Heiraten mit gleichbleibender Lohnpfändung

Hallo Zusammen,

kurz zu meiner Situation. Ich bin seit 6 Jahren mit meinem Partner zusammen. Er hat aus einer früheren Beziehung drei Uneheliche Kinder für die er voll Unterhaltspflichtig ist. Da er nicht genug verdient um die vollen Beträge zu zahlen und schon viel Streit mit dieversen Ämtern hatte, wird jeden Monat ca. 740,- € von seinerm Lohn gepfändet. Also zumindest bleiben unterm Strich immer die genauen 900,-€ übrig.
Meine Frage ist jetzt, wie ist es, wenn wir beide heiraten? Seine Pfändung bleibt ja weiterhin bestehen. Dürfte denn das Jugendamt nach einer Ehe auch Geld von meinem Lohn/Konto pfänden ?? Oder zählt immer nur das Einkommen, was er hat ?? Ich habe mal gehört, dass wenn der Unterhaltspflichtige heiratet, muss der Ehepartner die „Schulden“ mittragen. Es ist ja nicht so, als ob wir uns davor drücken wollten, aber ich verdiene fast gleich viel wie er und wenn dann von meinem Einkommen auch noch was für die Pfändung weg kommt, dann bleibt uns irgendwann nicth mehr viel zum Leben …

Oder kann man solche „Schulden“ in einem Ehevertrag trennen, und sagen: deins ist deinst und meins ist meins ???

Vielen Dank und schöne Grüße

Hallo,

okay, dass mit der Lohnpfändung ist dumm gelaufen. Die Berechnung des Kindesunterhaltes kann über die Düsseldorfer Tabelle 2013 ermittelt werden.

900,- ist der Selbstbehalt für den Unterhaltpflichtigen. Durch die Heirat ändert sich die Steuerklasse zu Euren gunsten. Nicht aber die Höhe des Kindesunterhaltes. Auch wenn Dein Partner durch einen Jobwechsel das doppelte verdienen würde, zahl er „nur“ den Teil des Titels, der rechtskräftig ist. Erst eine Änderungsklage würden Änderungen herbei führen.

Gruß
blackdaniel

hy ,

also an dein geld können die nicht ran - die 900€ die übrig bleiben bei deinem mann ist der selbstbehalt - der darf nicht gepfändet werden .

allerdings kann es sein das das jugendamt auch deine lohnabrechnungen usw sehen will …den wenn ihr beide heiratet wirtschaftet ihr ja auch gemeinsam (wohnt ,esst usw gemeinsam )

Hallo Ruby,
ich versuch mal zu antworten…

Meine Frage ist jetzt, wie ist es, wenn wir beide heiraten?
Seine Pfändung bleibt ja weiterhin bestehen. Dürfte denn das
Jugendamt nach einer Ehe auch Geld von meinem Lohn/Konto
pfänden ?? Oder zählt immer nur das Einkommen, was er hat ??

Wenn ´das betreffende Paar heiratet, werden beide Partner für einander unterhaltspflichtig. Nun kann es passieren, dass es im blödesten Fall zu der Entscheidung des Jugendamtes kommt, dass der Vater ja nun weniger für seinen eigenen Lebensunterhalt benötigt (Haushaltsersparnis) und setzt seinen SB herab. Und darüber hinaus kann auch noch die Ehefrau herangezogen werden, um ihrem Mann Unterhalt zu bezahlen. Dann kann wiederum von dem „Mehreinkommen“ des Vaters mehr Unterhalt an die Kinder gezahlt werden.

Ich kann nur raten: lasst die Idee mit dem heiraten. trennt die Lohnsteuererklärungen. Trennt alle Güter. Wartet, bis die Kinder nicht mehr unterhaltsberechtigt sind und heiratet dann.
LG
marqueena

Hallo,

der Selbstbehalt ist siet dem 01.01.2013 pro Monat 1.000 Euro.

Die „Zweitfrau“ ist - so sehen es die Gerichte - nicht Unterhaltspflichtig. Aaaaaaber wenn er verheiratet ist, kann ihm evtl. der Selbstbehalt gekürzt werden, wenn die Frau genügend Einkommen hat um ihn mit zu unterstützen.

Schulden die ein Ehepartner vor der Ehe hatte, bleiben ihm generell alleine, wenn man die übliche Rechtsform der ZUGEWINNGEMEINSCHAFT (also keinen Vertrag hat) wählt. Da spielt es keine Rolle ob es Unterhaltsschulden oder Schulden bei einem Versandhaus/Bank o. ä. sind.

Gruß

Eine Ehefrau ist für die Unterhaltszahlungen von unehelichen Kindern des Ehemannnes zunächst nicht verantwortlich. Doch bei der Berechnung des Pfändungsbetrages wird das Fam-Einkommen herangezogen, sodass Sie sich dann über diesen Umweg letztlich doch an den Unterhaltszahlungen beteiligen muß. Die Gerichte argumentieren diesbezüglich gerne „Sie wußten vorher schon von den Zahlungsverplichtungen ihres Mannes, wußten also, auf was sie sich einlassen“.

Trennungen durch Eheverträge sind möglich, haben aber andere Folgen, über die ich nicht ausreichend informiert bin und deshalb nichts dazu sagen möchte.

Ich hoffe geholfen zu haben
Gruß