Heiraten und wohnen an verschiedenen Orten

Guten Tag zusammen, ich habe folgende Frage:

Frau lebt alleine in einem Ort, Mann lebt zusammen mit 2 Kindern (17+21) 48 km weiter in einem anderen Ort. Beide in Baden Württemberg.

Zusammenziehen kommt momentan noch nicht in Frage, da Frau nicht weit von ihrer Arbeitsstelle wohnt und die Kinder des Mannes noch nicht „flügge“ sind, sprich, Sohn ist in der Ausbildung und Tochter muss erst Schulabschluss machen und dann Ausbildung. Man will die Kinder nicht aus der Schule und Arbeitsstelle rausreißen.

Aus verschiedenen Gründen wäre Heiraten trotzdem ein Thema. Können A + B heiraten und es bleibt erst mal alles beim alten, auch mit der Steuerklasse (1 + 2)? Dass z.B. jeder wie bisher seine eigene Steuererklärung macht?
Im Netz steht weiterhin irgendwas von Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz angeben bei den Standesämtern, ist das in jedem Bundesland gleich?

Gibt es sonst irgendwelche Nachteile bei der erstmals Beibehaltung beider Wohnungen?

Danke fürs Lesen und eventuelle Antworten!

Hallo,

Guten Tag zusammen, ich habe folgende Frage:

Frau lebt alleine in einem Ort, Mann lebt zusammen mit 2
Kindern (17+21) 48 km weiter in einem anderen Ort. Beide in
Baden Württemberg.

Zusammenziehen kommt momentan noch nicht in Frage, da Frau
nicht weit von ihrer Arbeitsstelle wohnt und die Kinder des
Mannes noch nicht „flügge“ sind, sprich, Sohn ist in der
Ausbildung und Tochter muss erst Schulabschluss machen und
dann Ausbildung. Man will die Kinder nicht aus der Schule und
Arbeitsstelle rausreißen.

Aus verschiedenen Gründen wäre Heiraten trotzdem ein Thema.
Können A + B heiraten und es bleibt erst mal alles beim alten,
auch mit der Steuerklasse (1 + 2)?

Alles nicht, denn in der Steuererklärung steht dann verheiratet und evt. getrennt lebend.

Gruß Merger

Hallo,

Können A + B heiraten und es bleibt erst mal alles beim alten,
auch mit der Steuerklasse (1 + 2)? Dass z.B. jeder wie bisher
seine eigene Steuererklärung macht
?

das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Als Verheirateter Steuerklasse 1+2 beibehalten wird nicht gehen, dass jeder die eigene Steuererklärung macht durchaus, es besteht die Möglichkeit der getrennten Veranlagung. Ob Zusammen- oder Getrenntveranlagung kann jedes Mal aufs Neue entschieden werden.

Gruß
Christa

Vielen Dank Christa und Merger für die Antworten, sie haben mir schon weitergeholfen.