Hallo,
ich bin zwar schon lange konfessionslos aber ich habe mal geschaut und das hier gefunden, allerdings würde ich einfach mal beim Gemeindeamt das für euch zuständig ist direkt fragen :
Einer der Partner ist nicht evangelisch – was nun?
Für eine evangelische Trauung ist es notwendig, dass zumindest einer der beiden Partner der Evangelischen Kirche angehört. Ist der andere Partner konfessionslos oder Angehöriger einer anderen (nicht-christlichen) Religion, ist die evangelische Trauung nur möglich, wenn sich der nicht-evangelische Partner ausdrücklich mit der kirchlichen Trauung einverstanden erklärt; niemand kann und darf gegen seinen Willen dazu gezwungen werden. – Gehört der nicht-evangelische Partner aber einer anderen christlichen (z.B. der Katholischen) Kirche an, gibt es mehrere Möglichkeiten:
* Trauung unter Mitwirkung von Geistlichen beider Kirchen (in diesem Fall ist zu entscheiden, ob die Trauung grundsätzlich nach evangelischem oder nach katholischem Ritus vollzogen werden soll; für beide Formen gibt es seit mehreren Jahrzehnten verbindliche Vorlagen)
* Rein evangelische Trauung mit Dispens des Ordinariates der Römisch-Katholischen Kirche (die Trauung wird damit auch als katholisch „gültig“ anerkannt)
* Rein evangelische Trauung ohne Dispens (die Ehe wird in diesem Fall von der Katholischen nicht als gültig anerkannt)
Im Einzelfall können gegebenenfalls noch manche Details zu klären sein, bitte tun Sie das im persönlichen Gespräch; alle Eventualitäten hier anzuführen, würde zu weit führen. Für gemischt-konfessionelle Brautpaare werden in der Steiermark fallweise eigene Begegnungs-Wochenenden angeboten. - Ähnlich verhält es sich mit Angehörigen der Anglikanischen Kirche; mit den Orthodoxen Kirchen sind Übereinkünfte in Vorbereitung, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht in Geltung.
Quelle: http://www.evang.st/Trauung
Viele Grüße und Viel Glück