Heiraten ausserhalb des Standesamtes

Hallo!

Wir möchten im August heiraten. Wir haben dazu eine Burg in einer Nachbargemeinde angemietet - und hatten gehofft, dass der dortige Ortsvorsteher (der auch die Trauungen in dem Ort macht) die Trauung auf der Burg durchführen könnte.

Mir war klar, dass das ein Entgegenkommen wäre - kein Muss. Verwundert war ich aber doch, dass der Standesbeamte a) versuchte mich überhaupt abzuwimmeln, weil er keine Lust hätte, eine Trauung zu machen und b) sagte er, dass eine Trauung auf der Burg verboten sei. Das verwundert mich jetzt doch. Man hört / liest doch öfter von Trauungen ausserhalb des Standesamtes. Der „Besitzer“ der Burg (Staatliches Vermögens und Hochbauamt) kann da doch nichts dagegen haben, oder?

Da wir nicht kirchlich heiraten - und auf der Burg gerne eine „Mittelalterhochzeit“ in Gewandung gemacht hätten, finde ich das alles sehr schade. Gibt es eine Möglichkeit, das irgendwie doch noch zu realisieren? Dürfen „Fremde“ Standesbeamte (also z.B. der an unserem Wohnsitz) auf „fremden Grund und Boden“ trauen?

Liebe Grüße,
Snoef

Moin,

b) sagte er, dass eine

Trauung auf der Burg verboten sei. Das verwundert mich
jetzt doch. Man hört / liest doch öfter von Trauungen
ausserhalb des Standesamtes. Der „Besitzer“ der Burg
(Staatliches Vermögens und Hochbauamt) kann da doch nichts
dagegen haben, oder?

Kann sein, dass der Grund ist, dass es einen „Ort der Trauung“ geben muss, der auch registriert wird, und dass dieser „Ort“ irgendwas bestimmtes sein muss, bzw. Eigenschaften haben muss, die die Burg nicht erfüllt.

Ich habe z.B. mal eine Trauung in einer historischen Eisenbahn miterlebt, wo genau aus diesem Grund die Trauung nicht während der Fahrt, sondern beim Halten in einem Bahnhof von der Standesbeamtin vollzogen wurde.

Gruß
Marion

Grundsätzlich bestehen sicher keine Bedenken, wenn eine Gemeinde auch außerhalb der Diensträume des Standesamtes ein besonderes Trauzimmer einrichtet, ABER wenn ein externer Raum zum Standesamt gewidmet wird, muss die Behörde die Dispositionsbefugnis über die Räume bekommen. Ferner müssen die technischen Anschlüsse gewährleistet sein, die Räume dürfen für die Zeit der Trauung nicht öffentlich zugehbar sein, es muss ein der Eheschließung angemessener Rahmen sein, durch die Einrichtung darf kein Wettbewerbsvorteil entstehen,…,du siehst, eine Menge Voraussetzungen, um einen Raum zum Standesamt zu widmen.
Du kannst aber jederzeit in einer anderen Gemeinde heiraten, die vielleicht ein solches Trauzimmer in einer Burg eingerichtet hat.

Marion

Hallo
Eben, solche Vorschriften gibt es auch hier in der Gegend. In Bordesholm (SchleswigH.)kann man auf dem Brautberg heiraten, einem hügelgrab der Trichterbescherkultur. Das ist aber auch nur möglich, wenn dort ein Gartenpavillion (diese Dinger aus dem BAumarkt mit Weißer Plasikfolie bespannt)steht, denn in der Gemeindeordnung steht, das ein Trauzimmer ein Dach haben muß.
Also vor dem Heiraten im Standesamt anfragen und dann die Örtlichkeiten Mieten. In SH gibts auch noch andere Örtlichkeiten, ich glaube im Schloß von Glücksburg (eher Barock). Frag doch mal bei derTouristinfo der LAndeshauptstadt bei Euch nach(ich denke nicht, dass Ihr ganz nach SH kommen wollt mit der gesamten Bagage)
Schöne Grüße u. Viel Glück Susanne

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