Heiraten in der USA.Ändert sich meine Steuerklasse

Ich möchte in der USA heiraten, möchte aber nicht nach dem deutschen Recht verheiratet sein(Wohnsitz in Deutschland). Da ich in Luxemburg beschäftigt bin, möchte ich natürlich die Steuervorteile geniesen, die ein konverzonelle Hochzeit mit sich bringt.

Muss ich nun den Trauschein übersetzten lassen und bin ich dann nach deutschen Recht verheiratet???

Nein, die Steuerklasse ändert sich nicht. Eine Hochzeit im Ausland ist nach deutschen Recht nicht rechtsgültig, solange man sie von den deutschen Behörden im Nachgang nicht anerkennen lässt. Man gilt weiterhin als unverheiratet mit allen Vor- und nachteilen.

hallo marion, da zu kann ich dir leider nicht weiterhlefne…da hilft nur „richtig“ googlen…
gruss baccolight

Ich möchte in der USA heiraten, möchte aber nicht nach dem
deutschen Recht verheiratet sein(Wohnsitz in Deutschland). Da
ich in Luxemburg beschäftigt bin, bin ich
dann nach deutschen Recht verheiratet???

Was ich an der Anfrage verstanden habe, ist „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“. Wie man in den USA heiratet, ohne dann auch in Deutschland verheiratet zu sein, weiß ich nicht - vielleicht in Las Vegas mit einem einarmigem Banditen als Trauzeugen.
Für die „Steuervorteile“, wahrscheinlich ist die Zusammenveranlagung gemeint, gilt (§ 26 EStG):

Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn
(wenn in einem deutschen Gesetz „Ehegatten“ steht, ist deutsches Familienrecht gemeint und nicht irgendein Stammesritual)
1.
beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,
(das bedeutet für beide Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt in D und Welteinkommensprinzip)
2.
sie nicht dauernd getrennt leben und
3.
bei ihnen die Voraussetzungen aus den Nummern 1 und 2 zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind.
(bis 1. Januar oder ab 31. Dezember würde reichen)

Die evtl. Änderung der Lohnsteuerklasse ist dann nur eine Folge der genannten Voraussetzungen.

Hallo Mario,

die Ehe nach US-amerikanischem Recht wird beim Ehegattensplitting genauso berücksichtigt wie eine Ehe nach deutschem Recht. Ob Dir die Ehe aber konkret Steuervorteile bringt, hängt von weiteren Faktoren ab. Keine Vorteile gibt es z.B., wenn Deine Frau in den USA lebt.

Viele Grüße
Rolf

Hallo,

ob die Ehe in Deutschland anerkannt wird müsstest du bei einem Rechtsanwalt nachfragen! ich könnte höchstens steuerlich sagen wie das gehandhabt wird

Hallo Marion1986,
du willst ja gerade nicht nach deutschem Recht verheiratet sein, deshalb willst du ja in den USA heiraten. (welche Vorteile für dich die USA hat, oder welche Nachteile das deutsche Eherecht für dich hat, ist mir nicht bekannt).
Aber natürlich gilt deine geschlossene Ehe auch in Deutschland.
Weite Überlegungen möchte ich zu diesem Thema im Moment nicht machen.

Schönen Gruß
Rainer