Heiratsurkunde bei der Scheidung

Ich habe eine Frage zur Heiratsurkunde, die man bei der Scheidung vorlegen muss.

Reicht es, wenn nur ein Ehepartner bei der Scheidung die Heiratsurkunde vorlegt (bis 2009 wurden „Heiratsurkunden“ ausgestellt, seit 2009 heißen sie „Eheurkunden“).
Oder muss aus irgendwelchen Gründen jeder Ehepartner eine Heiratsurkunde zum Scheidungstermin mitbringen?

Ich selbst hab nämlich keine Heiratsurkunde mehr, die hat meine Frau mitgenommen, wird diese aber zum Scheidungstermin mitbringen.
Anwalt habe ich keinen (den nimmt sie) und beim Amtsgericht erreicht man nie jemanden.

eine Heiratsurkunde bekommt man beim Standesamt.

Wo man die herbekommt ist klar, die Frage ist nur reicht bei der Scheidung eine Urkunde oder muss jeder Ehepartner eine mitbringen (aus irgendwelchen Gründen, an die man jetzt noch gar nicht denkt)?

Hallo,

Wo man die herbekommt ist klar, die Frage ist nur reicht bei der Scheidung eine Urkunde oder muss jeder Ehepartner eine mitbringen (aus irgendwelchen Gründen, an die man jetzt noch gar nicht denkt)?

Die Denke ist so verkehrt nicht, da man ja zu anderen Gelegenheiten auch schon mal drei Belege für das Gleiche mitbringen muss. Bei einer Heiratsurkunde ist es aber so, dass da nicht X bescheinigt wird, dass er geheiratet hat, sondern es wird bescheinigt, dass X und Y geheiratet haben. Insofern ist es hier ausnahmsweise mal ausreichend, wenn diese eine Urkunde mitgebracht wird. Wäre mir auch neu, dass da überhaupt jeder „Beteiligte“ eine bekommt.

Grüße

Ja eben, manchmal weiß man nie…
Danke!

Dem Scheidungsantrag soll die Heiratsurkunde beigefügt sein.

Sie muss es also nicht, gar doppelt, wenn das angegebene Datum und Nr. der Eintragung der Eheschliessung allseits unstreitig erklärt zu Protokoll genommen wird.

Es erleichtert dem Familiengericht die Sache, wenn schon mal die Heiratsurkunde beigefügt ist. Eigentlich schickt so etwas der die Scheidung beantragende Rechtsanwalt mit der Antragsschrift ans Gericht. Es müssen sicherlich nicht beide den gleichen Sachverhalt glaubhaft machen. Wenn sie nur vorlegen sollen und nicht müssen, geht es auch nicht darum, Beweis zu führen sondern eben ums Glaubhaftmachen.

Interessanter wäre, was ist, wenn keiner eine Heiratsurkunde beibringen kann, was bei einer inländischen Eheschließung eigentlich nicht in Frage kommt, da man vom Standesamt ja gegen geringe Gebühr weitere Ausfertigungen bekommt. Das kommt sicherlich bei politischen Flüchtlingen vor, deren Heimatbehörden sich mitunter wenig kooperativ verhalten. Dann wird ein Richter wohl zur Protokollierung des Sachverhalts und eventuell zur Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung greifen.

Bei einer inländischen Eheschließung kann er ja auch selber das entsprechende Standesamt anfragen, wenn er Zweifel hat.