Heizen mit bauholz bzw. abfallholz

hallo www

habe einige fragen: darf man holz aus abgerissenen häusern oder dachstühlen (alte balken…) etc. und holzreste von schreinereien einfach so im holzofen verbrennen?
verstößt das gegen gesetze, z.b. immissionsschutz?
wo finde ich dazu urteile bzw. gesetze, bzw unter welcher rechtsrubrik kann ich suchen?
ist oben beschriebenes holz vorbehandelt? wenn ja, welches holz wurde mit was für mitteln behandelt und welche inhaltsstoffe sind in den holzschutzmitteln drin? (gerne die namen der chemischen verbindungen). wie giftig sind die stoffe, was ensteht evtl bei verbrennung?
die balken sind mit einem hellgrünen zeug lasiert, was ist das?
vielen dank für alle antworten

mfg
nicky

Hallo, Nicki,
Tja, so ganz ohne ist das nicht. Du schreibst ja selbst, man weiß nicht, womit das Holz behandelt wurde. Bei der Verbrennung im normalen Ofen können da durchaus schädliche Stoffe freigesetzt werden. Ich würde die Finger davon lassen.
Gruß Eckard.

hallo.

eckard hat recht. ganz ohne is das nicht. urteile und gesetze weiß ich zwar keine, aber im interesse deiner eigenen gesundheit und der deiner mitbürger solltest so zeuch net verbrennen.
zumindest keine balken aus abgerissenen (=alten) häusern. damals hat man’s sowieso noch net so genau genommen mimtm umweltschutz.

und was abfälle aus schreinereien angeht… unbehandeltes massivholz is natürlich kein problem. aber von preßspanplatten und dergleichen würd ich die finger lassen.

bei der verbrennung entstehen meines wissens u.a. dioxine, die ja bekanntlich keinen guten ruf haben.

gruß

michael

Hallo nicky!

Es gibt genaue Vorschriften, was im Ofen verbrannt werden darf.

Lt. § 3 der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung darf nur naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen verbrannt werden.

Also Holz, welches vorher industriell oder auf dem Bau benutzt wurde, darf nicht verbrannt werden.
Bauholz, Holz aus Abbruchhäusern, behandeltes Holz, lackiertes Holz, verleimtes Holz usw, usw, darf nicht verbrannt werden.
Wer lackiertes Holz verbrennt, verbrennt Farbe. Wer behandeltes Holz verbrennt, verbrennt Chemikalien.

Die Frage, ob das alles schädlich ist für die Gesundheit, stellt sich doch mit ein wenig Überlegung überhaupt nicht!!!

Baumholz, welches verbrannt wird, muß eine bestimmte Zeit gelagert haben. Da gibt es für die verschiedenen Baumarten, verschiedene Lagerungszeiten von bis zu zwei Jahren. Wie Buche, Esche und Obstbaum.

Die Frage, was verbrannt werden darf, ist also einfach zu beantworten : Baumholz direkt vom Baum.

Und wer glaubt, den Schornsteinfeger überlisten zu können, der irrt gewaltig. Ein Schornsteinfeger, der seinen Job ernst nimmt, überführt jeden Ofenbesitzer, welcher ungenehmigte Hölzer verbrennt.
Zur Überführung von Umweltverschmutzern wird auch schon mal der Ruß aus dem Schornstein im Labor untersucht.

Gruß Werner

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

a) danke b) berichtigung
hallo

schon mal danke an euch für die schnellen antworten.

ich möchte allerdings etwas richtigstellen, da wohl ein falscher eindruck entstanden ist: ich möchte das zeug nicht verbrennen, sondern ein nachbar tut dies seit jahren und der qualm zieht zu uns ins haus. es stinkt bestial und jetzt reicht´s.

also nochmals danke
mfg nicky

hallo werner.

du kennst dich offenbar aus mit paragraphen… unser nachbar heizt auch mit holz. das is zwar naturbelassen (glaub ich jedenfalls. was er sonst noch verbrennt, weiß ich nicht), aber nicht selten qualmt’s dermaßen… richtig dicke wolken kommen dann ausm schornstein. fenster kippen is nicht, wenn er richtig loslegt.
frage: gibt’s auch ne vorschrift, WIE das holz verbrannt werden muß?

gruß

michael

hallo werner.

du kennst dich offenbar aus mit paragraphen… unser nachbar
heizt auch mit holz. das is zwar naturbelassen (glaub ich
jedenfalls. was er sonst noch verbrennt, weiß ich nicht), aber
nicht selten qualmt’s dermaßen… richtig dicke wolken kommen
dann ausm schornstein. fenster kippen is nicht, wenn er
richtig loslegt.
frage: gibt’s auch ne vorschrift, WIE das holz verbrannt
werden muß?

gruß

Hallo Michael!

Mit Paragraphen kenne ich mich nicht aus, aber, ich weiß, wo ich sie finde. Zumindest die, die mich auch interessieren.

Die Bundes-Immissionsschutz-Verordnung regelt exakt das Verheizen von Brennstoffen im Kachelofen oder Kaminofen, also im offenen Feuer. Die bekommt Ihr garantiert bei Eurem Heizungsbauer. Der hat sie bei sich liegen, um seine Kunden davon abzuschrecken, sich einen Kaminofen in die Wohnung zu setzten. Während der Kaminbauer Euch über alles informiert, was in den Kamin darf.
Der genervte Nachbar muß aber auch wissen, daß dort Braunkohlebriketts , Ruhrbriketts und Anthrazitbriketts verbrannt werden dürfen.
Das ist merkwürdiger Weise erlaubt. Und diese Kohle kann natürlich fürchterlich stinken und auch qualmen.
Gruß Werner

Hallo Michael,
unsere Nachbarn verbrennen vorzugsweise feuchtes Holz, beim Grillen z.B. (*!?$*$$$!?%?!***, da ist nichts mehr mit Lüften an heissen Sommertagen: Eigentlich ist die Grillzeit an sich auch auf das Grillen selbst beschränkt -gibt es ein Gerichtsurteil-, aber die Kinder fangen schon 3 Stunden vorher an, herumzuräuchern.)

Wie es die anderen machen, bei denen es auch regelmässig aus dem Kamin stinkt, weiss ich nicht. Ich denke, wenn es heller/weisser Qulam ist, ist das Holz zu feucht (und stinkt eben auch mehr als trockenes. Warum eigentlich? Keine vollständige Verbrennung?).

Viele verqualmte Grüsse,
Deborah

Sag mal, Deborah, was möchtest Du uns mit Deiner Antwort (ist es eine Antwort?) eigentlich sagen?

Hallo Nicky,
das verbrennen von druckimprägnierten Hölzern ist in privaten Feuerungsstätten grundsätzlich untersagt.Die Schadstoffe verbrennen bei „normalen“ Öfen nicht rückstandsfrei,da ein herkömmlicher Ofen die zur rückstandsfreien Verbrennung nötigen Temperaturen nicht erreicht.Im Zweifel könnte man auch prüfen lassen,ob nicht eine genehmigungspflichtige Abfallbeseitigung vorliegt.Wir heizen zwar auch noch mit Kohle,aber bei unserem Waldhäuschen gehts halt nicht anders,da keine Gasleitung da ist und wegen dem Brunnenschutzgebiet eine Ölheizung nicht genehmigt wird.Aber der Qualm stört keinen,da kein Nachbar da ist.Ausserdem
kann man mit Kohle heizen,ohne Qualm zu verursachen.Nach 10 Jahren im Wald kann ich unseren Ofen so betreiben,das nichts qualmt,wenn doch,habe ich was falsch gemacht (Kohle zu feucht etc.)
Gruss Sebastian