Heiz- und Nebenkostenabrechnungsfristen

  1. Wir sind am 1. Mai 2012 in eine neue Wohnung gezogen. Gilt bei uns die Abrechnungsperiode= 1. Mai 2012 bis 30. April 2013 oder 1. Mai bis 31. Dez. 2012, wenn im Mietvertrag nichts vereinbart wurde ?

2.Wenn ich als Mieter Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung an den Vermieter habe, also Geld zurück haben möchte,verjährt diese Forderung auch, wenn ich sie nicht spätestens 1 Jahr nach dem Abschluß der letzten Periode stelle ?

zu 1: Kommt auf die Abrechnungsperiode an, die der Vermieter generell fährt. Wenn er immer zum Jahresende hin abrechnet, gilt das natürlich auch hier.
zu 2 : ja

Abrechnungsperiode sind immer 12 Monate. Bei Abrechnung nach Jahr: 01.01. - 31.21.
Unterjähriger Ein- oder Auszug beeinflusst die Abrechnungsperiode nicht.

Forderungen des Mieters unterliegen der „normalen“ Verjährungsfrist von 3 Jahren.

vnA

zu 2 : ja

nein! http://www.mieterverein-hamburg.de/mietnebenkosten.html (siehe „Abrechnungsfrist“ und „verspätete beanstandungen“).

Deine Antwort hat mit der Frage nichts zu tun, da Beanstandungen zu einer bestehenden Abrechnung nicht das Thema war.

vnA