müssen, das bekommt ihr aber sicher hin!

Gruß,
Sascha

Jaja, das ist in Österreich auch so. Aber sowohl in Deutschland, als auch in Österreich kann ein gleichgeschlechtliches Paar keine Ehe schliessen! Sondern eben eine Partnerschaft. Und das geht erst mit 18.

LG

Hans-Peter

Achso danke für diese traurige information. Ich finde es ungerecht das es Hetero Paaren erlaubt ist vorzeitig zu Heirat aber Homopaaren nicht -.-

Hallo lieber Tobias,

ich bin kein Rechtsanwalt, kann Dir also nur nach meinem Kenntnisstand antworten, was erschwert wird dadurch, dass die Ehe zwischen Homosexuellen anders „geregelt“ ist, als die zwischen hetereosexuellen Paaren.

Solange Dein Freund nicht volljährig ist, haben die Eltern das Sorgerecht und bestimmen.

Früher konnte man z.B. nach Dänemark gehen, wurde dort getraut, ob das heute noch möglich ist, vor allem für Euren speziellen Fall, wage ich zu bezweifeln.

Es tut mir besonders leid, dass Erwachsene so wenig Ahnung von Sexualität etc. haben, dass sie einen dermaßen Schmarrn erzählen können über „schwul gemacht“.

Wenn Du meinen Rat willst, wendet Euch an eine der Beratungsstellen, die es besonders für Homosexuelle gibt, weil die viel mehr Ahnung von all dem haben, als z.B. ich.

Ich wünsche Euch die Gelassenheit, Geduld und Weisheit, die den Eltern zu fehlen scheint oder anders: Baut keinen Scheiß, es sind noch 2 Jahre und er sollte sich genau wie Du, in Ruhe prüfen können, denn geheiratet ist leicht, sich zu trennen (auch, wenn Ihr Euch das jetzt nicht vorstellen könnt) - dauert lange und kostet viel Geld, Zeit und Nerven.

Liebe braucht keine Eheurkunde.

Herzlich grüßt
Johanna-Merete

Hallo.

meines wissenes darfst du erst ab den 21 Lebensjahr ohne elterliche erlaubnis heiraten.

mfg

Achso danke für diese traurige information. Ich finde es
ungerecht das es Hetero Paaren erlaubt ist vorzeitig zu Heirat
aber Homopaaren nicht -.-

Tja, wir haben etwas mehr Recht bekommen, aber das heißt nicht, dass das Unrecht wesentlich abgenommen hat!

Hallo Tobias!

Ich kenne mich mit der Rechtslage in Deutschland nicht aus, deshalb kann ich dir darauf keine definitive Antwort geben (ich bin aus der Schweiz). Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Heirat ohne Einwilligung der Eltern bei unter 18jährigen möglich ist. Da würde vermutlich auch jeder Richter ablehnen da ja z.B. auch keine Schwangerschaft vorliegt (könnte evtl. ein Grund sein wenn es ginge).

Aber wieso könnt ihr denn nicht noch zwei Jahre warten, bis auch dein Freund 18 ist und ihr ohne Probleme heiraten könnt?! Ihr seid ja beide noch sehr jung und vorallem dein Freund. Ich nehme an, er weiss noch nicht sehr lange dass er schwul ist und steckt vermutlich noch mitten in der Pubertät. Vielleicht solltet ihr euch einfach noch etwas Zeit lassen und was sind schon zwei Jahre. Im allgemeinen gilt im übrigen: Bis zum 18. Geburtstag haben üblicherweise die Eltern das Sorgerecht und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht (sofern nicht eine andere Person oder ein Amt diese Rechte hat).
Ich kann euch nur raten: Haltet die zwei Jahre noch durch. Man heiratet ja normalerweise nicht nur aus einer Laune heraus. Zum einen wisst ihr dann, dass ihr gemeinsam alles schaffen könnt und die Liebe auch schwierige Zeiten übersteht und zum anderen könnt ihr euch nur noch besser festigen. Und wer weiss, vielleicht gewöhnen sich sogar die Eltern deines Freundes immer besser an den Gedanken, dass ihr Sohn schwul ist.

Hoffe, konnt dir etwas helfen!

LG
Gummibärchen

Hallo lieber Tobias. Leider kann ich dir als Psychologe nicht helfen. Ihr braucht einen Rechtsanwalt, der euch beraten kann. Ich glaube aber, dass dein Freund bis er 18 ist keine Chance hat mit dir zusammenzuziehen. Ich, auch schwul, kann euer Problem gut nachfühlen, deshalb wünsche ich euch sehr sehr sehr viel Erfolg bei eurer Liebe.

Robert ([email protected])
Twitter: rosloewe
Fb: rosloewe

Hallo Tobias!
Ich hab mich da ein wenig schlau gemacht und soweit ich herausbekommen konnte, ist es leider so, dass man mit der Erlaubnis der Eltern ab 16 heiraten darf, sofern der Partner Volljährig ist…:frowning:
Tut mir leid.

Vielleicht lieg ich da auch falsch…

Viel Glück euch beiden!

Hallo Tobias,

sorry, ich sehe mich wirklich außer Stande dir eine Rechtsauskunft zu geben, dazu habe ich keinerlei Kenntnisse.

Nur soviel: schon bei einer „normalen“ heterosexuellen Ehe ist die Ehefähigkeit Minderjähriger an hohe Hürden geknüpft (Befreiung durch das zuständige Familiengericht). Eingetragene Lebenspartnerschaften sind da sicher nicht besser gestellt.

Am besten stellst du deine Frage mal beim http://www.lsvd.de , die können dir kompetent Auskunft geben.

Alles Gute,
Wolfgang

Hallo Tobi,

tut mir leid aber eine Hochzeit ohne Zustimmung der Eltern ist nicht möglich. Nicht in Deutschland.
Ihr werdet Euch wohl ein wenig gedulden müssen.
Aber eine Hochzeit sollte ja eh gut überlegt sein. Ich denke wenn Ihr Euch liebt, kommt es ja nicht auf einen Tag oder ein Jahr an. Lasst Euch einfach ein bisschen mehr Zeit. Sicher brauchen Eure Eltern ebenso noch eine Weile bis sie erkennen, dass man niemanden schwul machen kann. Eure Eltern scheinen einfach nur überfordert zu sein, es dauert seine Zeit bis sie erkennen das sie nichts falsch gemacht haben.
Es ist auch für Eure Eltern nicht einfach, dass müsst Ihr auch bedenken.
Bei mir war das auch eine schwere Zeit aber Heute ist wieder Alles normal.
Die Hochzeit dann später mit den Eltern zu feiern ist doch auch viel schöner. Also gebt Euch und Euren Eltern die Chance und etwas mehr Zeit sich an Alles zu gewönen.

Viele Grüße und alles Gute aus Oldenburg

chris

Hallo Tobi34,
leider unterscheidet sich in diesem Punkt die eingetragene Lebenspartnerschaft (homo) von der Ehe (hetero). In der Ehe dürfen Minderjährige mit Einwilligung der Eltern heiraten. Für die Lebenspartnerschaft müssen beide 18 sein, da hilft auch keine Einwilligung. Das steht leider so im Gesetz:

Die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist zulässig,

  1. wenn die Erklärenden gleichen Geschlechts sind (§ 1 Abs.1 LPartG);
  2. wenn keiner der Erklärenden bereits eine noch bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einem Dritten eingegangen ist (Monogamie, § 1 Abs. 3 Nr.1 LPartG)
  3. wenn sie nicht zwischen Verwandten gerader Linie oder voll- oder halbbürtigen Geschwistern geschlossen wird (Inzest, § 1 Abs. 3 Nr. 2, 3 LPartG)

►►►Anders als die Ehefähigkeit tritt die Fähigkeit zur Lebenspartnerschaft erst mit Volljährigkeit ein. (Vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 1 LPartG)◄◄◄
Quelle: Wikipedia

Aber man kann auch, ohne sofort den Bund für die Ewigkeit zu schließen, einige Jahre miteinander glücklich sein. Denn das ist das Wichtigste: glücklich sein. Es ist sowieso ratsam, sich besser zu kennen, bevor man diesen großen Schritt wagt. Ihr seid noch so jung, ihr habt alle Zeit der Welt…

LG
Gerechtigkeit

Hey,ich kann dir da leider auch nicht weiter helfen! Ich würde da einfach mal in Büchern mich schlau machen :smile:

Ich glaube, wenn er noch nicht 18 ist, dann können sie schon was sagen, aber wenn er schon Volljährig ist, dann nicht mehr!
Alles Gute! R.E.M.

guten tag tobi,
bitte entschuldige, dass ich dir bisher nicht geantwortet habe.
ich bin hier bei wer-weiss-was eigentlich nicht mehr aktiv. deine anfrage war die erste mal wieder nach 3 jahren.
deine frage kann ich dir nicht beantworten. an deiner stelle würde ich direkt zum standesamt gehen und fragen.
viele grüße ebi

Das ist eine juristische Frage, die ich leider nicht zuverlässig beantworten kann…

Hallo,

leider kann ich da keine Antwort geben, aber bitte informiert mich,

viel Erfolg

Hallo,

leider antworte ich jetzt erst. Sorry

damit kenne ich mich nicht aus.
schade, dass die eltern so konservatiev sind in der heutigen Zeit.
dann ist es auch net leicht.
leider kann ich dir da gar nciht weiterhelfen.

MfG Cordula