Person A ist Deutscher und Person B Deutsche die im Ausland (Siebenbürgersachse) geboren wurde.
Welche Urkunden benötigt Person B? Vom Standesamt hat Person B bereits erfahren das es eine Geburtsurkunde benötigt die keine 6 Monate alt sein darf inkl. beglaubigte Übersetzung. Ist es im jeden Bundesland so das man nach 6 Monaten wieder eine neue Geburtsurkunde benötigt wenn man die 6 Monate verstreichen hat lassen?
Person A ist Deutscher und Person B Deutsche die im Ausland
(Siebenbürgersachse) geboren wurde.
Welche Urkunden benötigt Person B? Vom Standesamt hat Person B
bereits erfahren das es eine Geburtsurkunde benötigt die keine
6 Monate alt sein darf inkl. beglaubigte Übersetzung.
Gemeint ist vermutlich eine Abstammungsurkunde?
Eine Geburtsurkunde gibt es m. W. nur einmalig.
Ist es :im jeden Bundesland so das man nach 6 Monaten wieder eine neue
Geburtsurkunde benötigt wenn man die 6 Monate verstreichen hat lassen?
Könnte sein. Einfach mal bei einem Standesamt in einem anderen Bundesland anrufen!
Ansonsten: Die Dänen sind oft weniger bürokratisch.
Die erste Stadt hinter der dänischen Grenze heißt Tönder.
In der Nähe gibt es nette Inseln mirschnuckeligen Ferienhäuschen, in denen man die Flitterwochen verbringen kann.
Gruß JoKu
Person A und B wohnen in Bayern. Leider hat sich Person schon im letztem Jahr die Geburtsurkunde aus Rumänien schicken lassen. Da etwas dazischen gekommen ist musste der Hochzeitstermin verschoben werden. Jetzt hat Person B die Urkunde beglaubigt übersetzen lassen und benötigt jetzt laut Standesamt eine Urkunde die noch keine sechs Monate alt ist.
Die Urkunde aus Rumänien kostet ungefähr 30 € und ca. 3 Monate bis sie in Deutschland ankommt. Aber wieso dann doppelt?
Hallo Harwin,
eine Geburtsurkunde hat grundsätzlich kein Verfallsdatum. Das gilt in allen Bundesländern, auch in Bayern! Wenn die Standesbeamten das dort anders sehen, dann sollen sie mal die Rechtsvorschrift zeigen, aus der die Haltbarkeitsdauer hervorgehen soll.
Es kann sicher Situationen geben, bei der man eine aktuellere Geburtsurkunde vorlegen muss, als die, die man vielleicht schon seit seiner Geburt hat. z. B. volljährig sollte die Person schon gewesen sein zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde.
Die im vergangenen Jahr in Rumänien ausgestellte Geburtsurkunde, die sicherlich mit einer Apostille versehen ist (auch die hat kein Verfallsdatum) ist völlig ausreichend.
Was nur max. ein halbes Jahr nach Ausstellung Gültigkeit hat (sonfern keine kürzere Gültigkeit auf der Bescheinigung selbst angegeben ist) ist die Ledigkeitsbescheinigung, die Person B ja auch vorlegen muss für die Eheschließung (und das vorausgehende Befreiungsverfahren von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses - EFZ). Die wird sich Person B wohl oder übel noch einal ausstellen lassen müssen (mit Apostille).
Der Begriff Abstammungsurkunde ist in Rumänien unbekannt. Die wird nur in Deutschland ausgestellt und auch nur noch in diesem Jahr. Ob Person A eine Abstammungsurkunde braucht, lässt sich ohne nähere Kenntnis der Sachlage nicht sagen. Übrigens kann man sich Geburts- und Abstammungsurkunde in Deutschland aus seinem Geburtseintrag sooft ausstellen lassen, wie man möchte. Vorausgesetzt, man kann es bezahlen.
Und noch ein Hinweis zu dem Tipp mit Dänemark: Das mag dort zwar alles unbürokratischer vonstatten gehen, als in Deutschland. (Die verlangen dort wohl auch kein EFZ von den Leuten.) Aber wenn das Paar in Deutschland leben will, wird sie die Ausländerbehörde erfahrungsgemäß sowieso zum zuständigen Standesamt schicken, um die Heiratsurkunde „anerkennen“ zu lassen. Dann bleibt nur die Anlegung eines Familienbuches auf Antrag für die Auslandseheschließung, und dann ist man wieder da, wo man schon bei der Anmeldung der Eheschließung war.
Also - lasst Euer Geld lieber in Deutschland bzw. Bayern.
Gruß HeinzEric