- Wir sind am 1. Mai 2012 in eine neue Wohnung gezogen. Gilt bei uns die Abrechnungsperiode= 1. Mai 2012 bis 30. April 2013 oder 1. Mai bis 31. Dez. 2012, wenn im Mietvertrag nichts vereinbart wurde ?
2.Wenn ich als Mieter Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung an den Vermieter habe, also Geld zurück haben möchte,verjährt diese Forderung auch, wenn ich sie nicht spätestens 1 Jahr nach dem Abschluß der letzten Periode stelle ?