Ein 100jähriger Senior muss ins Heim da seine Tochter, bei der er wohnt, selbst schwer erkrankt ist und Pflege benötigt. Die Rente des Senioren wird bis auf 27Euro von den Heimkosten aufgebraucht, Rücklagen sind aufgebraucht - bis auf eine Sterbeversicherung. Die Tochter hat eine Rente von rund 700Euro, die aber durch betreutes Wohnen, Medikamente, Therapie stark gemindert wird. Es gibt eine Tochter/Enkeltocher die im Ausland lebt, selbst kein Einkommen hat, 2 Kinder und Mann mit Mindesteinkommen. Diese übernimmt nach ihrer Möglchkeit alle weiteren Kosten, hat die Vorsorgevollmacht und übernimmt alle behördlichen-ärztlichen und sonstige Angelegenheiten.
Nun kam Anfang August die letzte Betriebs-und Nebenkostenabrechnung aus der alten Wohnng der Beiden mit einer Nachzahlung von rund 300,- Euro. Da diese aus dem Vermögen nicht mehr zu bezahlen sind und auch Tochter/Enkeltochter nicht „mal eben so“ soviel Geld überweisen kann hat diese mit der Vermieterin Kontakt aufgenommen und um Zahlung der vollen Summe erst Ende Oktober gebeten oder eine Ratenzahlung von 20 Euro monatlich angeboten. Dies wurde abgelehnt, auf die sofortige Zahlung beharrt und mit einem Anwalt gedroht. Da sie, wie gesagt, im Ausland lebt und sich mit deutschem Mietrecht nicht auskennt hier die Frage ob dies Verhalten der Vermieterin korrekt ist und welche Konsequenzen ggf. drohen… gibt es Erfahrungswerte ?
Huhu,
die Nebenkostenabrechnung wird nach einen Monat zur Zahlung fällig.
Nichtzahlung kann den Vermietern das Recht geben, wenn die höhe Ausreicht, einen Fristlose Kündigung auszusprechen. http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
dies dürfte bei 300 € noch nicht erreicht sein, dann hat der Vermieter das Recht auf die nciht gezahlte Rechnung Zinsen zu verlangen von 5% über den Basiszinssatz http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html
Das Geld von einen Gerichtsvollzieher eintreiben zu lassen, Kosten trägt der Mieter
Der Vermieter muss sich nicht auf Ratenzahlungen einlassen.
Es wird geraten, zu Prüfen ob die Personen ein Recht auf Staatlicher Unterstüzung haben. http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung
Fraglich ist, ob man bei dieser Konstellation nicht die Wohnung kündigen sollte und ins Pflegeheim zu ziehen.
Hallo,
zunächst wäre ja die Frage offen, wer denn nun Mieter der Wohnung war.
Eine fristlose Kündigung ist dahingehend lächerlich, wenn die Wohnung gar nicht mehr bewohnt wird.
Also rein aus dem Bauch heraus würde ich sagen, alles auf sich zu kommen lassen, zu pfänden gibt es eh nichts.
Ob man aus § 1601 BGB einen solchen Anspruch auf Enkel übertragen kann, das halte ich für durchaus diskutabel.
Der Vermieter erscheint mir ausgesprochen unvernünfig zu sein, denn mehr als eine Ratenzahlung wird er in keinem Fall erreichen, das würde ich versuchen dem klar zu machen.
Gruß
Eine fristlose Kündigung ist dahingehend lächerlich, wenn die
Wohnung gar nicht mehr bewohnt wird.
Glaube ehr die Fachkenntnis ist lächerlich, denn es ist unabhänig ob die Wohnung Bewohnt wird oder Nicht, der Vermieter hat erst wieder zugriff auf die Wohnung wenn die Mietvertrag beendet ist.
Also rein aus dem Bauch heraus würde ich sagen, alles auf sich
zu kommen lassen, zu pfänden gibt es eh nichts.
achso, einfach das Objekt weiter behalten und nichts zahlen und dann wundern wenn es zu rechtlichen Konsequenzen kommt, dümmer gehts nimmer.
Der Vermieter erscheint mir ausgesprochen unvernünfig zu sein,
Warum, evtl kommt er so schneller an dei Wohnung wirder ran, um diese zu einer höheren Miete neu zu vermieten.
Nun kam Anfang August die letzte Betriebs-und
Nebenkostenabrechnung aus der alten Wohnng.
Frage ob dies Verhalten der Vermieterin korrekt ist
und welche Konsequenzen ggf. drohen… gibt es
Erfahrungswerte ?
Tatsächlich ist die geforderte Betriebskostennachzahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung zu begleichen, § 286 (3) BGB.
Ein Anspruch auf Teil- oder Ratenzahlung besteht im Ggs. zur Mietkaution hingegen nicht. Auch die im § 556 BGB eingeräumte Frist zu Überprüfung der Nebenkostenabrechnung auf Fehler hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit.
Tatsächlich kann die Vermieterin bei Verzug einen Anwalt mit Rechtsverfolgung beauftragen (Mahnbescheid, Zahlungsklage), der die Forderung deutlich erhöht.
G imager
Moin,
also ich lese aus der Frage, es ist die EHEMALIGE Wohnung. Was würde der Leser daraus schließen?
Gruß