Ich bin fleißig dabei mein altes Bauernhaus in Eigenarbeit mit einer kompletten Heizungsanlage auszurüsten.
Der Pellet Heizkessel ist in einem unbeheizten und nicht Frostgeschützten Bereich der teilweise ausgebauten Scheune untergebracht.
Nun würde ich gerne das MAG inkl. Sicherheitsgruppe sowie die Pumpengruppe in einem Werkraum unterbringen der direkt an den Heizungsraum angrenzt (NICHT durch eine Türe verbunden).
Obwohl in einem anderen Raum wären die Komponenten nur ca. einen Meter vom Heizkessel entfernt.
So wären diese Komponenten in einem Frostgeschützen Bereich untergebracht (Wärmeverluste bleiben „nutzbar“), und die Installation und Verrohrung würde deutlich unkomplizierter werden.
Gibt es irgendwelche Gründe/Verordnungen welche gegen eine solche Installation/Anordnung sprechen???
Nicht das mir bei der Endabnahme gesagt wird das wäre so (also räumlich getrennt) nicht zulässig…
Die KW-Leitung zum Kessel muß ggf. durch Isolierung vor Frost geschützt werden,allerdings ist in einem Raum in dem der Kessel steht nicht mit Frost zu rechnen. Oder hast Du in unbeheizten Kellern Frost ? Ich nicht.
Baue alles in den Heizkesselraum ein,wenn der Platz dafür ausreicht.
allerdings ist in einem Raum in dem der
Kessel steht nicht mit Frost zu rechnen. Oder hast Du in
unbeheizten Kellern Frost ? Ich nicht.
Dein Vergleich mit einem Keller hinkt ganz gewaltig.
Meine Heizung steht nicht in einem Keller sondern in einer Scheune mit einer „Raumhöhe“ von ca. 10 Metern und einer Grundfläche von ca. 50qm ohne jede Isolierung und reichlich „Luftaustausch“.
Wenn es die Heizung mit ihrer verschwindent geringen Abwärme schafft diesen „Raum“ frostfrei zu halten dann stimmt etwas ganz gewaltig nicht…
Ich möchte eigentlich auch nur wissen ob die im ersten Posting genannte räumliche Trennung der Installation gestattet ist oder nicht.
Wenn es so ein luftiger Aufstellraum für den Kessel ist,wie soll denn da der Frostschutz gewährleistet werden.
Es reicht doch nicht KW-Sicherungsgruppe,Ausdehnungsgefäß und Pumpen woanders unterzubringen.
Was ist den mit dem Wasserinhalt des Kessels selbst,der kann doch in erster Linie „einfrieren“,wenn der Kessel aus ist.
Wieso ist der nicht gefährdet und die Sachen,die Du ausquartieren willst schon ?
Was ist denn mit einer Raumabtrennung des Kesselaufstellraumes,wenn der nicht sowieso aus Brandschutzgründen gefordert wird ?