Hallo Patricia,
Ich bin eine geborene Deutsche.
Koennte mein Freund, der bald mein Mann wird, auch einen
Deutschen Pass bekommen (er ist nicht Deutscher) und somit in
Europa arbeiten ?
Was brauchen wir oder muessen wir machen um alles gesetzlich
zu vollziehen ?
kläre mit der Abteilung im Ordnungsamt Deiner Stadt/Landkreises ab, welche Unterlagen Du/Ihr für die Aufenthaltserlaubnis benötigt. Im ersten Schritt wird das eine Verpflichtungserklärung sein, daß Du für alle Kosten (Unterbringung, Lebensunterhalt, Krankenversicherung, Abschiebung etc.) aufkommst. Ihr beantragt ein Visum, daß Dein Zukünftiger nach Europa einreist, zum Zwecke der Heirat. Ich unterstelle Euch, daß ihr hier heiratet. Eventuell darfst Du dann nachweisen, daß ihr Euch auch persönlich kennt (Fotos, Briefe etc). Über dieses Visum entscheidet das Ordnungsamt und nicht die Botschaft in dem Heimatland Deines Mannes.
Dann gehe zum Standesamt und frage nach, welche Unterlagen Ihr vorlegen müsst. Ehefähigkeitszeugnisse und Geburtsurkunden vermute ich mal. Suche Dir einen amtlich bestellten Dolmetscher (für später), denn alle Unterlagen müssen in Deutsch vorgelegt werden.
Alle erforderlichen Papiere muss Dein Zukünftiger in seinem Heimatland besorgen, von der Deutschen Botschaft beglaubigen lassen, daß auch eine Behörde, diese Unterlagen ausgestellt hat.
Wie die Papiere aufgemacht sein müssen, erklärt Dir die Botschaft. Frag dort entweder persönlich oder telefonisch nach. Lass Dir immer den Namen des Bearbeiters geben, es kann einem später mal sehr helfen!
Was Du brauchst ist viel Zeit (9 Monate habe ich gebraucht), Geduld, starke Nerven und Durchhaltevermögen.
Gesetzt den Fall Dein Mann bekommt das Visum, erhält er ein Visum zur Einreise in die EU für 3 Monate zur Heirat. Gehen wir davon aus, daß alle Unterlagen (die von dem o. g. Dolmetscher übersetzt sein müssen) beim Standesamt durchgehen, seid ihr verheiratet in diesen 3 Monaten, geht ihr wieder zum Ordnungsmat und beantragt eine Aufenthaltsgenehmigung. Meistens wird diese dann für 1 bis 3 Jahre genehmigt.
Verbunden ist damit nicht die Arbeitserlaubnis und er erhält auch hiermit nicht die deutsche Staatsbürgerschaft.
Eine Arbeitserlaubnis erteilt das Arbeitsamt. Hier soll es verschiedene Bearbeitungszeiten geben, bis zu mehreren Monaten. Wir persönlich haben ca. 10 Minuten benötigt.
Die Staatsbürgerschaft kann er nach 3 Jahren (Stand: 2002) beantragen. Zuständig ist hier wieder das Ordnungsamt.
Ich hoffe dies ist nicht zu delikat die Frage … moechte dem
Gesetz folgen!
Da Du dem Gesetz folgen möchtest gebe ich Dir/Euch nur folgenden Rat: Achte bei den ganzen Papieren darauf, daß sie vollständig sind und von jeder Behörde anerkannt werden. Klärt dieses mit den Behörden vorher ab.
Nichts ist schlimmer, als wenn ihr auf einmal noch irgendein Papierchen aus dem Heimatland Deines Mannes besorgen müsst. Denn jede Verzögerung bedeutet immer wieder Verlängerung der ersten Aufenthaltsgenehmigung, Verschieben des geplanten Hochzeitstermins usw. Bekannte von uns durften dafür zweimal in die Heimat der Ehefrau fliegen.
Wenn Du möchtest kannst Du mich auch gerne anmailen.
Einen schönen Sonntag wünscht,
Michael