Hallo,
in einem Mietvertrag steht folgende Klausel: „Der Mieter hat die Mietsache … schonend und pfleglich zu behandeln … Er hat für ausreichende Lüftung und Heizung ALLER ihm überlassenen Räume zu sorgen.“ (Hervorhebung des Wortes ALLER durch den Poster).
Wenn nun in einem Raum keine Heizmöglichkeit vorhanden ist, also keine Heizung und kein Ofen in einem Zimmer (Schlafzimmer) ist, wie soll man dann heizen und somit die Klausel des Mietvertrags erfüllen? Es ist in diesem Raum übrigens auch kein Anschluss für eine Heizung vorhanden, also kein Gas- oder Ölanschluss und auch keine Abzugsmöglichkeit für Rauch von Holz- oder Kohleöfen.
Oder ist die Klausel für diesen Raum unwirksam, weil der Vermieter keine Heizmöglichkeit zur Verfügung gestellt hat, während die Klausel für die anderen Räume wirksam ist, in denen ein Ofen/eine Heizung vorhanden ist?
Vielen Dank schon mal für Eure Meinungen.
Tanja