Heizkosten

Liebe/-r Experte/-in,

erstmal ein nettes Hallo und dann meine Frage bei der Sie mir vielleicht helfen können. Meine Heizkosten (Einheiten) wurden für das Jahr 2007 von der Firma … geschätzt. Dieses basierte aufgrund des defekten Wärmezählers, was Anfang 2008 festgestellt wurde (als die Firma zum ablesen kam. Als ich bei der Firma nachfragte wie sie diesen Wert ermittelt haben, bekam ich als Antwort, das der gesamte Verbrauch des Hauses auf meine Quadratmeter umgerechnet wurde. Dies mag vielleicht ok sein. Nur wurden alle Wohnungen in dem Haus gewerblich vermietet. Ich wohne seit Januar 07 in dem Haus als erste „normale“ Mieterin. Dann kommt noch hinzu das in dem Haus ein Kindergarten ist. Dieses hat ja erheblich andere Heizkosten wie eine Familie. Man kann doch nicht den Heizverbrauch von 3 Firmen (eingeschlossen Kindergarten) als Basiswert für eine Schätzung meines Jahresverbrauches nehmen!? Eine Familie heizt doch anders wie gewerbliche Mieter!

Für Hilfe und Tipps Danke ich schon im Voraus

Hallo Mandy!

Meinst Du wirklich die Abrechnung für 2007?
Die BK-Abrechnung hat innerhalb von 12 Monaten nach Ende das Abrechnungszeitraumes zu erfolgen, sonst ist sie nichtig. Die Abrechnung der HK hat nach der HKVO GbLTeil I Nr. 3 vom 26.1.1989 zuerfolgen. Für Deinen speziellen Fall wäre der §9 Abs. 1 zutreffend. Dieser regelt die Schätzung bei Geräteausfall. Damnach hätte der Verbrauch für die betreffenden Räume in verglichbaren früheren Zeiträumen oder auf Basis des Verbrauchs vergleicbarer Räume des Abrechnungszeitraumes geschätzt werden müssen. Die Abrechnung wäre demnach nicht korrekt, es sei denn es wurden in diesem Jahr alle Nutzer über die Fläche berechnet, was auch Gründe haben kann. In diesem Fall kannst 15% Deiner Kosten kürzen.

M.f. G.

Oswald

Hallo Oswald,

erstmal vielen lieben Dank für deine sehr hilfreichen Informationen. Ja es handelt sich wirklich um die Abrechnung 07, diese bekam ich Sept.08. Ich hätte noch eine Frage an dich. In der BK-Abrechnung 07 (welche ich Sept.08 bekam) wurden noch die BK 06 verrechnet. Wie du oben schon erwähnt hast,wäre diese nichtig aufgrund der 12 Monate. Nur wie ist es, wenn ich Anfang 2007 (genauen Monat weiß ich nicht) meinem Vermieter etwas unterschrieben habe, dass die BK-Abrechnung 06 in der Bk-Abrechnung 07 mit verrechnet werden soll!? Gilt in diesem Fall trotzdem die Regelung der 12 Monate?
Die Hintergründe, weswegen es zu der Verrechnung kam, erklär ich lieber nicht, dass würde zu gr. Ausmaße annehmen. Aber solltest du dennoch nähere Informationen benötigen,mail ich sie natürlich gern.

Vielen lieben Dank
MfG

Mandy

Hallo Mandy,

jetzt habe ich daneben gehaun und der Text war weg.
Solltest Du eventuell meine Antwort doppelt haben, nicht wundern.
Also 12 Monate sind festgeschrieben. Bezahlen mußt Du nur, was Du in Deinem Nutzungszetraum verursacht hast.
So mußt Du auch Deinen Wiederspruch formulieren. Ich unterstelle, Du hast Deine Miete und BK-Vorauszahlung in vereinbarter Höhe pünktlich gezahlt. Da kannst Du der Dinge harren, die da kommen ohne Angst haben zu müssen Unrechtes zu tun. Was die BK-Abrechnung incl. 2006 betrifft: Gehen Objekte z.B. Okt., Nov. oder Dez., in Deinem Falle 2006, in die Nutzung, wird den Mietern schriftlich mitgeteilt, daß über 14 bzw. 15 Monate abgerechnet wird. Legal ist das nicht. Aus meiner Sicht ist es aber praxisgerecht. Eventuell hast Du das unterschrieben. Wie schon bemerkt, Dein Abrechnungszeitraum muß Berücksichtigung finden. Die Abgrenzung erfolgt durch Aufnahme der Zählerstände an Deinem Wärmezähler und der Wasserzähler bei der Wohnungsübergabe und zum Abrechnungszeitraumende, 31.12.2007.

Mit freundlichem Gruß

Oswald

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