Ich habe eine Frage zur Heiratsurkunde, die man bei der Scheidung vorlegen muss.
Reicht es, wenn nur ein Ehepartner bei der Scheidung die Heiratsurkunde vorlegt (bis 2009 wurden „Heiratsurkunden“ ausgestellt, seit 2009 heißen sie „Eheurkunden“).
Oder muss aus irgendwelchen Gründen jeder Ehepartner eine Heiratsurkunde zum Scheidungstermin mitbringen?
Ich selbst hab nämlich keine Heiratsurkunde mehr, die hat meine Frau mitgenommen, wird diese aber zum Scheidungstermin mitbringen.
Anwalt habe ich keinen (den nimmt sie) und beim Amtsgericht erreicht man nie jemanden.