Hallo nicky!
Es gibt genaue Vorschriften, was im Ofen verbrannt werden darf.
Lt. § 3 der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung darf nur naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen verbrannt werden.
Also Holz, welches vorher industriell oder auf dem Bau benutzt wurde, darf nicht verbrannt werden.
Bauholz, Holz aus Abbruchhäusern, behandeltes Holz, lackiertes Holz, verleimtes Holz usw, usw, darf nicht verbrannt werden.
Wer lackiertes Holz verbrennt, verbrennt Farbe. Wer behandeltes Holz verbrennt, verbrennt Chemikalien.
Die Frage, ob das alles schädlich ist für die Gesundheit, stellt sich doch mit ein wenig Überlegung überhaupt nicht!!!
Baumholz, welches verbrannt wird, muß eine bestimmte Zeit gelagert haben. Da gibt es für die verschiedenen Baumarten, verschiedene Lagerungszeiten von bis zu zwei Jahren. Wie Buche, Esche und Obstbaum.
Die Frage, was verbrannt werden darf, ist also einfach zu beantworten : Baumholz direkt vom Baum.
Und wer glaubt, den Schornsteinfeger überlisten zu können, der irrt gewaltig. Ein Schornsteinfeger, der seinen Job ernst nimmt, überführt jeden Ofenbesitzer, welcher ungenehmigte Hölzer verbrennt.
Zur Überführung von Umweltverschmutzern wird auch schon mal der Ruß aus dem Schornstein im Labor untersucht.
Gruß Werner
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