Heiratet man Schulden mit?

Wenn zwei Leute heiraten möchten, und einer davon einiges an Schulden hat, ist dann der zukünftige Ehepartner dafür mit zur Rechenschaft zu ziehen (Insolvenzverfahren/Pfändungsfreibetrag etc.).
Kann man das nur mit einem Ehevertrag vermeiden?
Muss dieser vom Notar unterzeichnet werden? Ist das teuer?

Danke!
Sulamith

Hallo erstmal,

im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft sind voreheliche Schulden kein Problem. Trotzdem würde ich bei entsprechenden Vorbelastungen eines Ehegatten zu einem Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung raten. Dies deshalb, weil jemand der schon Schulden hat natürlich leider auch immer anfällig für neue Schulden ist (nein, der Liebste natürlich nie niemals, und er kann auch gar nichts für seine Schulden, hat nur mal Pech gehabt, und daher ist so etwas natürlich überflüssig - leider zeigt die Realität oft genug ein anderes Bild). Und da muss man eben aufpassen, dass man in diese ggf. auftretenden neuen Schulden nicht hineingezogen wird. Daher verlangen Banken z.B. auch entsprechende Regelungen, wenn der besser gestellte Teil Finanzierungen machen will.

Der Ehevertrag muss vor dem Notar geschlossen werden und hierfür gelten die üblichen Tarife.

Gruß vom Wiz

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Hallo Wiz,

gerade fand ich das im Netz:
(http://www.anwalts-team.de/information-recht/ehevert…)

Wenn Sie einen Partner mit Schulden heiraten, ist es ratsam, ein so genanntes negatives Anfangsvermögen zu vereinbaren. Damit schließen Sie aus, dass der Verschuldete während der Ehe mit seinem Einkommen Kredite abbezahlt, während der andere den Zugewinn erwirtschaftet. Wer mit Schulden in die Ehe geht, hat trotzdem bei einer Scheidung Anspruch auf Zugewinnausgleich.

wie vereinbart man ein negatives Anfangsvermögen?
Auch per Ehevertrag?
Kann es sein, dass die Kosten beim Notar um die 250 Euro pro Unterschrift liegen? (Das fänd ich unglaublich!)

Was meinst du mit genau?:
>>Daher verlangen Banken z.B.
auch entsprechende Regelungen, wenn der besser gestellte Teil
Finanzierungen machen will.

Hallo,

Wenn Sie einen Partner mit Schulden heiraten, ist es ratsam,
ein so genanntes negatives Anfangsvermögen zu vereinbaren.
Damit schließen Sie aus, dass der Verschuldete während der Ehe
mit seinem Einkommen Kredite abbezahlt, während der andere den
Zugewinn erwirtschaftet. Wer mit Schulden in die Ehe geht, hat
trotzdem bei einer Scheidung Anspruch auf Zugewinnausgleich.

wie vereinbart man ein negatives Anfangsvermögen?
Auch per Ehevertrag?

Die Sache mit dem negativen Anfangsvermögen (auch per Ehevertrag) ist eine Möglichkeit im Rahmen einer modifizierten Zugewinngemeinschaft. Dabei verteilt man dann die Schulden theoretisch auf beide und damit wird der von beiden in der Ehe erwirtschaftete Zugewinn zunächst mal auf beiden Seiten gegen die Schulden gerechnet. D.h. erst ein über den jeweiligen Schuldenanteil hinasgehender Zugewinn wäre dann für den besser gestellten Ehegatten ausgleichspflichtig (wobei man die Verteilung der Schulden natürlich nach Wunsch vornehmen kann um die Anrechnung auf beiden Seiten zu steuern). Sonst sähe es bei Zugewinngemeinschaft tatsächlich so aus, dass nur der erwirtschaftete Zugewinn des verschuldeten Ehegatten gegen die Schulden gerechnet würde. D.h. er müsste erst dann Zugewinnausgleich leisten wenn alle Schulden beglichen sind (vorher trägt er nur Schulden ab), während der vermögende Ehegatte, der ohne Schulden in die Ehe gegangen ist, ab dem 1. Cent Zugewinnausgleich leisten müsste.

Alternativ zur modifizierten Zugewinngemeinschaft kann man auch Gütertrennung vereinbaren, hat dann aber im Rahmen des Erbrechts Besonderheiten zu beachten, die viele Paare übersehen. Was im konkreten Einzelfall das Mittel der Wahl ist, kann man nur im Beratungsgespräch beim spezialisierten Anwaltskollegen oder Notar herausarbeiten. Der Trend geht heute aber klar in Richtung modifizierte Zugewinngemeinschaft.

Kann es sein, dass die Kosten beim Notar um die 250 Euro pro
Unterschrift liegen? (Das fänd ich unglaublich!)

Kommt alles auf den Gegenstandswert an. Damit kann man bei großen Summen ein Schnäppchen machen, bei kleinen ist die Sache überproportional teuer. Aber nie vergessen: Der Kollege haftet für das was er verzapft und muss daher eine nicht ganz billige Berufshaftpflicht unterhalten (und das nette Besprechungszimmer im zentral gelegenen modernen Bürohaus mit Tiefgarage, der leckere Kaffee und die süße Empfangsdame und die flinke Sekretärin kosten auch leider Geld). Und im Vergleich mit dem Ärger, den man sich ohne passende Regelungen einhandeln kann, ist der Betrag wirklich ein Klacks.

Was meinst du mit genau?:
>>Daher verlangen Banken z.B.
auch entsprechende Regelungen, wenn der besser gestellte Teil
Finanzierungen machen will.