Niemand „rückt“ hier irgendwo hin.
Ein Paar erhält durch Heirat die Möglichkeit, sich gemeinsam zur ESt veranlagen zu lassen. Die dann festgesetzte Einkommensteuer ist etwa gleich hoch wie vorher, wenn beide ungefähr gleich hohe Einkünfte haben. Wenn einer von beiden geringe oder keine Einkünfte hat, ermäßigt sich die ESt durch das Ehegattensplitting.
Zu Deiner eigentlichen Frage:
Uns hat das Heiraten (außer den Kosten für die Bewirtung von vier guten Freunden und einigen Blömcher, das alles unter „Portokasse“ verbuchbar ist, und ein bissle Gebühren bei den beteiligten Behörden) die Preisgabe einer ein paar Jahrzehnte lang gehegten Überzeugung gekostet, dass es unsere persönliche, höchst private und von Tag zu Tag neu entschiedene Angelegenheit ist, wenn wir uns lieb haben und Tisch und Bett teilen, und dass das keinen Staat und erst recht keine Kirche was angeht.
Gebracht hat es die Möglichkeit, die bei UHUs eher in den Bereich des Vorstellbaren rückt, obwohl sie vom Lebensalter ziemlich unabhängig ist, uns gegenseitig umeinander kümmern zu können, wenn einem von uns was auch immer zustoßen würde. Der Entschluss, zu heiraten, stand am Ende von Versuchen, eine für solche Situationen sicher brauchbare gegenseitige Vollmacht zusammenzuschrauben, und die Bestätigung durch einen Rechtskundigen, dass man sich damit nicht zu viel Mühe geben sollte, weil es schlicht nicht möglich ist, so einen Text wasserdicht zusammenzuzimmern.
Heiraten „wegen der Steuer“ kann ich nicht empfehlen, ich habe für viele, viele Leute Einkommensteuererklärungen gemacht, die sich grandiosen Illusionen hingegeben hatten, wie viel sie dadurch „sparen“ könnten. Der Grad, zu dem man sich da auf lange Zeit füreinander ausspricht, passt nicht so gut zu drei- und vierstelligen Geldbeträgen, finde ich.
Schöne Grüße
MM