Ich möchte in der USA heiraten, möchte aber nicht nach dem
deutschen Recht verheiratet sein(Wohnsitz in Deutschland). Da
ich in Luxemburg beschäftigt bin, bin ich
dann nach deutschen Recht verheiratet???
Was ich an der Anfrage verstanden habe, ist „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“. Wie man in den USA heiratet, ohne dann auch in Deutschland verheiratet zu sein, weiß ich nicht - vielleicht in Las Vegas mit einem einarmigem Banditen als Trauzeugen.
Für die „Steuervorteile“, wahrscheinlich ist die Zusammenveranlagung gemeint, gilt (§ 26 EStG):
Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn
(wenn in einem deutschen Gesetz „Ehegatten“ steht, ist deutsches Familienrecht gemeint und nicht irgendein Stammesritual)
1.
beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,
(das bedeutet für beide Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt in D und Welteinkommensprinzip)
2.
sie nicht dauernd getrennt leben und
3.
bei ihnen die Voraussetzungen aus den Nummern 1 und 2 zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind.
(bis 1. Januar oder ab 31. Dezember würde reichen)
Die evtl. Änderung der Lohnsteuerklasse ist dann nur eine Folge der genannten Voraussetzungen.