Heiraten für Anfänger :)

Lieber Gandalf,

Nun, im leztteren Fall sollten natürlich bestimmte Dinge
ausformuliert werden, aber nur dann.

und um jenen Fall ging es mir. Verzeih mein unausgereiftes Posting.

Der Sinn? Die „Autarkie“ der Eheleute, so dass die besiegelte Partnerschaft weiterhin auf der Grundlage der Freiwlligkeit beruht.

Aber immer wieder interessant, wie groß die Gegenwehr (vor allem von männlicher Seite) ausfällt.

Viele Grüße

Kathleen

Hallole,

ich als juristischer Laie fand die Idee mit dem Ehevertrag ganz logisch, weil die Ehe ja mit einem Antrag eingeleitet werden soll. Als Laie denkt man da immer an Formulare, Unterschriften und Stempel.

Schöne Grüße
PW

Moin,

Aber immer wieder interessant, wie groß die Gegenwehr (vor
allem von männlicher Seite) ausfällt.

ähm, weniger das.
Hätte ich einen für mich günstigen Gütertrennungsvertrag aufgesetzt (aufsetzen lassen), wäre ich etwas billiger bei meiner Scheidung weggekommen.
Zudem sind sittenwidrige Klauseln ungültig und wenn die Salvatorische Klausel nicht ordentlich eingearbeitet wurde, greift wieder die Zugewinngemeinschaft.
Sittenwidrig wäre z.B. wenn vereinbart würde, daß der wirtschaftlich schlechter stehende Partner keinerlei Leistungen erhalten würde, wenn er ansonsten kein Einkommen/Vermögen hat.

In der überwiegenden Zahl der Ehen wäre eine Gütertrennung somit nur gering verschieden zu einer Zugewinngemeinschaft. Und in Fällen, wo es um nennenswerte Beträge geht, wird schon sehr häufig ein Gütertrennungsvertrag aufgesetzt.

Gandalf

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Hallo,

jetzt tu mal bitte nicht so, als ob Du Dich ansatzweise differenziert zu diesem Thema geäußert hättest. Ich zitiere:

denk an den Ehevertrag!

Das impliziert doch ganz deutlich, dass Du von der grundsätzlichen Notwendigkeit eines Eheverrages ausgehst, und das ist nun mal vollkommener Unsinn.

Ebenfalls ist es Unsinn von „dem Ehevertrag“ zu sprechen, denn auch hieraus spricht deutlich jede fehlende Differenzierung.

Und ich schreibe dies weiß Gott nicht als ein Mann, der Angst vor Eheverträgen hätte, oder als Anwalt, der sich damit in dem ein oder anderen Fall um ein paar Euro bringt, sondern als jemand, der sich mit dem Familienrecht beschäftigt hat, und insoweit weiß, wie oft durch angeblich ach so wichtige und gute Eheverträge und Güterstandvereinbarungen eine Scheinsicherheit geschaffen wird, oder insbesondere auch weniger bedarfte Ehegatten von ihnen intellektuell überlegeben Partnern hiermit weit mehr über den Tisch gezogen wäre, als dies die gesetzliche Standardregelung erlauben würde.

Es gibt eine Vielzahl von Situationen in denen einzelne Regelungen angebracht sind, die man dann in Form eines für genau diesen Einzelfall speziellen Ehevertrages regeln kann und dann auch sollte. Solche aus konkretem Anlass heraus geschlossene, individuelle Eheverträge sind ganz sicher keine Plattheit. Gemessen an der Summe der Ehen sind die Fälle, in denen ein Ehevertrag objektiv angebracht ist, jedoch verschwindend gering. Wenn zwei wirtschaftlich ähnlich gestellte Menschen ohne Vorbelastungen und Besonderheiten heiraten, ist das Modell Zugewinngemeinschaft grundsätzlich vernünftig und richtig (insoweit haben auch wir zwei Juristen uns ganz bewusst hierfür entschieden). Und wenn dann aufgrund von Schlagworten irgendwelche Eheverträge geschlossen werden, die das Papier nicht wert sind, weil sie Dinge regeln, die gesetzlich bereits gut geregelt sind, … dann sind das sehr wohl Plattheiten.

In Fällen wirtschaftlichen Ungleichgewichts und bei Einzelunternehmern ist häufig eine modifizierte Zugewinngemeinschaft (aber eigentlich nie eine Gütertrennung angeraten, da diese üblicherweise unerwünschte erbrechtliche Folgen hat, die aber keiner kennt, der da nur mit Schlagworten um sich wirft).

In diesem Sinne

Gruß vom Wiz

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Hallo,

die Menschen sind sehr unterschiedlich. Vor allem die Frauen.

Dieser Satz kommt in meine Sammlung „Lustiges aus dem Internet“. Bislang stromern da seltsame Beschreibungen von Ebayseiten rum, meist verursacht durch geringe Sprachkenntnisse. Dieser Satz ist dagegen ein echtes Highlight.

Mein Tip zur Verlobung: ein Geschenk ist nie verkehrt - aber es kann ja auch etwas anderes als ein Ring sein. Je nach Geldbeutel können auch Blumen, eine Partie mit Freunden oder eine gemeinsame Reise etc. gut ankommen. Du solltest wissen, was Deiner Angebeteten gefällt, nicht wir.
Wenn Du es nicht weißt, wird´s Zeit es in Erfahrung zu bringen ehe Ihr in der Ehe steckt. Wenn Du dich vorher nicht aufraffst, wirst Du´s nachher erst recht nicht mehr tun.

Gruß, Hovke

Hallo Wiz,

jetzt tu mal bitte nicht so, als ob Du Dich ansatzweise
differenziert zu diesem Thema geäußert hättest. Ich zitiere:

denk an den Ehevertrag!

Ja nun, das heißt doch nicht mehr, als dass man daran denken soll. Einen Ehevertrag schließt man ja so oder so ab, also schadet es nichts trotz all der romantischen Gefühle mal drüber nach zu denken, wie der konkret aussehen soll - so verstehe ich diesen Hinweis.

Das impliziert doch ganz deutlich, dass Du von der
grundsätzlichen Notwendigkeit eines Eheverrages ausgehst, und
das ist nun mal vollkommener Unsinn.

Das impliziert erstmal nur, dass man darauf achten soll was man unterschreibt - als Jurist wirst Du mir recht geben, wenn ich behaupte, dass sollte man bei allen Verträgen machen.

Ebenfalls ist es Unsinn von „dem Ehevertrag“ zu sprechen,
denn auch hieraus spricht deutlich jede fehlende
Differenzierung.

Es gibt bei jeder Ehe einen Ehevertrag - wie der genau aussieht, hängt von den Ehepartnern und den gesetzlichen Möglichkeiten ab. Soll hier alles explizit auseinandergenommen werden nur um daran zu erinnern, dass so ein Vertrag wichtig ist??

Und ich schreibe dies weiß Gott nicht als ein Mann, der Angst
vor Eheverträgen hätte, oder als Anwalt, der sich damit in dem
ein oder anderen Fall um ein paar Euro bringt, sondern als
jemand, der sich mit dem Familienrecht beschäftigt hat, und
insoweit weiß, wie oft durch angeblich ach so wichtige und
gute Eheverträge und Güterstandvereinbarungen eine
Scheinsicherheit geschaffen wird, oder insbesondere auch
weniger bedarfte Ehegatten von ihnen intellektuell überlegeben
Partnern hiermit weit mehr über den Tisch gezogen wäre, als
dies die gesetzliche Standardregelung erlauben würde.

Mag alles stimmen, aber hier hast Du wohl überreagiert.

Gruß, Hovke

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Hallo,

schenkt man den Ring oder was auch immer heut zu Tage nicht erst nach Annahme des Antrages? Kenne mich da nicht aus.
Dann wäre ja kein Druck vorhanden.

Gruß, Hovke

Hallo,

wie schon viele Vorposter geschrieben haben: Wir können nicht wissen, was Du oder Deine Freundin gut finden.

Bei uns lief es so ab (inzwischen vor über 30 Jahren):

  • Antrag bzw. Absprache, dass wir uns verloben wollen.
  • Gemeinsamer Kauf der Ringe - schlichte Goldreifen.
  • Offizielle Verlobung auf einer Israelreise, Feier mit dem mitgereisten Freundeskreis
  • Nach Rückkehr Eingravierung des Verlobungsdatums sowie des Namens des Partners in die Ringe.
  • Hochzeit ein dreiviertel Jahr später mit den gleichen Ringen (keine zusätzliche Gravur).

Bis jetzt sind wir uns noch einig, toi toi toi :smile:

Lieben Gruß
Dantis

Hallo Wiz,

es tut mir leid, dass ich Dich so aufgebracht habe, auch wenn sich mir der Grund noch nicht so ganz erschließt.

jetzt tu mal bitte nicht so, als ob Du Dich ansatzweise
differenziert zu diesem Thema geäußert hättest.

Nein, ich habe mich nicht differenziert zu dem Thema geäußert - habe es aber auch nie behauptet.

Das impliziert doch ganz deutlich, dass Du von der
grundsätzlichen Notwendigkeit eines Eheverrages ausgehst, und
das ist nun mal vollkommener Unsinn.

Da hast Du mich missverstanden; von Grundsätzlichkeiten gehe ich nicht aus, aber viele Ehen (sprich „Vertrag“) werden geschlossen, ohne dass die besonderen Umstände betrachtet werden.

Beispiel 1: Frau übernimmt Elternhaus. Mann hat bereits zwei Kinder. Gemeinsam zeugt man noch zwei weitere Kinder. Damit das Elternhaus nicht in die Erbmasse der „außerehelichen“ Kinder fällt, wurde ein Ehevertrag abgeschlossen.

Beispiel 2: Mann gründet eine Firma mit Venture Capital. Um seine Familie abzusichern, wird Gütertrennung vereinbart.

Beispiel 3: In einer Ehe wird eine Wohnung erworben. Das Eigenkapital kommt von den Eltern der Frau; beide Eheleute sind im Grundbuch eingetragen; der Kredit wird in erster Linie von der Frau abgetragen. Steuerberater und Anwalt raten zu einem Ehevertrag (Gütertrennung) und Übertragung der Wohnung auf die Frau.

Ebenfalls ist es Unsinn von „dem Ehevertrag“ zu sprechen,
denn auch hieraus spricht deutlich jede fehlende
Differenzierung.

Da ein Ehevertrag so individuell ist, muss man doch von „DEM“ sprechen.

Und ich schreibe dies weiß Gott nicht als ein Mann, der Angst
vor Eheverträgen hätte, oder als Anwalt, der sich damit in dem
ein oder anderen Fall um ein paar Euro bringt, sondern als
jemand, der sich mit dem Familienrecht beschäftigt hat, und
insoweit weiß, wie oft durch angeblich ach so wichtige und
gute Eheverträge und Güterstandvereinbarungen eine
Scheinsicherheit geschaffen wird, oder insbesondere auch
weniger bedarfte Ehegatten von ihnen intellektuell überlegeben
Partnern hiermit weit mehr über den Tisch gezogen wäre, als
dies die gesetzliche Standardregelung erlauben würde.

Ich achte Dein Wissen, daher habe ich ja auch nachgefragt.

Es gibt eine Vielzahl von Situationen in denen einzelne
Regelungen angebracht sind, die man dann in Form eines für
genau diesen Einzelfall speziellen Ehevertrages regeln kann
und dann auch sollte.

Da sind wir doch einer Meinung!

Wenn zwei wirtschaftlich ähnlich
gestellte Menschen ohne Vorbelastungen und Besonderheiten
heiraten, ist das Modell Zugewinngemeinschaft grundsätzlich
vernünftig und richtig (insoweit haben auch wir zwei Juristen
uns ganz bewusst hierfür entschieden).

Könntest Du das bitte noch einmal näher erläutern?

Und wenn dann aufgrund
von Schlagworten irgendwelche Eheverträge geschlossen werden,
die das Papier nicht wert sind, weil sie Dinge regeln, die
gesetzlich bereits gut geregelt sind, … dann sind das sehr
wohl Plattheiten.

Das wäre jetzt Dein „Job“: Aus Plattheiten einen bereichernden Beitrag zu zaubern.

In Fällen wirtschaftlichen Ungleichgewichts und bei
Einzelunternehmern ist häufig eine modifizierte
Zugewinngemeinschaft (aber eigentlich nie eine Gütertrennung
angeraten, da diese üblicherweise unerwünschte erbrechtliche
Folgen hat, die aber keiner kennt, der da nur mit Schlagworten
um sich wirft).

Ich gehe mal davon aus, dass mein Notar nicht unwissend war, als er uns zu einem Ehevertrag und einem Berliner Testament geraten hat (und nur ein geringes Honorar genommen hat).

Viele Grüße

Kathleen

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Hallo,

Du persönlich hast mich auch gar nicht aufgebracht, nur diese Formulierung „an DEN Ehevertrag denken“, wie sie oft zu hören ist. Das ist wie „wir brauchen ein BERLINER TESTAMENT“, oder „ich brauche AGB“, …

Juristischen Laien muss nicht klar sein, was da im Detail im Einzelfall dahinterstehen könnte, aber ich bevorzuge es einfach eher von „man sollte prüfen, ob ein Ehevertrag Sinn macht“ oder „man sollte sich überlegen, ob ein Berliner Testament sinnvoll wäre“, … zu sprechen. Denn damit wird klar, dass das keine Standarddinge vom Abreißblock sind, die man wie ein Stück Butter kauft, sondern dass es darum geht, sich mit der individuellen Situation der Beteiligten auseinander zu setzen, und dann entweder zu dem Ergebnis kommt, dass die gesetzlichen Standards hier vollkommen OK sind, oder man bestimmte Regelungen in diesem konkreten Einzelfall braucht, weil die gesetzliche Regelung hier nicht zum gewünschten Ergebnis führen würde.

Leider - und da prangere ich bewusst den eigenen Stand an - läuft es aber oft so, dass der Kunde bekommt, was er haben will, und wofür er bezahlt. Bei mir schneien auch gelegentlich Leute rein, die „ein Berliner Testament“ wie ein Stück Butter haben wollen, und die dann oft sehr erstaunt sind, dass sie das von mir nicht einfach über den Schreibtisch gereicht bekommen, sondern ich erst mal darauf hinweise, dass dieses durchaus unterschiedlich aussehen kann, und in gewissen Fällen eine furchtbar dumme Idee wäre (z.B. bei großen Vermögen).

Und die lieben Kollegen schaffen dann eben die schon genannte Pseudosicherheit, kassieren dafür, und gerade was ungünstige Testamente angeht, die steuerliche Konsequenzen vollkommen außer Acht lassen, habe ich so meine Erfahrungen.

Was deine Beispiele angeht, so sind das durchaus Fälle für einen Ehevertrag. Aber noch ist die Patchworkfamilie oder der Jungunternehmer noch nicht der Normalfall. Und wenn wir uns den ansehen, dass zwei wirtschaftlich ähnlich (normalerweise schlecht) gestellte Menschen nach vergleichbarer Ausbildung mit dem Wunsch Nachwuchs haben zu wollen heiraten, Erziehungszeiten absehbar sind, in denen einer mehr und der andere weniger Geld nach Hause bringt (dafür aber seinen Anteil durch Familienbetrieb erbringt), dann ist die Zugewinngemeinschaft ein dafür durchaus brauchbares Modell, denn sie sorgt dafür, dass es einen automatischen Ausgleich des Vermögenszuwachses zwischen dem verdienenden und dem die Familie versorgenden Partner gibt (egal wer das wie lange macht).

Bei der Gütertrennung in deinem Beispiel bekomme ich hingegen schon wieder Bauchschmerzen. Denn es wird regelmäßig nicht bedacht, dass diese nicht nur Konsequenzen für den Fall einer Scheidung, sondern auch Konsequenzen für den Fall des Todes eines Partners hat. Schau Dir mal die gesetzlichen Erbteile / pauschalen Zugewinnausgleich / Möglichkeit des konkreten Zugewinnausgleichs / Abhängigkeit des Ehegattenerbteils von der Zahl der Kinder bei Gütertrennung und die entsprechenden Konsequenzen für ggf. sich ergebende Pflichtteilsansprüche der Kinder nach dem Erstversterbenden an. Normalerweise will man ja mit der Gütertrennung nur einen Schutz des Vermögens des Unternehmers für den Fall einer Trennung unter Lebenden. Man erreicht hiermit u.U. aber dann eben auch - unbewusst - eine Schlechterstellung des Überlebenden im Falle des Endes der Ehe durch Tod des Unternehmers. Und da man dies normalerweise nicht will, greift man heute in solchen Situationen normalerweise zum Modell einer „modifizierten Zugewinngemeinschaft“, die für den Fall des Endes der Ehe unter Lebenden die Folgen einer Gütertrennung vorsieht, bei Ende der Ehe durch Tod eines Ehegatten aber die Regeln einer Zugewinngemeinschaft Anwendung finden lässt.

Aber da sind wir eben wieder bei meinem Einstiegspunkt: Da kommen Leute zum Notar und wollen „Gütertrennung“ ohne genau zu wissen, was das überhaupt bedeutet, aber der Kollege macht dann einfach wie gewünscht, und zwei Jahre später dann der große Schock, wenn die Ehe durch Tod des vermögenderen Ehegatten endet.

Gruß vom Wiz

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Hallöchen!

Ist es nicht eigentlich so, dass einer den anderen Fragt ob er ihn/sie heiraten will (Antrag) und wen der andere zustimmt, man automatisch bis zur Hochzeit verlobt ist?

Was ich allerdings schon ein paar mal von jüngeren paaren gehört hab ist, dass sie losziehen, sich ringe kaufen und sagen wir sind verlobt, ohne die absicht in absehbarer zeit zu heiraten.

finde ich irgentwie sinnfrei

knuckknuck