In einem Mehrfamilienhaus, welches saniert wird und paralell schon Eigentumswohnungen verkauft werden, wird außerdem eine Erdwärmeheizung, welche durch einen Wärmelieferanten gestellt wird, eingebaut.
Einige Wohnungen sind schon fertig und mit Kompaktheizkörpern aus Stahlblech ausgestattet. Alle anderen Wohnungen bekommen auf Grund Erdwärme eine Fußbodenheizung.
Nun stellte man fest, dass diese Kompaktheizkörper nicht ausreichen und entfernte diese. Es wurden sehr sehr große, 1,80m hohe Radiatorenheizkörper installiert welche die neuen Eigentümer aber nicht wollen und die Wohnung auch so nicht gekauft hatten.
FRAGE::: Ist dies rechtens, wenn in der Baubeschreibung Kompaktheizkörper mit Stahlblech steht?
Größen wurden nicht angegeben.
Nur mindert dies doch den Wert der Wohnung, wenn nun riesige Heizkörper die Wände zieren!
Danke
Hallo,ich würde an die Vernunft der Verkäufer appelieren und ihm den Sachverhalt erklären. Es gibt bestimmt Heizkörper die ansehnlicher sind als Radiatoren.Die Heizleistung ist für jeden Raum zu berechnen und hierfür ist ein passender Heizkörper zu wählen.
Von der rechtlichen Seite bitte einen Rechtsexperten in diesem Forum fragen.
H.G.
Hallo,
also wenn dies so in der Baubeschreibung steht, glaube ich, dass man dann schon gegenan gehen müsste. Es gibt auch sehr schöne Heizkörper, sehr hohe, die sind aber auch sehr teuer.
Ich glaub, das ist eher eine Frage an ein Hauseigentümer - Forum. Sorry, mehr kann ich dazu auch nicht sagen.
Gruß
Pirat
Hallo leider bin ich kein Anwalt und kann deshalb keine Rechtsauskunft geben. Jedoch ist die ausstattung mit Konvektoren üblich .Ungewönlich ist die angegebene Größe welche natürlich stellfläche kostet . Normalerweise gibt es eine Musterwohnung welche gezeigt wird . Wenn nun die Heizkörper ausgetauscht wurden nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde würde ich auf einen Rückbau bestehen und ausdrücklich darauf hinweisen das die Wohnung trotzdem warm zu werden hat. Bitte kontaktiere einen Anwalt.Die Heizkörper wurden aufgrund der geringen Vorlauftemperatur so groß dimensioniert da ansonsten die Wohnung nicht warm werden würde.
MFG Thomas
Vermutlich ist bei der ursprünglichen Planung eine andere Heizung als die jetzige Erdwärmeheizung vorgesehen worden. Da die verfügbaren Vorlauftemperaturen der Erdwärmeheizung für die konventionell ausgelegten Plattenheizkörper nicht ausreichen, muss zur ausreichenden Erwärmung der Räume die Fläche der Heizkörper entsprechend vergrößert werden. Bei den hohen Heizkörpern handelt es sich vermutlich um Röhrenheizkörper. Es ist eine Frage der Optik, bzw. des Geschmacks ob man es bei diesen Heizkörpern belässt. Anderenfalls sollte evtl. mit der Installationsfirma besprochen werden ob Passende Kompaktheizkörper in diesen Dimensionen eingebaut werden können. An der erforderlichen Größe wird sich vermutlich nicht viel ändern lassen.
Gruß
Affogato
Hallo Pohnsa,
ich bin kein Jurist und kann dir deshalb auch nicht richtig helfen.
Man müsste klären, ob Pläne zum Kaufvertrag gehören und wenn ja, was da für Heizkörper eingezeichnet waren.
Wenn im Kaufvertrag keine Größen angegeben waren, hat man, glaube ich, schlechte Karten. Es sei denn, in der Musterwohnung waren andere Heizkörper installiert und im Kaufvertrag wird darauf hingewiesen, daß die Musterwohnung gesehen wurde.
Warum wurden eigentlich solche Riesenheizkörper eingebaut? Selbst bei Erdreichwärme sollte eine Spreizung von 55/45°C erreichbar sein. Im Winter braucht man auch für die FB-Hzg eine solche Spreizung. Es sei denn, man will aus Kostengründen auf den zweiten Regelkreis und die Rohrleitungen verzichten und hängt die Heizkörper an die Fußbodenheizung. Was meiner Meinung nach gar nicht geht, denn das sind physikalisch und hydraulisch zwei total verschiedene Heizungssysteme.
Euch hilft nur ein Gutachter vor Ort.
Viel helfen konnte ich wahrscheinlich nicht.
Gruß Little Wolf
Das ist schon richtig das dies den wert mindert aber das ist ein Fall für Rechtsgelehrte nach deiner Schilderung ist der Planer Haftbar für seine Fehlplanung. er hätte grundsätzlich überall eine Fußbodenheizung einplanen sollen da diese Methode die beste Variante ist und weniger Energieverbrauch ein sehr angenehmer Nebeneffekt ist. Aber das kommt auf die Gegebenheiten an und wie schon erwähnt ist das eine Sache für Rechtsanwälte.
Sorry war im Urlaub und heute erst zurück.
Das scheint mir mehr ein Fall für die " Rechtsabteilung zu sein"