Zunächst allen hier ein gutes und hoffentlich stressfreies Neues Jahr, ohne Ärger mit Vermietern, Heizanlagen und Abrechnungen
Zur Sache:
Ich bin Mieterin einer kleinen Erdgeschosswohnung in einem fünfstöckigen Mietshaus, das über Fernwärme beheizt wird.
- Die Heizkörper in meiner Wohnung sind noch dieselben, wie ursprünglich (1954) in das Haus eingebaut wurden.
- Sie lassen sich nicht einzeln entlüften.
Nun habe ich seit einigen Jahren das Problem, dass einer der Heizkörper immer nur im oberen Teil vernünftig warm bzw. bei höherer Regelung des Thermostats heiß wird. Steht dieser z.b. nur auf 2, bleiben 2/3 des Heizkörpers regelrecht kalt, ab Stufe 3 ist’s oben schon gut warum, aber unten nur lauwarm, erst auf höchster Stufe wenn der obere Teil bullheiß ist, stellt sich langsam auch eine mehr als handwarme Hitze im unteren Teil ein, aber nie ist der ganze Heizkörper gleichmäßig warm/heiß.
Die anderen Heizkörpern hingegen heizen relativ gleichmäßig.
Wenn ich den Raum (Wohnzimmer!) wirklich richtig warm haben möchte, muss ich den Heizkörper fast bis zum Anschlag aufdrehen (vor allem bei der derzeitigen Kälte).
Würde der Heizkörper hingegen die Wärme gleichmäßig abgeben, könnte ich statt Stufe 4 oder 5 auch mit 2 - 3 hinkommen, wie in den anderen Räumen.
Das [elektronische] Messgerät zur Heizwertermittlung aber hängt „geschickterweise“ am oberen funktionierenden Teil des Heizkörpers, d.h. ermittelt vermutlich auch nur dort den Verbrauch über die gemessene Hitze. Das verzerrt meiner Ansicht nach aber deutlich den tatsächlichen Verbrauch!
Mein Vermieter meint nur lapidar, dass sei alles ganz normal so. Ein Handwerker hingegen widersprach dem.
Ich meine, dass der Heizwert falsch ermittelt wird, wenn der Heizkörper eigentlich nur ca. 1/3 bis 1/2 der eigentlichen Leistung abgibt, die Messung aber ausgerechnet am kleinen wirklich fühlbar beiheizten Teil erfolgt.
Fragen:
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wie korrekt verhält sich diese Messung anbetrachts der ungleich verteilten Erwärmung der Heizrippen?
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kann es sein, dass diese oder der Zulauf zur Heizung selbst verkalkt sind (sehr hartes Wasser hier, und das Ding ist immerhin 56 Jahre alt)?
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Kann ich ggf. eine Entlüftung erzwingen (Vermieter meint ja, die braucht’s nicht)?
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Kann ich aufgrund eines mangelhaften Heizkörpers eine Mietminderung anstellen, und wieviel?
Man muss dazu sagen, dass bei einigen anderen Mietern im Hause schon vor Jahren auch neuere Heizkörper eingebaut wurden, aber der Vermieter, derzeit wohl mehr als klamm, weigert sich standhaft meine auszutauschen, obwohl sie teilweise bereits rosten …
Zudem streiten wir wegen mangelhafter Heizkostenaufstellungen schon seit Jahren mit Vermieter, Hausverwaltung und dem Ableser Brunata.
Danke für konkrete Hinweise!