Heiz- und Warmwasserkosten

Hallo,
ich habe vor einigen Wochen meine Heiz- und Warmwasserabrechnung für das Jahr 2008 erhalten und wie viele bin ich erstmal (wieder einmal) erschrocken. Nun habe ich mich mal hingesetzt und mir die Sache genauer angesehen. Hier bin ich auf folgenden Sachverhalt gestoßen: Laut der Abrechnung werden sowohl die Heiz- als auch unsere Warmwasserkosten mit einem Umlageschlüssel von 50/50 verrechnet, in meinem Mietvertrag habe ich jedoch einen Umlageschlüssel von 70/30. Nach kurzem Gegenrechnen würden sich die neuen Kosten enorm zu meinen Gunsten senken. Nun meine Frage: Kann der Vermieter den Umlegeschlüssel so einfach ändern, oder hätte er mich auf die Abweichung der Prozentsätze in meinem Vertrag aufmerksam machen müssen. Ich hatte auch im letzten Jahr eine enorm hohe Nachzahlung, die ich zähneknirrschend, aber ohne Nachkontrolle bezahlt habe. Auch hier wurde mit einem 50/50 Umlageschlüssel verrechnet. Kann ggf. die Differenz vom Vermieter rückwirkend einfordern?

Vielen Dank für kommende Hilfe!

Klare Antwort:

NEIN. Der Vermieter darf den Verteilerschlüssel nicht ändern, ohne dass er hierüber, mit Vorlauf von 12 Monaten, informiert. Näheres dazu findet man in der Heizkostenverordnung.

Allerdings müssen Sie dann, wenn Sie gegenrechnen, nicht mit denselben Einheitspreisen rechnen. Diese verändern sich natürlich.

Beispiel:

€ 1000 > 50/50 = € 500,-- verteilt auf 100 qm und € 500,-- verteilt auf 1000 Einheiten der Heizkostenverteiler oder Wärmezähler. (€ 5.–/qm - € 0,5 / Einheit)

€ 1000 > 30/70 = € 300,-- verteilt auf 100 qm und € 700,-- verteilt auf 1000 Einheiten der Heizkostenverteiler oder Wärmezähler. (€ 3,–/qm - € 0,7 / Einheit)

Noch eine Info: Für ältere Gebäude ist, wegen des hohen Anteils für Bereitstellungskosten usw., der Verteilerschlüssel 50/50 durchaus oft der geeignetste.

Gruß