Hallo Zusammen,
kurz zu meiner Situation. Ich bin seit 6 Jahren mit meinem Partner zusammen. Er hat aus einer früheren Beziehung drei Uneheliche Kinder für die er voll Unterhaltspflichtig ist. Da er nicht genug verdient um die vollen Beträge zu zahlen und schon viel Streit mit dieversen Ämtern hatte, wird jeden Monat ca. 740,- € von seinerm Lohn gepfändet. Also zumindest bleiben unterm Strich immer die genauen 900,-€ übrig.
Meine Frage ist jetzt, wie ist es, wenn wir beide heiraten? Seine Pfändung bleibt ja weiterhin bestehen. Dürfte denn das Jugendamt nach einer Ehe auch Geld von meinem Lohn/Konto pfänden ?? Oder zählt immer nur das Einkommen, was er hat ?? Ich habe mal gehört, dass wenn der Unterhaltspflichtige heiratet, muss der Ehepartner die „Schulden“ mittragen. Es ist ja nicht so, als ob wir uns davor drücken wollten, aber ich verdiene fast gleich viel wie er und wenn dann von meinem Einkommen auch noch was für die Pfändung weg kommt, dann bleibt uns irgendwann nicth mehr viel zum Leben …
Oder kann man solche „Schulden“ in einem Ehevertrag trennen, und sagen: deins ist deinst und meins ist meins ???
Vielen Dank und schöne Grüße