Heiratsschwindler ohne Beweise anzeigen?

Was passiert, wenn jemand wegen Betrug/Heiratsschwindel angezeigt wird, die Opfer jedoch nicht gegen ihn aussagen wollen? Ermittelt die Polizei da überhaupt? So lange die Opfer nicht aussagen, gibt es ja schließlich keine Beweise.

Also grundsätzlich gilt für die Polizei der Strafverfolgungszwang.
Das heißt, dass die Polizei Strafanzeigen aufnehmen muss und alle tatrelavanten Vorkommnisse ermitteln muss. Dazu zählen sowohl belastende Beweise, wie aber auch entlastende.

Siehe hierzu §§160; 163 StPO

Wenn also ein Heiratsschwindler angezeigt werden würde und der Polizei auch Zeugen bekannt wären, würden diese Zeugen befragt bzw. angehört werden. Ob dann nach Abschluss der Ermittlungen ein Strafverfahren eingeleitet werden würde, liegt in der Entscheidungsgewalt der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft.

Aber die Polizei müsste zunächst einmal ein Ermittlungsverfahren einleiten und alle zur Verfügung stehenden Bewesie zusammen tragen. So wie nach jeder Strafanzeige. Auch dann, wenn es eventuell bereits im Vornheirein klar ist, dass es nicht zur Anklage kommen wird. Denn die Polizei fungiert „nur“ als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft. Herrin des Verfahrens ist immer die Staatsanwaltschaft.

Hofentlich konnte ich helfen.
Gruß