Heizkosten

Hallo an Alle …

Mal angenommen, ein Mieter zieht nach einem halben Jahr aus.
Darf der Vermieter die Heizkosten, sagen wir mal 4000.- für das ganze Jahr als Grundlage für alle Parteien heran ziehen und daraus die verbrauchten Einheiten des Mieters, sagen wir mal 20, daraus berechnen ?
Beispiel: HK = 4000.-€ für 12 Monate : durch sagen wir 100 Einheiten Jahreseinheiten der Mieter gesamt x die Einheiten eines Mieters, z.B. 20 Einheiten.
Ergäbe dann: 4000.-€ : 100 x 20 = 800.-€
Müßte denn der Mieter, der nur ein halbes Jahr dort gewohnt hat, die 800.- bezahlen? Obwohl die verbrauchten HK von 12 Monaten berechnet werden?
Wäre für Antworten verbunden … Gruß -Rudi-

Hallo,

wenn also ein VM - wie beschrieben - die verbrauchten Einheiten eines Mieters abrechnet, was sollte daran falsch sein? Insgesamt wurden X Liter im Jahr verbraucht, Mieter A (1/2 Jahr Wohnzeit) hat 20 Einheiten verbraucht, bingo. Den Rest der Gesamtmenge eines Jahres muss er ja nicht tragen. Der allgemeine Abrechnungsschlüssel steht (hoffentlich) im Mietvertrag und ist somit durch Unterschrift festgelegt und bestätigt. Und sind nicht auch schon die üblichen monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen geleistet worden?

Welche (einigermaßen gerechte) Möglichkeit gäbe es sonst, abzurechnen? Wenn außerdem der Mieter ausgerechnet im kalten Jahreszeitraum dort gewohnt und geheizt hat, dann kommt da schon was zusammen.

Gruß
Nita

Hi,

Hallo an Alle …

Mal angenommen, ein Mieter zieht nach einem halben Jahr aus.
Darf der Vermieter die Heizkosten, sagen wir mal 4000.- für
das ganze Jahr als Grundlage für alle Parteien heran ziehen
und daraus die verbrauchten Einheiten des Mieters, sagen wir
mal 20, daraus berechnen ?

Würde bei einer eigenen Wohnungsheizung so zutreffen.

Beispiel: HK = 4000.-€ für 12 Monate : durch sagen wir 100
Einheiten Jahreseinheiten der Mieter gesamt x die Einheiten
eines Mieters, z.B. 20 Einheiten.
Ergäbe dann: 4000.-€ : 100 x 20 = 800.-€

Bei einer Heizungsanlage, die mehrere Wohneinheiten versorgt, wird unterschieden zwischen Grundversorgung und Verbrauch. Das Verhältnis kann 50:50 oder 40:60 oder 30:70 sein. D. H. auch bei keinem Verbrauch fallen auf jeden Fall Heizkosten an. (wg Bereitstellung der Infrastrucktur etc.)

Müßte denn der Mieter, der nur ein halbes Jahr dort gewohnt
hat, die 800.- bezahlen? Obwohl die verbrauchten HK von 12
Monaten berechnet werden?

So einfach ist die Berechnung leider nicht. Außerden zeigt der HKV am Heizkörper nicht die zu verrechnenden Einheiten an, diese können also nicht für eine eigene Nachrehcnung hernagezogen werden. Eine Übersicht der Zusammenfassung hierzu findet sich üblicherweise in der Heizkostenabrechnung, die der Nebenklostenabrechnung angefügt sein sollte.

Ein eigene Prognose über seine Heizkosten, die kleiner einer Abrechnungperiode ist, ist kaum möglich. Am besten den Vormieter (oder Etagennachbarn) fragen und hoffen, dass dieser ein ähnliches Heizverhalten hatte und die Brennstoffkosten inzwischen nicht gestiegen sind.

mfg MC

Hi,

wenn also ein VM - wie beschrieben - die verbrauchten
Einheiten eines Mieters abrechnet, was sollte daran falsch
sein?

Eigentlich alles.
Die HKV (Heizkostenverteiler)haben einen sogenannten Wärmeübereleitwert, der von Heizkörper zu Heizkörper (auch in den zu berücksichtigenen anderen Wohnungen) sehr verschieden sein kann. Das hängt von der Größe, Typ, Aufbau und Material des Heizkörpers zusammen. Diese Werte werden rechnerisch oder expirimentell ermittelt und für jeden einzelnen unterschiedlichen Heizkörper bestimmt. Die aufgenommenen Skalenwerte müssen so korrigiert werden, also kommt am Ende mit an Sicherhgeit grenzender Warhrscheinlichkeit ein anderer Wert heraus, als am HKV angezeigt wird.

Eine Ausnahme wäre, wenn im gesamten Abrechnungsrahmen alle Heizköper genau gleich sind. dann würde die These des Fragestelles vielleicht gelten. Aber auch hier könnten für jede Wohnung unterschiedliche HKV im Einsatz sein…

Insgesamt wurden X Liter im Jahr verbraucht, Mieter A
(1/2 Jahr Wohnzeit) hat 20 Einheiten verbraucht, bingo.

Die Anzeige zeigt nicht unbedingt den Verbrauch an, es gäbe da einiges, die dies verfälschen könnte…

Den Rest der Gesamtmenge eines Jahres muss er ja nicht tragen. Der
allgemeine Abrechnungsschlüssel steht (hoffentlich) im
Mietvertrag und ist somit durch Unterschrift festgelegt und
bestätigt. Und sind nicht auch schon die üblichen monatlichen
Betriebskostenvorauszahlungen geleistet worden?

Na hoffendlich :wink:

Welche (einigermaßen gerechte) Möglichkeit gäbe es sonst,
abzurechnen?

siehe oben

Wenn außerdem der Mieter ausgerechnet im kalten
Jahreszeitraum dort gewohnt und geheizt hat, dann kommt da
schon was zusammen.

Das kann schon sein…

mfg MC