Heiraten, was kostet das?

Hallo, diese Frage stelle ich aus einer Überlegung…
Ich bin gerne Single und Hochzeit käme für mich nur in Frage wenn man sich liebt, aber auch dann könnte ich auf die Hochzeit verzichten.

Frage:
Was Kostet eine Hochzeit, was haben 2 Steuerklasse 1 Verdiener für vorteile gegenüber einem verheirateten Ehepaar?
Ab wann lohnt sich eine Hochzeit?
Wann sollte man nur zusammen leben?
Fragen wie Krankenkasse, Arbeitslosigkeit des Partners… vieles als Single klar, aber wie ist es als Paar?

Danke

Hallo Sunny

eine Hochzeit kostet so ab 200€ aufwärts(für die Papiere) bis …

2x Steuerklasse 1 oder 4 ziemlich gleich…

wichtig ist das Verheiratet sein erst im Alter , damit man später abgesicherter ist und was von der Rente des anderen bekommt…

Gruss Michael

Eckpunkte hat Michael schon genannt. Deine Neigung zum Heiraten scheint nicht so stark ausgeprägt zu sein. Dann lass es doch lieber.
Ökonomische Vor- oder auch Nachteile von Heirat ergeben sich aus den konkreten Bedingungen bei den zwei Partnern. Gilt letztendlich aber nur für den Zeitpunkt der Heirat bzw. den sicher vorhersehbaren Zeitraum danach. Ökonomische Vorteile bei Heirat mögen sich manchmal ergeben, finanzielle Belastung durch Scheidungskosten aber auch.
Der Wert von Heirat lässt sich halt schlecht betriebswirtschaftlich ermitteln.

wieso rückt man nicht auf Steuerklasse 3? wenn einer nur auf 450 verdient

Naja, ich habe damals meine Frau geheiratet, weil ich nach dem Studium erstmal keinen Job hatte.

Damit bekamen wir eine neue Steuerklasse und ich konnte mit in ihre Krankenkasse. Unterm Strich haben wir so ca. 600€ im Monat gespart. Die Kosten für die Hochzeit waren gering. Alles in allem unter 200€. Die Kosten für die Hochzeitsfeier stehen natürlich auf nem anderen Blatt ;D

Ihr habt wie 600€ Im Monat gespart? weil du durch deine Arbeitslosigkeit ihr Steuerklasse 3 verschafft hast?

Ich weiss ehrlich gesagt weder welche Steuerklasse sie davor, noch welche sie danach hatte. Ich weiss nur, dass knapp 250€ Krankenkasse wegfielen und sich die monatlichen Steuern um ca 300€ verringert haben.

Hallo,

Zeit, Geld und Nerven.

Auf der nach oben offen Heirats-Preisliste gibt es keine Grenze.

Die günstigste Variante ist sicher zuerst zum Standesamt und dann mit den beiden Trauzeugen zu McXxxxxxx was essen gehen.

Du kannst natürlich auch den Standesbeamten irgendwo hin bestellen und dort den rechtlichen Vorgang tätigen Dann mit 500 Leuten nach Mailand und dort im Dom kirchlich heiraten und anschliessend mit der ganzen Gesellschaft nach Dubai zum Essen fliegen. Da du dies alles nicht vor deiner Pension alleine organisieren kannst, musst du noch einen Heiratsplaner und ein Reisebüro mieten. Hinzu kommen dann noch ein paar Anwälte für den Ehevertrag, damit eine Scheidung nicht zu Teuer zu stehen kommt.

MfG Peter(TOO)

Nö, ganz bestimmt nicht.

Die Lohnsteuerklassen haben keinen Einfluss auf die Höhe der festzusetzenden Einkommensteuer.

Schöne Grüße

MM

Niemand „rückt“ hier irgendwo hin.

Ein Paar erhält durch Heirat die Möglichkeit, sich gemeinsam zur ESt veranlagen zu lassen. Die dann festgesetzte Einkommensteuer ist etwa gleich hoch wie vorher, wenn beide ungefähr gleich hohe Einkünfte haben. Wenn einer von beiden geringe oder keine Einkünfte hat, ermäßigt sich die ESt durch das Ehegattensplitting.

Zu Deiner eigentlichen Frage:

Uns hat das Heiraten (außer den Kosten für die Bewirtung von vier guten Freunden und einigen Blömcher, das alles unter „Portokasse“ verbuchbar ist, und ein bissle Gebühren bei den beteiligten Behörden) die Preisgabe einer ein paar Jahrzehnte lang gehegten Überzeugung gekostet, dass es unsere persönliche, höchst private und von Tag zu Tag neu entschiedene Angelegenheit ist, wenn wir uns lieb haben und Tisch und Bett teilen, und dass das keinen Staat und erst recht keine Kirche was angeht.

Gebracht hat es die Möglichkeit, die bei UHUs eher in den Bereich des Vorstellbaren rückt, obwohl sie vom Lebensalter ziemlich unabhängig ist, uns gegenseitig umeinander kümmern zu können, wenn einem von uns was auch immer zustoßen würde. Der Entschluss, zu heiraten, stand am Ende von Versuchen, eine für solche Situationen sicher brauchbare gegenseitige Vollmacht zusammenzuschrauben, und die Bestätigung durch einen Rechtskundigen, dass man sich damit nicht zu viel Mühe geben sollte, weil es schlicht nicht möglich ist, so einen Text wasserdicht zusammenzuzimmern.

Heiraten „wegen der Steuer“ kann ich nicht empfehlen, ich habe für viele, viele Leute Einkommensteuererklärungen gemacht, die sich grandiosen Illusionen hingegeben hatten, wie viel sie dadurch „sparen“ könnten. Der Grad, zu dem man sich da auf lange Zeit füreinander ausspricht, passt nicht so gut zu drei- und vierstelligen Geldbeträgen, finde ich.

Schöne Grüße

MM

Nö … noch günstiger ist es ohne Trauzeugen und nicht essen zu gehen :wink:

Dann sinds ca 20- 40 € je Person für geburtsurkunde und ggf Scheidungsbestätigung bei Vorehe und nochmal 40€ gemeinsam für die Entgegennahme des Heiratswunsches und Prüfung der ’ Ehefähigkeit’ …danach hängts noch davon ab wieviele Urkunden man haben will

Wenn man das so macht ist allerdings der Standesbeamte schwer enttäuscht grins

Zu heiraten aus finanziellen Gründen ist dann für beide (!) sinnvoll, wenn man gemeinsam eine Immobilie in entsprechender Preisklasse beschafft hat und der Tod des einen den anderen allein durch die Höhe der Erbschaftssteuer in den sofortigen finanziellen Ruin stürzen würde …wenn man das Häusle nicht sofort verkaufen kann.

Ansonsten gibt es keinen steuerlichen/finanziellen Grund zu heiraten …

also irgendwie will man mir hier die Steuerklasse 3 nicht erläutern, findet sich jemand der mir erklärt wann und in welchen fällen man auf die 3 kommt? einer schreibt nach der Hochzeit gibts 1oder4, wieso nicht 3?

Und was passiert wenn der Ehemann in die Arbeitslosigkeit absteigt?
Muss dann die Frau welche Vollzeit arbeitet ihn mitfinanzieren?

Servus, wegen der Lohnsteuerklassen guckst Du hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html

und hierzu:

ist - auch wenn Du es nicht glauben magst - schon gesagt worden, worauf es ankommt. Hier nochmal, damit es auch hält:

Die Lohnsteuerklassen haben keinen Einfluss auf die Höhe der festzusetzenden Einkommensteuer.

Schöne Grüße

MM

Okay?!

Wenn ich auf die Internetseite Brutto Netto Rechner gehe so hat man mit Steuerklasse 3 10%mehr Netto.

Ich verstehe auch das Wort festzusetzende Einkommensteuer nicht so richtig.

Servus,

wenn bei einem Ehegatten Lohnsteuer nach Klasse V oder VI oder IV mit eingetragenem Faktor einbehalten worden ist, muss immer eine Veranlagung zur Einkommensteuer erfolgen. Und wenn bei Ehegatten nur einer Arbeitslohn bezieht und die beiden sich nicht zur Einkommensteuer veranlagen lassen, sind sie selber schuld, dass sie dann in der Regel mehr Steuern bezahlen, als sie müßten.

Der monatliche Lohnsteuereinbehalt ist bloß eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, und bei der Einkommensteuer gibt es keine Steuerklassen. Wenn sich die Einkünfte von zwei Ehegatten deutlich unterscheiden (klassischer, wenn auch selten gewordener Fall: Ein Verdiener - einer im Haus und bei den Kindern), hat die gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer („Ehegattensplitting“) den Effekt, dass der „Verdiener“ viel weniger Steuern bezahlt, als wenn er nicht verheiratet wäre. Auch wenn beide verdienen, aber einer deutlich mehr als der andere, wirkt sich das Ehegattensplitting aus. Wenn aber beide ungefähr gleich viel nach Hause bringen, ist es ganz unerheblich, mit welchen Lohnsteuerklassen vorher abgerechnet worden ist: Sie zahlen dann ungefähr gleich viel Einkommensteuer, als wenn sie nicht verheiratet wären.

Schöne Grüße

MM

Wie bereits erwähnt, kostet eine (minimal geplante) Hochzeit (ohne Feier und Gäste) nur die Gebühren beim Amt.
Eine standesamtliche Heirat ist einfach ein Vertrag, mit dem dann bestimmte Dinge gesetzlich geregelt sind, die man sonst über aufwändige Einzelverträge regeln müsste, wenn gewünscht.
Steuervorteil: wenn der Einkommensunterschied zwischen den Partnern groß ist, ist es möglich, dass Verheiratete durch das Ehegattensplitting weniger Steuern zahlen müssen.
Erbrecht: ein Ehegatte ist gesetzlicher Erbe mit höherem Freibetrag bei der Erbschaftssteuer

Beatrix

was passiert wenn der Partner arbeitslos ist und man 2000Netto verdient?

„lohnen“ tut sich keine Ehe :wink:
Man sollte während der Ehe Rücklagen bilden um die Scheidung zu finanzieren - die ist um einiges teurer.

Krankenkasse: wenn einer nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, ist er beim Ehegatten familienversichert (sofern dieser in der GKV versichert ist)
Steuerklassen: beide berufstätig und Steuerklasse 1, nach der Heirat beide berufstätig und Steuerklasse 4/4 oder 3/5 oder 4/4 mit Faktor. Nach der Einkommensteuererklärung ist der Betrag der Einkommenssteuer immer gleich. Nur der monatliche (Vorweg)-Abzug unterscheidet sich.
Es gibt Witwen-/Witwerrente
Vererben ist einfacher bzw. günstiger aber auch da sollte man sich beim Notar beraten lassen (gibt es Kinder? sollen die was erben? Wenn es keine Kinder gibt, erben die Eltern mit!)
Es gibt glaub ich einige Familienversicherungen die dann günstiger sind als 2x einzeln

Krümel

Servus,

das unterscheidet sich nicht mit oder ohne Eheschließung: Falls ein Anspruch auf ALG I besteht, hat es keinen Einfluß darauf, ob es einen Ehegatten gibt oder nicht - ALG I ist eine Versicherungsleistung. Die Höhe des Anspruchs berechnet sich allerdings nach einem fiktiven Nettolohn, d.h. der Anspruch auf ALG I wird durch Lohnsteuerklasse V schmerzhaft gesenkt.

Im Fall ALG II spielt die Eheschließung keine Rolle, weil dort der Maßstab für die Berechnung des Bedarfs die Bedarfsgemeinschaft ist, die bei nicht Verheirateten mit gemeinsamem Hausstand genauso besteht.

Schöne Grüße

MM