Heizanlage ausgefallen - Ab wann Notdienst?

Hallo,

angenommen die Heizanlage bei uns zu Hause fällt am Wochenende aus, es gibt kein Warmasser mehr und die Heizung funktioniert auch nicht mehr. Nachdem man den Vermieter über diesen Schaden sowohl per Telefon als auch per SMS benachrichtigt hat und gebeten hat, den Notdienst zu verständigen, wann darf man selbst den Notdienst anrufen? Muss man eine gewissen Wartefrist einhalten? Ab wieviel Wartezeit muss der Vermieter die Kosten für den Notdienst selber tragen? Oder muss der Mieter so einen Anruf beim Notdienst immer selbst bezahlen?
Ich bedanke mich schonmal für die Antworten.

LG, Wi08

Hallo.

Der Vermieter muss in Kenntnis gesetzt werden und ihm muss Gelegenheit gegeben werden, eine Firma zu beauftragen. Man sollte ihn auf alle Fälle nochmals kontaktieren und nachfragen, wann welche Firma kommen wird. An einem Sonntag Nachmittag dürfte es schwierig sein, einen geeigneten Handwerkerbetrieb zu finden, so dass der Mieter hier wohl den Montag abwarten müsste.

An einem Sonntag
Nachmittag dürfte es schwierig sein, einen geeigneten
Handwerkerbetrieb zu finden, so dass der Mieter hier wohl den
Montag abwarten müsste.

Das mag im Sommer in Ordnung sein; im Winter bei minus 10 Grad Celsius sicher nicht.
Auf jedem Fall dem Vermieter eine Frist setzen, bis zu der die Firma wenigstens da sein muss, ansonsten mit der beauftragung eine Untenehmens drohen. Im Winter - auch hier kommt es auf den Einzelfall an - sind ein paar wenige Stunden ohne Heizung sicher auszuhalten, einen halben Tag oder länger eher nicht.