Dass das Heizen und Lüften zu einem guten und gesunden Raumklima gehört, versteht sich von selbst. Aber was kann man tun, wenn der Vermieter auf die Häufigkeit des Lüften’s und die Einstellung der Heizung in der Mietwohnung maßgeblich Einfluss nehmen will und Regeln aufstellt?
Hallo Xanthia,
das richtige Heizen und Lüften ohne Schimmelbildung und feuchte Wände ist in starkem Maße von der Art der Nutzung abhängig.
Dazu gehören
- viele Pflanzen (HydroKulturen?), Aquarien, Lufbefeuchter, intensive Küchen- und
Badnutzung, Wäschetrocknen in der Wohnung, Anzahl der Personen, die sich in
Wohnung aufhalten und Dauer des Aufenthalts
sowie - die Beschaffenheit der Wohnung (Wärmedämmung, Deckenhöhe, Dichtheit
der Fenster usw.).
So lange sich keine Feuchtigkeit an den Wohnungswänden zeigt, wird ausreichend geheizt und gelüftet. Ich kenne keine Vorschrift, wie oft und wie lange gelüftet werden muss. Allerdings können Mieter u. Vermieter im Mietvertrag Vereinbarungen treffen, die dann einzuhalten sind.
Treten Probleme auf, sind diese immer auf nicht ausreichendes Heizen und Lüften zurückzuführen und der Vermieter kann die nicht vertragsgemäße Nutzung der Mietsache anmahnen und die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln (Raumtemperatur, Anzahl der täglichen Lüftung u. deren Dauer) kontrollieren.
Gruß
Renaux