Guten Tag Fachleute,
bei einer WEG Wohneigentums-Gemeinschaft mit zwei Parteien in einem Doppelhaus soll die alte Heizung ausgebaut und durch zwei Heiz-Kombi-Thermen (Gas) ersetzt werden, um eine saubere Kosten-Trennung zu erreichern.
Der bisherige Heizungsraum ist kurioserweise KEIN Gemeinschafts- aber Sondereigentum der Partei Nr. 1, die in diesem Raum ihre neue Therme einbauen will.
Kann eine Heiz-Kombi-Therme (für Partei 2) innerhalb der Nische der Wohnung Nr. 2 eingebaut werden ohne besondere Brandschutzmaßnahmen? Ein separates Abgasrohr ist bereits vorhanden.
Die drei Seiten dieser Nische bestehen natürlich aus Steinwänden, an eine Abtrennung dieser Nische mittels Falttür ist gedacht.
Gibt es eindeutige gesetzliche Hinweise, dass das ohne besonderen Brandschutz möglich ist?
Bei der google-Suche habe ich nur den Hinweis gefunden, dass ein Extra-Raum nicht erforderlich ist:
Im Voraus vielen Dank für entsprechende Hinweise.
… und Gruß Walter VB