Hallo AngelsQueen,
ich selbst habe eine Namensänderung als Kind mitgemacht. Daher erzähle ich, wie ich das noch in Erinnerung habe.
Bei der Hochzeit behalten die Kinder ihren aktuellen Namen bei. Es gibt zwei Möglichkeiten:
dein neuer Mann adoptiert die Kinder. Vorteile: Verbundenheit/Familie. Nachteil: leiblicher Vater müsste keinen Unterhalt mehr zahlen (sofern er dies tut und sofern ihr das braucht)
deine Kinder können eine Namensänderung beantragen: Vorteil: gemeinsamer Name, schafft wiederum Verbundenheit mit dem neuen Mann in deinem Leben, leiblicher Vater zahlt weiterhin Unterhalt. Nachteil: psychologischen Gutachten müssen von deinen Kindern erstellt werden ob es „förderlich“ oder „erforderlich“ ist, oder nicht notwendig.
beides erfordert die Zustimmung des leiblichen Vaters. Bei Namensänderungsanträgen die erforderlich sind, wird der Wille des Vaters gerichtlich unterbunden und die Namensänderung durchgesetzt.
Wenn der Vater jedoch Umgang mit den Kindern hegt und pflegt und ihm soweit auch keine Vernachlässigung vorgeworfen wird ist dies ein Argument, die Verbundenheit zum leiblichen Vater zu erhalten, die Namensänderung nicht durchzuziehen.
Welche genauen rechtlichen Möglichekeiten ihr habt könntest du unter Beachtung der FAQ:1129 in einem der Rechtsbretter erörtern.
lg, Dany