Heiratsschwindler-Betrug?

Hallo an alle,

hoffe hier kann jemand bei der schwierigen Frage weiterhelfen. Person A hat mit Person B ein Haus gekauft unverheiratet. Beide stehen zu 50% im Grundbuch. Nach 1 Jahr trennt sich B, ohne Angabe von Gründen, zieht aus. Ohne weitere Erklärung.
Person A verbleibt in dem Haus.
In der Zwischenzeit verstirbt eine nahe Verwandte von A. Person B erfährt davon und möchte das Person A die Immobilie übernimmt, wobei B eine ums 13 fache höheren Betrag, als den eingebrachten verlangt.
Person A gerät dadurch in eine schwere gesundheitliche Krise, da A auf die Immobilie angewiesen ist, was B ausnutzt. (keine gleichwertige Immobilie im Umkreis Arbeit, Schule zu finden). Von B werden falsche m2 Angaben behauptet, um einen hohen Mietpreis von A zu erzwingen, oder Auszahlung des 13 fachen Wertes, gegenüber der eingebrachten Leistung.
A würde gerne wissen, ob sie B wegen Betruges anzeigen könnte, oder ob es sonstige Möglichkeiten gäbe.
Vielen Dank für Hilfe im Vorraus!

Person B erfährt davon und möchte das Person A die Immobilie
übernimmt, wobei B eine ums 13 fache höheren Betrag, als den eingebrachten verlangt.

Begründung ?

Person A gerät dadurch in eine schwere gesundheitliche Krise, da A auf die Immobilie angewiesen ist, was B ausnutzt.

Dann darf A sich nicht ausnutzen lassen.

Von B werden falsche m2 Angaben behauptet, um einen hohen Mietpreis von A zu erzwingen,

B kann gar nichts erzwingen, schon gar nicht, wenn die Grundlagen Falsch sind (nachweisbar!).

A würde gerne wissen, ob sie B wegen Betruges anzeigen könnte,

Noch hat B ja niemanden betrogen, da A offenbar auf die überzogenen Forderungen nicht eingegangen ist.

oder ob es sonstige Möglichkeiten gäbe.

Da A der Auseinandersetzung mit B offenbar nicht gewachsen ist, sollte A sich einen rechtlich versierten Berater nehmen.

A würde gerne wissen, ob sie B wegen Betruges anzeigen könnte,

Noch hat B ja niemanden betrogen, da A offenbar auf die
überzogenen Forderungen nicht eingegangen ist.

Schon mal in den Betrugs-Paragraphen reingeschaut? „Auch der Versuch ist strafbar.“ - verblüffend, was?

Gruß

Anwar

PS: Die Geschichte klingt eher verworren. Da eine Anzeige nichts kostet, kann man es durchaus versuchen.

Hallo,

für einen Versuch fehlt immer noch die dem Versuch zugrundeliegende Straftat. Hier werden schlicht andere Sachen behauptet oder verlangt, die A schon längst bekannt sind, das ist aber kein Betrug. Allerdings erhebt B keine grundsätzlich illegalen Forderungen, denn auch sein Geld steckt in der Immobilie drin.
Wenn sich A nicht in der Lage sieht, sich den Forderungen des B adäquat zu erwehren, sollte A sich dringend rechtsanwaltschaftlichen Beistandes versichern. Der würde es sicher auch nicht so weit kommen lassen, dass die Forderungen des B auf die Psyche schlagen.

Gruss

Iru

2 „Gefällt mir“

Schon mal in den Betrugs-Paragraphen reingeschaut? „Auch der Versuch ist strafbar.“ - verblüffend, was?

Ähnlich wie Irubis sehe ich hier noch keinen Betrugsversuch. Forderungen zu stellen und Behauptungen zu erheben ist per se noch nicht strafrechtlich relevant.

Du musst dich schon entscheiden…

Ähnlich wie Irubis sehe ich hier noch keinen Betrugsversuch.

Echt? Das hörte sich aber ganz anders an:

Noch hat B ja niemanden betrogen, da A offenbar auf die :überzogenen Forderungen nicht eingegangen ist.

Das hört sich doch genau so an, als ob ein Betrug (deiner Meinung nach) zustande gekommen wäre, wenn A gezahlt hätte.

Was meine Meinung zu Betrug oder nicht angeht, hatte ich die ja schon dargestellt.

Gruß

Anwar

Guten Tag,
zur weiteren Erklärung, Person A hat einen Rechtsanwalt. Dieser hilft leider auch nicht weiter, da man sich bei sowas einigen soll, sonst kommt es zur Teilungsversteigerung. Andere Möglichkeiten gibt es laut ihm nicht. Person B hat hälftige Zahlungen der Kredite usw. ausgesetzt. Person A zahlt alleinig. Ein neues Wertgutachten liegt nicht vor, Person B stellt einfach Behauptungen auf. Diese wurden auch schriftlich wiederlegt. Eine Einigung scheint von B Seite nicht gewollt, nur über den Betrag der von B angegeben wurde der weit über dem Wert liegt der von B eingebracht wurde und Wert der Immo.

Danke & Grüsse.

Hallo,

wenn es keinerlei Eingung gibt oder wenn sich eine der Parteien „quer“ stellt, dann hilft es alles nichts, es wird auf eine gerichtliche Regelung mit vermutlicher Versteigerung hinauslaufen. Aus eigenem Erleben weiss ich, dass sowas langwierig ist und an den Nerven zerrt, vor allem wenn es sich eine der Parteien immer wieder anders überlegt oder neue Forderungen stellt.
Man kann da leider nichts anderes sagen als: da muss man durch bis zum Ende.

Gruss

Iru

Was meinst du denn? Was für Forderungen sollen das denn sein? Wenn das Teilungsversteigerungsverfahren läuft, ist das ja ein geregelter Prozess, der weitgehend von Amts wegen betrieben wird (faktisch). Das Dumme an solchen Teilungsversteigerungen ist doch eher, dass man auf dem freien Markt wohl mehr Geld bekäme.

Hallo Benvolio,

in meinem Bekanntenkreis spielt sich derzeit ein solches „Drama“ ab. Von einer Seite wird alles getan und immer wieder neue Forderungen und Behauptungen aufgestellt, um das Verfahren zu verzögern oder gar scheitern zu lassen. Selbst die Teilungsversteigerung ist geplatzt. Im Detail kann ich dir den Inhalt der Forderungen oder Behauptungen nicht nennen, da ich es nur aus den Schilderungen einer Seite kenne. Die „andere Seite“ habe ich unmittelbar nur dann kennengelernt, als sie versuchte, ihren Gegner bei mir (nachweislich)zu verleumden.

Den Gerichten scheint klar zu sein, dass nur auf Zeit gespielt wird, sie haben aber offensichtlich keine Handhabe, dem Treiben Einhalt zu gebieten. Das Ziel dürfte klar sein, sie wollen alles haben und das zu möglichst geringen Kosten.

Gruss

Iru