Heizklausel in Mietvertrag

Hallo,

in einem Mietvertrag steht folgende Klausel: „Der Mieter hat die Mietsache … schonend und pfleglich zu behandeln … Er hat für ausreichende Lüftung und Heizung ALLER ihm überlassenen Räume zu sorgen.“ (Hervorhebung des Wortes ALLER durch den Poster).

Wenn nun in einem Raum keine Heizmöglichkeit vorhanden ist, also keine Heizung und kein Ofen in einem Zimmer (Schlafzimmer) ist, wie soll man dann heizen und somit die Klausel des Mietvertrags erfüllen? Es ist in diesem Raum übrigens auch kein Anschluss für eine Heizung vorhanden, also kein Gas- oder Ölanschluss und auch keine Abzugsmöglichkeit für Rauch von Holz- oder Kohleöfen.

Oder ist die Klausel für diesen Raum unwirksam, weil der Vermieter keine Heizmöglichkeit zur Verfügung gestellt hat, während die Klausel für die anderen Räume wirksam ist, in denen ein Ofen/eine Heizung vorhanden ist?

Vielen Dank schon mal für Eure Meinungen.

Tanja

„Wenn nun in einem Raum keine Heizmöglichkeit vorhanden ist“

Es gibt in der ganzen Wohnung keine Steckdose? - Heizlüfter gibt´s überall zu kaufen! Der Vermieter fordert das Heizen, unabhängig davon, ob er die Heizmöglichkeit zur Verfügung stellt; der Vertrag wurde ja so unterschrieben, oder?

Gruß Her_Schulz

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antwort. Ja, der Mietvertrag wurde unterschrieben, als noch nicht bekannt war, dass in einem Raum keine Heizung vorhanden ist. Bis zur Schlüsselübergabe war von der Baugenossenschaft immer die Rede, dass in der Wohnung Einzelgasöfen vorhanden sind. Dass diese nur in 2 Zimmern (offiziell das Wohnzimmer und das Kinderzimmer), jedoch nicht im dritten Raum (offiziell das Schlafzimmer) vorhanden sind, war nicht bekannt. Nun ist es jedoch so, dass die Whg. nicht durch eine „normale“ Familie genutzt wird, so dass das Schlafzimmer nur in der Nacht benutzt wird, sondern die Whg. bewohnen 3 erwachsene Personen und jedes Zimmer (auch das ohne Heizung) muss auch tagsüber genutzt werden können, da jeder der 3 Personen ein eigenes Zimmer erhält. In einem anderen Forum wurde sich über Elektroheizmöglichkeiten informiert, jedoch scheint der Stromverbrauch für eine Dauerbeheizung mit Strom sehr hoch (ein Poster sprach von 1200 Euro pro Jahr zusätzliche Stromkasten). Das kann man sich jedoch nicht leisten.

Hallo!

Das ist eine Universalklausel, die generell gilt und nicht auf spezielle Einzelfälle zutrifft.
Jedenfalls kann vom Mieter hieraus kaum verlangt werden, der soll diesen Raum mit eigenen Mitteln(also elektrisch) beheizen um Bauschäden vorzubeugen.
Die Heizklausel gilt für Räume, die bauseits mit einer Heizung ausgestattet sind.

Lüften ist eine andere Sache, das ist angebracht und möglich. Auch unbeheizte Nebenräume müssen nach Bedarf gelüftet werden um Feuchte abzuführen.

Vielmehr besteht aus meiner Sicht, trotz der Kenntnis bei Besichtigung und Anmietung es ist kein HK vorhanden, ein Anspruch gegen den Vermieter, hier Abhilfe zu schaffen.

Denn so ist der Raum kein Wohnraum und wenn man z.B. 3-Zimmer angemietet hatte und dafür einen Preis X als Miete zahlt, dann stimmt es ja gar nicht !
Man hat 2 Zimmer plus Nebenraum gemietet.

Aber bei solchen Vermietern muss man damit rechnen, sie stellen dem Mieter dann einen Heizlüfter aus dem Baumarkt für 19,90 € in das Zimmer und sagen „Nun heiz mal schön“.

MfG
duck313

Es geht dabei lediglich darum, den Raum nicht feucht werden zu lassen (Feucht = Schimmel = Zerstörung). Das kostet m. E. keine 1.200€/Jahr und es reicht evtl. sogar aus, die Türe zu diesem Raum geöffnet zu lassen. Wenn vor Mietbeginn nicht endgültig geklärt ist, was man dort mietet und somit jemand (bei einer WG) frieren wird, so ist das leider Pech! Es gibt in DE einen Haufen Wohnungen (meistens Altbauten), die im sog. Schlafzimmer keine Heizung haben.

Gruß Herr_Schulz

Hallo auch!

Es ist tatsächlich ziemlich ungünstig, sich keinen genauen Eindruck über die Mietsache zu verschaffen bevor man den Mietvertrag unterschreibt, denn mangels besonderer Vereinbarungen gilt im Zweifel „angemietet wie besichtigt“.
Solche Fehler wird man aber auch wohl nur einmal im Leben machen … :wink:

Einer „Heizklausel“ bedarf es im Mietvertrag nicht einmal, denn aus einem Mietvertrag ergibt sich als vertragliche Nebenpflicht des Mieters auch eine Obhutspflicht für die Mietsache - schon aus der heraus ist der Mieter verpflichtet vorhersehbare und vermeidbare Schäden zu vermeiden - z.B. durch Heizen und Lüften
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/obhutspflicht-des…
http://www.isotec.de/recht/urteile.html

Und da teile ich die Ansicht, dass bei vorhandener Steckdose ein Beheizen möglich ist. Ich würde da allerdings eher zu einem Radiator in angemessener Größe raten - bloß kein so ein Minilüfter, der dann ständig an oberster Leistungsgrenze arbeiten muß.
http://www.testberichte.de/testsieger/level3_kleine_…

Vor dem „Überschlagen“ durch Tür-offen-lassen möchte ich noch ganz explizit warnen - dadurch kann man Feuchteprobleme aktiv verursachen - siehe z.B. hier auf Seite 10 > falsches Nutzerverhalten
http://www.baumit.de/upload/Prospekte/Sanierung/PDF/…

Wenn man es versäumt hat, bei der Schlüsselübergabe nachzufragen, was mit dem fehlenden Einzelgasofen im Schlafzimmer ist, dann könnte man aber auch jetzt noch beim Vermieter nachfragen, wie er sich vorstellt, dass der Mieter seine Heizpflichten hinsichtlich des Zimmers ohne Einzelgasofen vorstellt.

Rudi

Hallo,

Das ist eine Universalklausel, die generell gilt und nicht auf
spezielle Einzelfälle zutrifft.

das ist bei den meisten Formularen der Fall.

Jedenfalls kann vom Mieter hieraus kaum verlangt werden, der
soll diesen Raum mit eigenen Mitteln(also elektrisch) beheizen
um Bauschäden vorzubeugen.

Das glaube ich jetzt einfach mal nicht. Für Schäden ist der Mieter sehr wohl verantwortlich, das ergibt sich aus seiner Obhutspflicht.

Die Heizklausel gilt für Räume, die bauseits mit einer Heizung
ausgestattet sind.

Du hast sicher eine Quelle, die das belegt? In der Klausel steht das schließlich nicht.

Vielmehr besteht aus meiner Sicht, trotz der Kenntnis bei
Besichtigung und Anmietung es ist kein HK vorhanden, ein
Anspruch gegen den Vermieter, hier Abhilfe zu schaffen.

Du hast sicher auch hierzu eine Quelle? Ich dachte immer, es würde gemietet wie gesehen. Und der Heizkörper wurde schließlich nicht nachträglich demontiert.

Denn so ist der Raum kein Wohnraum …

Warum nicht? Noch nie von einer Elektroheizung gehört?

Aber bei solchen Vermietern muss man damit rechnen, sie
stellen dem Mieter dann einen Heizlüfter aus dem Baumarkt für
19,90 € in das Zimmer und sagen „Nun heiz mal schön“.

Warum sollte der Vermieter den Heizlüfter stellen? Hat er sich dazu vertraglich verpflichtet? Oder hat sich der Mieter dazu verpflichtet zu heizen?
Gruß
Testare_