Hallo zusammen!
Folgende Situation liegt vor:
Im Mietvertrag (abgeschlossen Mitte 2008) ist die Heiz- und Warmwasserkostenverordnung nach dem 50/50-Prozent-Prinzip vorgesehen (Grundkosten/Verbrauchskosten). Ab dem 1. Januar 2009 ist bekanntlich die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten (30/70-Prozent-Prinzip). Bei der neuen Verordnung gibt es folgenden Hinweis (Zitat): Jeder Mieter ist trotz der Gesetzänderung darüber zu informieren, dass zukünftig nach dem 30-zu-70-Prinzip abgerechnet wird.
Der Mieter wurde aber über diese Gesetzänderung erst im Juli 2010 informiert, als er die Nebenkostenabrechnung für 2009 erhalten hat.
Hat der Mieter Recht, bis zum 31.07.2010 die Heiz- und Warmwasserkosten nach dem alten Prinzip zu bezahlen, weil er vom Vermieter nicht rechtzeitig darüber informiert wurde?
Und noch eine Frage: Die Heiz- und Warmwasserkosten sollten doch nach dem gleichen Prinzip abgerechnet werden? (In der Rechnung wurden die Heizkosten nach dem 30/70 Prinzip und Warmwasser nach 100% Prinzip abgerechnet).
Vielen Dank im Voraus!
Hallo zusammen!
Folgende Situation liegt vor:
Im Mietvertrag (abgeschlossen Mitte 2008) ist die Heiz- und
Warmwasserkostenverordnung nach dem 50/50-Prozent-Prinzip
vorgesehen (Grundkosten/Verbrauchskosten). Ab dem 1. Januar
2009 ist bekanntlich die neue Heizkostenverordnung in Kraft
getreten (30/70-Prozent-Prinzip). Bei der neuen Verordnung
gibt es folgenden Hinweis (Zitat): Jeder Mieter ist trotz der
Gesetzänderung darüber zu informieren, dass zukünftig nach dem
30-zu-70-Prinzip abgerechnet wird.
Leider nicht ganz richtig, es kommt unter anderem darauf an um welches Baujahr es sich handelt und ob z.B. die Rohrleitungen gedämmt sind oder nicht !
Der Mieter wurde aber über diese Gesetzänderung erst im Juli
2010 informiert, als er die Nebenkostenabrechnung für 2009
erhalten hat.
Hat der Mieter Recht, bis zum 31.07.2010 die Heiz- und
Warmwasserkosten nach dem alten Prinzip zu bezahlen, weil er
vom Vermieter nicht rechtzeitig darüber informiert wurde?
Der Mieter kann ja an sich so wieso machen was er will, bis er verklagt wird.
Aber geht hier um die Vorauszahlung oder aber um den Punkt, ich zahle den falsch berechneten Betrag innerhalb der Nebenkostenabrechnung nicht ? Normalerweise ist die 70 / 30 Abrechnung die fairste Lösung, für diejenigen die wenig verbrauchen, aber Achtung, s.o.
Und noch eine Frage: Die Heiz- und Warmwasserkosten sollten
doch nach dem gleichen Prinzip abgerechnet werden? (In der
Rechnung wurden die Heizkosten nach dem 30/70 Prinzip und
Warmwasser nach 100% Prinzip abgerechnet).
Ist hier der Anteil der erwärmten Wassermenge berücksichtigt worden. ?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Wolle
Hallo,
Leider nicht ganz richtig, es kommt unter anderem darauf an um
welches Baujahr es sich handelt und ob z.B. die Rohrleitungen
gedämmt sind oder nicht !
Es kommt auch auf die Heizungsart an. Also einfach mal § 7 der Heizkostenverordnung lesen. Wieviele Parteien wohnen im Haus?
Der Mieter wurde aber über diese Gesetzänderung erst im Juli
2010 informiert, als er die Nebenkostenabrechnung für 2009
erhalten hat.
Hat der Mieter Recht, bis zum 31.07.2010 die Heiz- und
Warmwasserkosten nach dem alten Prinzip zu bezahlen, weil er
vom Vermieter nicht rechtzeitig darüber informiert wurde?
Der Mieter kann ja an sich so wieso machen was er will, bis er
verklagt wird.
Das war die Antwort, die man darauf hören will.
Aber geht hier um die Vorauszahlung oder aber um den Punkt,
ich zahle den falsch berechneten Betrag innerhalb der
Nebenkostenabrechnung nicht? Normalerweise ist die 70 / 30
Abrechnung die fairste Lösung, für diejenigen die wenig
verbrauchen, aber Achtung, s.o.
Also diese Argumentation ist gut. Wenn mir eine Regelung zum Vorteil gereicht, dann ist sie fair? Meiner Meinung nach ist die Regelung dann für mich vorteilhaft. Fair ist, wenn es für alle Beteiligten (und nicht etwa nur für Einzelne)) gerecht ist.
Und noch eine Frage: Die Heiz- und Warmwasserkosten sollten
doch nach dem gleichen Prinzip abgerechnet werden? (In der
Rechnung wurden die Heizkosten nach dem 30/70 Prinzip und
Warmwasser nach 100% Prinzip abgerechnet).
Wie wird das Warmwasser erzeugt?
Grüße
Hallo!
„Aber geht hier um die Vorauszahlung oder aber um den Punkt, ich zahle den falsch berechneten Betrag innerhalb der Nebenkostenabrechnung nicht ?“
Es geht um „der Mieter zahlt den falsch berechneten Betrag innerhalb der Nebenkostenabrechnung nicht“.
Für das Warmwasser wird Kaltwasser genommen (abgerechnet unter „Kaltwasser für Warmwasser“) und mit Gas erwärmt. Posten „Warmwasser“ in der Endabrechnung wird zu 100% Verbrauchsabhängig mit über 19(!) Euro pro Kubikmeter ausgewiesen. Der Mieter bezweifelt, dass es richtig ist: Warmwasser- und Heizkosten sollten doch nach dem gleichen Prinzip abgerechnet werden?
Hallo!
Abgerechnet wird für 2 Mehrfamilienhäuser (1a und 1b), wo es insgesamt etwa 30 Wohnungen gibt.
Für das Warmwasser wird Kaltwasser genommen (abgerechnet unter „Kaltwasser für Warmwasser“) und mit Gas erwärmt. Posten „Warmwasser“ in der Endabrechnung wird zu 100% Verbrauchsabhängig mit über 19(!) Euro pro Kubikmeter ausgewiesen. Der Mieter bezweifelt, dass es richtig ist: Warmwasser- und Heizkosten sollten doch nach dem gleichen Prinzip abgerechnet werden?
Beste Grüße
Hallo,
Für das Warmwasser wird Kaltwasser genommen (abgerechnet unter
„Kaltwasser für Warmwasser“) und mit Gas erwärmt.
Ja, bei kaltem Wasser ist das nötig.
Posten „Warmwasser“ in der Endabrechnung wird zu 100%
Verbrauchsabhängig mit über 19(!) Euro pro Kubikmeter
ausgewiesen.
Hm. Mal zum Verständnis: Es gibt eine gemeinsame Anlage für Heizung und Warmwasser? Es wurden 19 Kubikmeter Wasser am Warmwasserzähler gezählt?
Un diese 19 bilden die Grundlage für die Berechnung?
Das wäre dann o.k. Man bezahlt erstmal die 19 Kubikmeter Wasser und Abwasser zu 100% nach seinem Verbrauch. Die Frage wäre jetzt, wie die Kosten für die Erwärmung des kalten Wasser ermittelt und verteilt worden sind.
Da würde ich mal hier nachsehen: http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__8.html oder hier: http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__9.html
Der Mieter bezweifelt, dass es richtig ist:
Warmwasser- und Heizkosten sollten doch nach dem gleichen
Prinzip abgerechnet werden?
Kann man jedenfalls aus dem Gesetz so nicht rauslesen. Da steht nur mindestens zu 50% und maximal zu 70% nach Verbrauch.
Grüße