Hallo an alle
also gestern hatte ich einige Gedanken ueber heiraten in Las Vegas (zum Beispiel).
Also meine Fragen basieren in keinster Weise auf irgend eine wahre Geschichte oder Begebenheit (jedenfalls keine die ICH personlich kenne). Aber ich moechte gerne einige Frage dazu stellen und vielleicht kann mir jemand Antworten dazu geben.
Angenommen 2 deutsche Staatsangehoerige wuerde in den USA im Urlaub in Las Vegas heiraten - alles ganz spontan, oder vielleicht sogar „aus Spass“ oder sonst was in der Art …
Angenommen dann, die beiden kaemen zurueck aus dem Urlaub, zurueck nach Deutschland und sind sich nun beide bewusst was sie getan haben und wollen das Ganze am liebsten rueckgaengig machen. Was waere, wenn Sie sich beide einig waeren, dass dies „nie passiert“ ist - und das Geschehen einfach ignorieren. Sind sie nun amtlich verheiratet? - oder erst nachdem sie es in Deutschland beglaubigen lassen?
Wie ist das nun in den USA, wird es dort irgendwo gespeichert? - und wo? Werden diese Daten z.B an die deutsche Botschaft weitergeleitet?
Wenn beide Personen die Heirat in den USA leugnen (und / oder vergessen) und nun nach ein paar Jahren wieder in Deuschland heiraten - und zwar jeder einen ANDEREN Partener ? … wie sieht die Lage nun aus?
Die „Ehe“ die in Las Vegas geschlossen wurde, wurde nachdem sie die USA verlassen hatten nie und nirgendwo angesprochen oder verkundet, in keinster Weise. Muessen Sie sich nun scheiden lassen um neu zu heiraten, oder ist die Ehe ausserhalb den USA (wie sag ich es jetzt) gar nicht „vorhanden“, weil sie nie irgendwo von den 2 Personen gemeldet wurde?
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Ich frage ganz aus interesse, vielleicht kennst sich jemand damit aus?
Danke
Jasmin
Damit die Ehe in Deutschland anerkannt wird brauchst du eine beglaubigte amerikanische Heiratsurkunde, und eine Apostille, beides musst du in D (am besten uebersetzt) beim (wenn ich mich recht erinnere Standesamt) einreichen und erst dann hat die Ehe in Deutschland auch bestand. D.h. wenn du dich in D nicht an die Aemter wendest gilt die Ehe in Deutschland als nicht geschlossen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Jasmin,
hinsichtlich der in Deutschland vorzulegenden Unterlagen liegt Gene schon richtig. Es ist aber nicht so, dass man in Deutschland eine Ehe anerkennen lassen muss. Dafür gibt es grundsätzlich keine Regelung. Wenn die Urkunden o. K. sind, kannst Du nach der Auslandseheschließung auch in die Meldebehörde gehen und Dich dort als verheiratet registrieren lassen. Die Frage ist nur, können die dort mit der Urkunde umgehen. Vermutlich werden die Dich dann zum Standesamt schicken und sagen, lass mal ein Familienbuch dort anlegen. Aber das ist ein anderes Thema.
Die Frage ist hier eher: Konntest Du in Las Vegas ohne irgendwelche Dokumente vorzulegen heiraten? Ich glaube ehe nicht. Denn um vom Friedensrichter oder wem auch immer getraut zu werden, muss Du zunächst bei einer zuständigen Behörde eine Heiratslizenz bekommen. Und dafür brauchst Du schon mal eine paar Dokumente, die Du Dir vorher beim deutschen Standesamt besorgen musstest.
Aber dort wird das auch nicht weiter registriert, außerdem kann man es sich ja auch anders überlegt haben. Womit Du im Grundsatz recht damit hast, dass von einer im Ausland geschlossenen Ehe, von der Du in Deutschland nichts erzählst, dort auch keiner was weiß. Mit den von Dir beschriebenen Konsequenzen.
Gruß HeinzEric
Hallo an alle
Die „Ehe“ die in Las Vegas geschlossen wurde, wurde nachdem
sie die USA verlassen hatten nie und nirgendwo angesprochen
oder verkundet, in keinster Weise. Muessen Sie sich nun
scheiden lassen um neu zu heiraten, oder ist die Ehe
ausserhalb den USA (wie sag ich es jetzt) gar nicht
„vorhanden“, weil sie nie irgendwo von den 2 Personen gemeldet
wurde?
Sofern Sie in den USA rechtsgültig geschlossen wurde, steht die Ehe rein rechtlich der Wirksamkeit jeder späteren Eheschließung entgegen, die zweite Ehe wäre als von Anfang an nichtig.
Auf einem anderen Blatt steht allerdings, ob jemals jemand davon erfahren wird. Es sind z.B. dutzende Sachverhaltsalternativen denkbar, in denen einer der Partner der ersten Ehe ein Interesse daran haben könnte, dass die Zweitehe nichtig ist, man denke nur an güterrechtliche Ansprüche, Rentversicherungen oder gar erbrechtliche Fragen, falls einer der Partner der ersten Ehe vor dem anderen verstirbt.
Liebe Grüße Astrachan