Heiraten, nachnamen der gemeinsamen Kinder ?

Hallo,

ich hab da mal eine Frage.

Wir haben eventuell vor noch in diesem Jahr zu heiraten, wir haben zwei gemiensame Kinder die beide meinen Nachnamen haben. Wie verhält sich das jetzt, wenn wir heiraten mit deren nachnamen, bekommen sie dann auch den vom Papa oder behelten sie meinen jetzigen Namen bei??

oder kann man dann sogar für alle komplett einen anderen Namen zB meinen Geburtsnamen für die ganze Familie beantragen ???

Diese fragen beschäftigen mich schon länger, und geben mir einfach keine Ruhe.

Vielen Dank schon mal im Vorraus !!!

Liebe Grüße

Hallo AngelsQueen,

ich selbst habe eine Namensänderung als Kind mitgemacht. Daher erzähle ich, wie ich das noch in Erinnerung habe.

Bei der Hochzeit behalten die Kinder ihren aktuellen Namen bei. Es gibt zwei Möglichkeiten:

dein neuer Mann adoptiert die Kinder. Vorteile: Verbundenheit/Familie. Nachteil: leiblicher Vater müsste keinen Unterhalt mehr zahlen (sofern er dies tut und sofern ihr das braucht)

deine Kinder können eine Namensänderung beantragen: Vorteil: gemeinsamer Name, schafft wiederum Verbundenheit mit dem neuen Mann in deinem Leben, leiblicher Vater zahlt weiterhin Unterhalt. Nachteil: psychologischen Gutachten müssen von deinen Kindern erstellt werden ob es „förderlich“ oder „erforderlich“ ist, oder nicht notwendig.

beides erfordert die Zustimmung des leiblichen Vaters. Bei Namensänderungsanträgen die erforderlich sind, wird der Wille des Vaters gerichtlich unterbunden und die Namensänderung durchgesetzt.

Wenn der Vater jedoch Umgang mit den Kindern hegt und pflegt und ihm soweit auch keine Vernachlässigung vorgeworfen wird ist dies ein Argument, die Verbundenheit zum leiblichen Vater zu erhalten, die Namensänderung nicht durchzuziehen.

Welche genauen rechtlichen Möglichekeiten ihr habt könntest du unter Beachtung der FAQ:1129 in einem der Rechtsbretter erörtern.

lg, Dany

wie jetzt?
ähmmm…hier geht es aber um leibliche Kinder.

Also uneheliche Kinder, die jetzt in den ordentlichen Stand einer Ehe befördert werden sollen…

oder hab ich da jetzt was falsches gelesen?

Gruß Lulea,

die auch schon drei Nachnamen hatte :smile:

Hallo

Ihr solltet euch erstmal drüber im Klaren werden, welcher der verschiedenen Namen am schönsten ist und ihr am liebsten haben wollt.

Und noch zwei Fragen: Dein jetziger Name, den auch die Kinder tragen, ist der nicht dein Geburtsname?
Die Kinder sind aber leibliche Kinder des Mannes, den du jetzt heiraten willst?

Viele Grüße

mein Fehler…
aahhh, ok, das hat mich nicht erreicht ^^ danke für die Aufklärung

Früher war das aber noch komisch.

Ich bin auch unehelich geboren und musst dann von meinem Vater adoptiert werden, als meine Eltern geheiratet haben. Ich glaub das war bis Anfang der 80er noch so.

Hab ich damals geheult als ich die Unterlagen gefunden habe und dachte ich sei nur adoptiert :smile:)

Gruß Lulea

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Hab ich damals geheult als ich die Unterlagen gefunden habe
und dachte ich sei nur adoptiert :smile:)

wie fies…

*tätschel*

tilli

Ehename = Geburtsname
Hallo,

lies mal hier:

http://www.123recht.net/article.asp?a=16820&ccheck=1
Demzufolge wird der gewählte Ehename automatisch zum Geburtsnamen des Kindes, falls dieses (wenn älter als 5) dem zustimmt.

Falls ich das noch anmerken darf: Wäre es nicht einfacher, den jetztigen Mehrheitsnamen zum Familiennamen zu machen? Dann müsste nur einer sich umgewöhnen.

Viele Grüße!

Ja es sind die leiblichen Kinder meines Lebensgefährten ;o)

Mein jetziger Nachnahme ist der noch aus erster Ehe ;o)

wir haben ja auch schon überlegt, ob wir den weiter nehmen, weil ich eigentlich ja keine megaschlechten Erinnerungen an meine erste Ehe habe ;o) und meine Kinder aus dieser Ehe heißen ja nunmal auch genauso ;o)

Das Ganze war für mich eigentlich nur mal so eine Frage des interessens wegen ;o)

aber Danke für die Antwort

Falls ich das noch anmerken darf: Wäre es nicht einfacher, den
jetztigen Mehrheitsnamen zum Familiennamen zu machen? Dann
müsste nur einer sich umgewöhnen.

Sicher wäre das einfacher, es war von mir auch eher eine Frage der Interesse und ob das event. viel Schreiberei gäbe.
Da es ja bei Getrennt lebenden Eltern so der Fall ist, wenn sie gemeinsames Sorgerecht haben, das dann der Vater, falls die Mutter wieder heiraten möchte und die Kinder den Namen des künftigen Ehemanns bekommen sollen, schriftlich zustimmen muss.

Ob das wohl wenn die Mutter den Vater heiratet auch so ist ???

Ganz genau, da hast du mich richtig verstanden ;o)

Der Kindsvater und Ich leben zusammen mit unseren beiden leiblichen Kindern, und wir haben eventuell in diesem Jahr vor das Ganze zu einer ordentlichen Familie zu bringen, sprich wir möchten heiraten ;o)

is ja nicht schlimm, irren bzw verlesen ist menschlich ;o)

Hallo,

ich verstehe Deine Frage nicht ganz.

Der Bräutigam ist doch, wenn ich das richtig verstanden habe, der Vater Deiner Kinder (hat also die Vaterschaft anerkannt). Bei der Hochzeit seid Ihr doch eh alle anwesend, wieso sollte er dann schriftlich zustimmen müssen? Er kann doch einfach „okay“ sagen und, falls nötig, direkt vor Ort unterschreiben?

Viele Grüße

naja,

ist ja nun auch nicht mehr so wichtig, hab bei dem Link geschaut, da bekam ich ja alle antworten, die ich gesucht hab ;o)

Nochmals danke dafür

Liebe Grüße zurück