Heiz-Therme innerhalb einer Wohnung installieren?

Guten Tag Fachleute,

bei einer WEG Wohneigentums-Gemeinschaft mit zwei Parteien in einem Doppelhaus soll die alte Heizung ausgebaut und durch zwei Heiz-Kombi-Thermen (Gas) ersetzt werden, um eine saubere Kosten-Trennung zu erreichern.

Der bisherige Heizungsraum ist kurioserweise KEIN Gemeinschafts- aber Sondereigentum der Partei Nr. 1, die in diesem Raum ihre neue Therme einbauen will.

Kann eine Heiz-Kombi-Therme (für Partei 2) innerhalb der Nische der Wohnung Nr. 2 eingebaut werden ohne besondere Brandschutzmaßnahmen? Ein separates Abgasrohr ist bereits vorhanden.

Die drei Seiten dieser Nische bestehen natürlich aus Steinwänden, an eine Abtrennung dieser Nische mittels Falttür ist gedacht.

Gibt es eindeutige gesetzliche Hinweise, dass das ohne besonderen Brandschutz möglich ist?

Bei der google-Suche habe ich nur den Hinweis gefunden, dass ein Extra-Raum nicht erforderlich ist:

Im Voraus vielen Dank für entsprechende Hinweise.

… und Gruß Walter VB

Hallo,

in unserer alten Mietwohnung hatten wir die Gastherme im Badezimmer an der Wand. In unserem Haus haben wir zwar einen „Heizungsraum“, in dem die Therme hängt, ohne besonderen Brandschutz. Hier im Haus ist es nur eine Heizungstherme, in der Mietwohnung war das eine Kombitherme, falls das für den Brandschutz relevant sein sollte. Bin auf Experten-Antworten gespannt, zugegebenermaßen habe ich mir gar keine Gedanken bisher darüber gemacht.

Gruß
Christa

Hallo!

Gasthermen können " einfach so" an der Wand hängen, im Flur, im Bad, in der Küche, offen oder in einer Art Schrank drin.

Vorgeschrieben ist nur der Schornstein/Abgasleitung), der muss bestimmte Anforderungen an den Brandschutz erfüllen. Wird ja auch vom Schornsteinfeger überwacht und mit dem muss man unbedingt vorher sprechen. Er muss es sich vor Ort ansehen und zustimmen, was wie geplant ist.
Den Rest macht der Heizungsbauer.

Nicht immer kann (darf !) man Gasgeräte an vorh. Schornsteinzüge ohne Umbau anschließen.

Und die Gasleitung selbst muss ja auch in die Wohnung hinein verlegt werden.
Gasuhr entweder auch in Wohnung oder zentral im Kellerraum.

Und das alles nur um eine gerechte Kostenteilung zu erhalten ?
Die könnte man auch anders hinbekommen, mit Wärmezähler.

Da kommen doch Kosten von vielen 1.000 € (~ 8.000 bis 10.000 €) auf jeden zu.

MfG
duck313

Ja.
Allerdings ist vorher zwingend der Bezirksschornsteinfegermeister zu konsultieren. Der stellt eine eine sog. Vorbescheinigung aus, in der alle ggf. zu beachtenden Auflagen und Alternativen aufgeführt sind.
Auch legt der Schorni fest, welcher Kaminzug genutzt werden muss und welche „Vorbehandlung“ (Ausbrennen, Kehren) ggf. vorzunehmen ist.

Ohne Vorliegen der Vorbescheinigung und Freigabe des Kaminzugs (nach einer ggf. erforderlichen Reinigungsaktion) durch den Schorni darf ein Installateur die Montage/ Inbetriebnahme nicht durchführen.

Ein separates Abgasrohr ist bereits vorhanden.

Eine Raumluftunabhängig betriebene Therme bietet sich dann an.
Für eine moderne Brennwerttherme ist dann zwingend ein systemisches Abgasrohr (aus Kunststoff) in den Kamin einzuziehen.
Ein ggf. im Schornsteinzug eingebautes Edelsstahlrohr muss vorher ausgebaut werden.

PS: Ich empfehle dringend, die Warmwasserbereitung mit einem (separaten oder integrierten) Warmwasserspeicher zu realisieren und nicht als Durchlaufwasserheizer.

Verehrte Freunde,

vielen Dank für die schnellen und klaren Stellungnahmen.

Als Hinweis für Freund duck313: es geht hier nicht nur um gerechte Kostenteilung, ich verweise auf meine Frage vom 22.01.2016 wegen Gemeinschafts- / Sondereigentum eines Heizungsraumes.

Eine Stellungnahme des Schornsteinfegers liegt vor, allerdings ging es damals um nur eine Therme. Er wird also nochmals konsultiert.

Gruß Walter VB

Das ist nicht relevant.

Hallo Walter,

Das ist keine technische Frage, sondern eine Rechtsfrage.
Ich verweise dich auf das passende Brett: Behörden & Recht -> Mietrecht

Ich weiss was WEG ist, aber es gibt kein Rechtsbrett Immobilien-Recht.

MfG Peter(TOO)

Brandschutz ist hier gar nicht das Thema. Gasthermen in Einheiten sind üblich. Die Frage ist die der Nachströmung von Luft oder die Lösung über die Raumluft unabhängige Thema. Da gebe ich meinem Vorredner recht. Als Brennwerttherme im Flur mit Kunststoffrohr im Zug oder eine Lösung für Nachströmung von Luft. Das erste ist zu bevorzugen. Nur im Grunde stellt sich hier die Frage warum die Frage, Das alles sagt einem der Schornsteinfeger.