Heiraten in Gran Canaria

Hallo, die Gemeinde !
Wir sind 2 Österreicher und möchten gerne in Gran Canaria standesamtlich heiraten.
Hat jemand Erfahrungen für ein solches Vorhaben ?
Gilt die Heirat in Österreich ?
Welche Dokumente werden benötigt ?
Wer darf oder kann das in Gran Canaria vollziehen ?
Wie hoch sind die Kosten ?
Wo meldet man sich an ?
Wir würden uns über eure Erlebnisse/ Erfahrungen sehr freuen.
Wir wissen schon, dass man sich überall erkundigen kann, was man braucht, möchten aber auch von Menschen, die dort geheiratet haben, Meinungen hören.

Danke
Doris

Hi,

Gilt die Heirat in Österreich ?

da Spanien genauso wie A EU Mitglied ist…

Kuck mal im Archiv(oder gar FAQ?), diese Frage taucht doch regelmäßig auf.

Grüße,
J~

Hallo!

Gilt die Heirat in Österreich ?

Ja automatisch. Eine Ehe gilt dann, wenn sie nach den Formvorschriften des Staates in dem sie geschlossen wurde, gültig geschlossen wurde.
D.h. es müssen die spanischen Formvorschriften beachtet werden, sonst nichts weiter. Eine gerichtliche „Anerkennung“ der Ehe ist im Allgemeinen nicht notwendig (und auch gar nicht möglich) , entgegen immer wieder auftauchender gegenteiliger Behauptungen. Das ist jedenfalls die Regelung in Österreich und soweit ich weiß auch in Deutschland.

Welche Dokumente werden benötigt ?
Wer darf oder kann das in Gran Canaria vollziehen ?
Wie hoch sind die Kosten ?
Wo meldet man sich an ?
Wir würden uns über eure Erlebnisse/ Erfahrungen sehr freuen.
Wir wissen schon, dass man sich überall erkundigen kann, was
man braucht, möchten aber auch von Menschen, die dort
geheiratet haben, Meinungen hören.

Da kann ich dir jetzt leider nicht helfen, vielleicht weiß hier jemand anderer besser bescheid. Ein Anruf beim spanischen Konsulat könnte aber da eventuell helfen.

Gruß
Tom

Hallo,

erkundigt Euch nach der Rechtslage in Österreich:

in Deutschland ist es so, dass das zustaendige Gericht dann spanisches Gesetz anwenden muesste, wenn es um Fragen wie Scheidung / Erbfall etc. geht (kann aber auch mal um was Positives gehen, ich will ja nicht unken). Das Problem liegt dann darin, dass ein deutscher Amtsrichter ein Recht anwenden muss, von dem er keine bis wenig Ahnung hat. Zudem lebt Ihr dann wohl auch nicht in Spanien, wozu also spanisches Recht in sein Leben einbauen ?

Mein Vorschlag: heiratet im österreichischen Konsulat / Botschaft, wenn möglich. Dann habt Ihr immer noch den Ort Eurer Wahl, aber keine unnoetigen Komplikationen. Eine kirliche oder sonstige Feier vor Ort koennt Ihr sowieso gestalten, wie es Euch beliebt…

Viel Glueck & eine schoene Hochzeit,

liz

Das ist auch für Deutschland falsch
Hallo Kollegin!

in Deutschland ist es so, dass das zustaendige Gericht dann
spanisches Gesetz anwenden muesste, wenn es um Fragen wie
Scheidung / Erbfall etc. geht (kann aber auch mal um was
Positives gehen, ich will ja nicht unken).

Das stimmt nicht. Die Rechtswirkungen der Ehe und damit auch das Scheidungsrecht richten sich auch im deutschen Recht, so wie in Österreich auch, nach dem gemeinsamen Personalstatut der Ehegatten (Art. 14ff EGBGB). Ähnliches gilt übrigens nach Art. 25 EGBGB für das Erbrecht, welches nach dem Personalstatut des Erblassers zu beurteilen ist.

Für das Scheidungsrecht ist es daher in der Regel völlig wurscht, wo die Ehe geschlossen wurde.

Eine Heirat vor einem österreichischen Konsulat ist nicht möglich.

Gruß
Tom

tom hat recht
Hallo Tom,

danke fuer die korrektur. ich hatte die frage vor ein paar jahren fuer jemand anderen zu klaeren, dort waren allerdings zwei verschiedene staatsbuergerschaften im spiel usw. das hatte ich ganz vergessen ! gut, dass Du aufgepasst hast… naechstesmal schau ich vorher nochmal nach.

also, nochmal alles gute fuer die hochzeit nach oben,

liz